Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht: Werbung prüfen, Verstöße verfolgen, Abmahnungen abwehren
Wir beraten Unternehmen, Onlinehändler und Agenturen zu Werbung, Pflichtangaben und dem Verhalten von Mitbewerbern nach dem UWG. Wir prüfen Kampagnen und Shops vor dem Start, gehen gegen unlautere Wettbewerber vor und wehren unberechtigte Abmahnungen ab. Tätig von Darmstadt aus, für Mandanten in ganz Deutschland.
Das Wichtigste in Kürze
- Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucher und den Wettbewerb selbst. Verboten sind unlautere geschäftliche Handlungen, vor allem irreführende, aggressive und belästigende Werbung.
- Viele Verstöße entstehen nicht in der Werbung, sondern im Kleingedruckten. Fehlende Pflichtangaben im Onlineshop, falsche Preisangaben oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sind als Rechtsbruch nach § 3a UWG abmahnfähig.
- Mitbewerber, Verbände und Kammern können Ansprüche geltend machen. Meist beginnt es mit einer Abmahnung und der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
- Zeit ist im Wettbewerbsrecht ein Rechtsfaktor. Eine einstweilige Verfügung setzt Dringlichkeit voraus, die Gerichte nur für kurze Zeit nach Kenntnis des Verstoßes annehmen. Ansprüche verjähren bereits nach sechs Monaten.
- Vorab prüfen ist günstiger als nachträglich streiten. Wir prüfen Kampagnen, Claims und Shops, bevor sie online gehen, und sagen Ihnen, wo Abmahnrisiken liegen.
Konkurrent wirbt unlauter?
Schicken Sie uns Screenshots oder Links. Wir sagen Ihnen, ob und wie Sie vorgehen können.
Leistungen
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
Werbung und Kampagnen prüfen
Claims, Testsiegel, Preisvergleiche, Rabattaktionen, Gewinnspiele und Influencer-Kooperationen, bevor sie veröffentlicht werden.
Was das UWG verbietetOnlineshop und Pflichtangaben
Impressum, Preisangaben, Grundpreise, Versandkosten, Widerrufsbelehrung, Bestellbutton und AGB im Zusammenspiel.
AGB und Rechtstexte erstellen lassenWettbewerber in Anspruch nehmen
Beweissicherung, Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Abmahnung abwehren
Prüfung von Anspruchsberechtigung, Verstoß, Kosten und Vertragsstrafe, modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlung.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhaltenUmweltwerbung
Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ unterliegen strengen Anforderungen an Belege und Erläuterung.
Was jetzt für Umweltwerbung giltUnberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Wer Abnehmer oder Plattformen mit unberechtigten Vorwürfen unter Druck setzt, kann seinerseits haften.
Schutzrechtsverwarnung erkennen und abwehrenGrundlagen
Was das UWG verbietet
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt, wie Unternehmen am Markt auftreten dürfen. Es richtet sich an jede geschäftliche Handlung: Werbung, Preisgestaltung, Vertrieb, Kundenansprache und das Verhalten gegenüber Mitbewerbern. Daneben steht das Kartellrecht, das den Wettbewerb als Struktur schützt, etwa vor Preisabsprachen oder dem Missbrauch von Marktmacht.
In der Praxis lassen sich die meisten Fälle wenigen Fallgruppen zuordnen:
Irreführung
Unwahre oder täuschende Angaben über Produkt, Preis, Herkunft, Testergebnisse oder Umwelteigenschaften (§ 5 UWG) und das Vorenthalten wesentlicher Informationen (§ 5a UWG).
Rechtsbruch
Verstöße gegen Marktverhaltensregeln außerhalb des UWG, etwa Preisangabenverordnung, Informationspflichten im Fernabsatz oder Heilmittelwerberecht (§ 3a UWG).
Mitbewerberschutz
Herabsetzung, Anschwärzung, Nachahmung fremder Produkte und gezielte Behinderung von Wettbewerbern (§ 4 UWG).
Vergleichende Werbung
Zulässig nur, wenn sie objektiv, nachprüfbar und nicht herabsetzend ist (§ 6 UWG).
Belästigung
Werbeanrufe, E-Mails und Nachrichten ohne Einwilligung (§ 7 UWG).
Aggressive Praktiken und Schwarze Liste
Unzulässige Beeinflussung (§ 4a UWG) und die im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG aufgezählten Praktiken, die stets unzulässig sind, etwa nicht gekennzeichnete Werbung.
Ansprüche
Welche Ansprüche bei Verstößen bestehen
| Anspruch | Grundlage | Worum es geht |
|---|---|---|
| Unterlassung | § 8 Abs. 1 UWG | Der Verstoß muss aufhören und darf sich nicht wiederholen. Gesichert wird das durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder ein Gerichtsurteil. |
| Beseitigung | § 8 Abs. 1 UWG | Fortwirkende Störungen müssen beseitigt werden, etwa durch Entfernen von Inhalten oder Rückruf von Werbemitteln. |
| Schadensersatz | § 9 Abs. 1 UWG | Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen; zur Bezifferung gehört regelmäßig ein Auskunftsanspruch. |
| Verbraucherschadensersatz | § 9 Abs. 2 UWG | Verbraucher können bei bestimmten Verstößen selbst Schadensersatz verlangen. |
| Gewinnabschöpfung | § 10 UWG | Für Verbände bei vorsätzlichen Verstößen zulasten einer Vielzahl von Abnehmern; der Gewinn fließt an den Bundeshaushalt. |
Anspruchsberechtigt sind nach § 8 Abs. 3 UWG Mitbewerber, eingetragene Wirtschaftsverbände, qualifizierte Verbraucherverbände sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Abmahnung erhalten?
Schicken Sie uns das Schreiben. Wir prüfen kostenlos vor und sagen Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist.
Ablauf
So gehen wir gegen einen Wettbewerbsverstoß vor
Verstoß sichern
Screenshots mit Datum und URL, Testkäufe, Zeugen. Ohne belastbare Beweise ist ein Eilverfahren kaum zu gewinnen.
Rechtslage und Risiko prüfen
Liegt ein Verstoß vor, sind Sie anspruchsberechtigt, und gibt es Angriffsflächen im eigenen Auftritt, die der Gegner zurückspielen könnte?
Abmahnung
Wir mahnen ab und fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit kurzer Frist, unter Einhaltung der Formvorgaben des § 13 UWG.
Einstweilige Verfügung
Bleibt die Erklärung aus, beantragen wir eine einstweilige Verfügung. Die Dringlichkeit wird gesetzlich vermutet (§ 12 Abs. 1 UWG), geht aber verloren, wenn zu lange gewartet wird.
Hauptsache und Schadensersatz
Abschlussschreiben, Klage in der Hauptsache, Auskunft und Schadensersatz, wenn die Gegenseite die Eilentscheidung nicht als endgültig anerkennt.
Podcast
Zum Hören: Vorsicht vor falschen Lorbeeren
Weitere Folgen: Abmahnung im Wettbewerbsrecht · Greenwashing entlarvt
Zusammenarbeit
So arbeiten wir mit Ihnen
Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihr Anliegen oder schicken uns die Unterlagen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt und welches Vorgehen wir empfehlen.
Klares Angebot
Umfang und Honorar vereinbaren wir, bevor wir tätig werden. Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.
Bundesweit ohne Termin vor Ort
Unterlagen, Rückfragen und Abstimmung laufen per E-Mail, Telefon oder Video. Gerne auch persönlich in Darmstadt.
Laufende Beratung
Für Unternehmen mit regelmäßigen Kampagnen prüfen wir Werbemittel fortlaufend und kurzfristig.
Mehr zur Vergütung: Grundlagen der anwaltlichen Vergütung.
Ratgeber
Vertiefende Beiträge zum Wettbewerbsrecht
Unlauterer Wettbewerb
Was das UWG verbietet und wann eine Abmahnung droht.

Greenwashing
Was für Werbung mit „klimaneutral“ jetzt gilt.
Haftung für Influencer
Die Beauftragtenhaftung nach § 8 Abs. 2 UWG.
DSGVO-Abmahnung durch Wettbewerber
Was das BGH-Urteil „App-Zentrum II“ bedeutet.
Christian Kramarz, LL.M.
Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Wir beraten Unternehmen, Onlinehändler und Agenturen zu Werbung und Vertrieb, setzen Ansprüche gegen Mitbewerber durch und vertreten Abgemahnte. Zum Profil
Anfrage
Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht
Ob Werbung prüfen, gegen einen Mitbewerber vorgehen oder eine Kampagne absichern: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Abmahnung erhalten? Dann nutzen Sie bitte das Formular auf der Seite Abmahnung Wettbewerbsrecht.
Oder direkt: 06151 2768225 · anfrage@kanzlei-kramarz.de
Kostenlose Ersteinschätzung
Ihr Anliegen in wenigen Schritten
Ca. zwei Minuten – wir melden uns kurzfristig zurück.
Häufige Fragen
FAQ: Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
Was regelt das Wettbewerbsrecht?
Im engeren Sinn das Lauterkeitsrecht nach dem UWG: Es legt fest, wie Unternehmen werben und am Markt auftreten dürfen, und schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren Praktiken. Im weiteren Sinn gehört auch das Kartellrecht dazu, das Absprachen und den Missbrauch von Marktmacht verbietet.
Wer darf einen Wettbewerbsverstoß abmahnen?
Mitbewerber, die ähnliche Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich anbieten, eingetragene qualifizierte Wirtschaftsverbände, qualifizierte Verbraucherverbände sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (§ 8 Abs. 3 UWG).
Wie schnell muss ich gegen einen Wettbewerber vorgehen?
Für eine einstweilige Verfügung zählt die Dringlichkeit. Viele Gerichte sehen sie nur innerhalb von etwa einem Monat ab Kenntnis des Verstoßes als gegeben an, die Fristen unterscheiden sich je nach Oberlandesgericht. Unabhängig davon verjähren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sechs Monaten ab Kenntnis (§ 11 UWG).
Wer trägt die Kosten einer Abmahnung?
Ist die Abmahnung berechtigt und erfüllt sie die Formvorgaben des § 13 Abs. 2 UWG, muss der Abgemahnte die erforderlichen Anwaltskosten erstatten. Für Verstöße gegen Informationspflichten im Onlinehandel und für Datenschutzverstöße kleinerer Unternehmen ist der Kostenerstattungsanspruch von Mitbewerbern ausgeschlossen (§ 13 Abs. 4 UWG).
Haftet mein Unternehmen für Influencer und Agenturen?
Ja. Für Verstöße von Mitarbeitern und Beauftragten haftet der Unternehmensinhaber auf Unterlassung, ohne sich entlasten zu können (§ 8 Abs. 2 UWG). Werbung durch Influencer muss außerdem als solche erkennbar sein.
Kann ich vergleichende Werbung mit Konkurrenten machen?
Ja, wenn der Vergleich wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften objektiv gegenüberstellt und den Mitbewerber weder herabsetzt noch verwechselbar macht (§ 6 UWG).
Was kostet die Beratung im Wettbewerbsrecht?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach vereinbaren wir das Honorar, bevor wir tätig werden, je nach Auftrag als Pauschale, nach Zeitaufwand oder nach dem Gegenstandswert. Wird eine berechtigte Abmahnung ausgesprochen, trägt in der Regel der Verletzer die Kosten.