Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig
Eine Abmahnung setzt meist kurze Fristen und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz. Ob der Vorwurf berechtigt ist und ob die Forderungshöhe standhält, lässt sich jedoch häufig anzweifeln. Als Kanzlei für Urheber-, Medien- und IT-Recht prüfen wir Ihre Abmahnung, wehren unberechtigte Forderungen ab und formulieren bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung. Rechtsanwalt Christian Kramarz bietet Ihnen dazu eine kostenlose Ersteinschätzung.
- Ruhe bewahren, aber handeln: Die Fristen sind meist kurz (oft 3–10 Tage) und sollten nicht verstreichen.
- Nichts ungeprüft unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und enthält oft ein Schuldanerkenntnis.
- Forderungen sind verhandelbar: Schadensersatz und Streitwerte sind häufig überhöht angesetzt.
- Die modifizierte Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus, ohne unnötige Zugeständnisse.
Was tun bei einer Abmahnung?
Nach dem Erhalt einer Abmahnung entscheiden die nächsten Schritte über Ihr Kostenrisiko. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Frist notieren. Die gesetzte Frist ist kurz, aber verbindlich.
- Nicht ignorieren. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und deutlich höhere Kosten.
- Nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen. Beides kann als Anerkenntnis gewertet werden.
- Unterlagen sichern. Abmahnschreiben, Anlagen und den Umschlag mit Datum aufbewahren.
- Anwaltlich prüfen lassen. Wir klären, ob und in welchem Umfang die Forderung berechtigt ist.
Die modifizierte Unterlassungserklärung
Herzstück fast jeder Abmahnung ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die vorformulierte Fassung der Gegenseite ist regelmäßig zu weit gefasst: Sie enthält oft eine überhöhte Vertragsstrafe, ein vorweggenommenes Schuldanerkenntnis und bindet Sie über viele Jahre. Eine modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt sich auf das rechtlich Notwendige, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Von selbst zusammengestellten Vorlagen aus dem Internet raten wir ab – eine zu eng gefasste Erklärung wird womöglich nicht akzeptiert, eine zu weite bindet Sie unnötig. Mehr dazu: Eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldanerkenntnis.
Abmahnung nach Rechtsgebiet
Je nach Vorwurf gelten unterschiedliche Regeln. Hier finden Sie die passende Vertiefung:
Bekannte Abmahner und Rechteinhaber
Viele Abmahnungen stammen von spezialisierten Kanzleien, die im Auftrag von Rechteinhabern vorgehen. Zu einzelnen Absendern haben wir eigene Ratgeber mit dem konkreten Vorgehen:
- Frommer Legal – Filme und Serien großer Studios
- IPPC Law – Musik und Social-Media-Nutzung
- RKA Rechtsanwälte – Computerspiele
- CBH Rechtsanwälte – Marken wie Louis Vuitton, Burberry, Ray-Ban
- Nimrod Rechtsanwälte – Computerspiele (Kalypso, Headup, Daedalic)
- Hild & Kollegen – Musik in Reels (Soundcheck Media, ALL WAYS DANCE)
- SoundGuardian Berechtigungsanfrage & Abmahnung – Musik in Reels und TikTok-Videos
- Cyfire – u. a. Marions Kochbuch (Folkert Knieper)
Welche Kosten entstehen bei einer Abmahnung?
Die Gesamtforderung besteht meist aus dem Ersatz der gegnerischen Anwaltskosten (nach dem RVG, berechnet über den Streitwert) und – je nach Rechtsgebiet – einem Schadensersatz. Die angesetzten Streitwerte sind häufig überhöht; im Urheberrecht ist der Gegenstandswert für die Unterlassung bei Privatpersonen in einfachen Fällen zudem auf 1.000 € gedeckelt (§ 97a Abs. 3 UrhG). Ob die geforderte Höhe berechtigt ist, prüfen wir für Ihren konkreten Fall.
Abmahnung erhalten?
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Ihr Anwalt für Abmahnungen – bundesweit aus Darmstadt
Rechtsanwalt Christian Kramarz ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit Kanzleisitz in Darmstadt. Wir bearbeiten Abmahnungen digital und deutschlandweit – von der Prüfung über die modifizierte Unterlassungserklärung bis zur außergerichtlichen Einigung oder, wenn nötig, der Vertretung vor Gericht.
Häufige Fragen zur Abmahnung
Was passiert, wenn ich eine Abmahnung ignoriere?
Reagieren Sie nicht, kann die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten – etwa eine einstweilige Verfügung. Das ist mit erheblich höheren Kosten verbunden. Auch eine ganz oder teilweise unberechtigte Abmahnung sollten Sie daher fristgerecht prüfen lassen, statt sie liegen zu lassen.
Muss ich die geforderte Summe zahlen?
Nicht ungeprüft. Die geforderten Beträge sind häufig überhöht und lassen sich in vielen Fällen reduzieren. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab – das klären wir in der Ersteinschätzung.
Wie schnell muss ich auf eine Abmahnung reagieren?
Die in der Abmahnung gesetzte Frist ist meist kurz (oft 3–10 Tage), aber verbindlich. Sie sollten sie nicht verstreichen lassen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit genug Zeit für eine geprüfte Reaktion bleibt.
Kann eine unberechtigte Abmahnung zurückgewiesen werden?
Ja. Ist die Abmahnung unbegründet oder überzogen, lässt sie sich zurückweisen – unter Umständen bestehen sogar Gegenansprüche. Voraussetzung ist eine sorgfältige Prüfung des konkreten Vorwurfs und der geltend gemachten Ansprüche.
Was kostet Ihre Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie uns den Sachverhalt telefonisch unter 06151-2768225, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unser Kontaktformular.
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