
Urteil des BGH zum Immobilienkauf
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Möglichkeit der Kenntnis von Umständen ausreicht oder ob den Verkäufer selbst dann noch Ausklärungspflichten treffen, wenn der Käufer Zugang zu einem Datenraum mit allen Informationen hatte.