Vergütung

Haben Sie Fragen zur Vergütung?

In der telefonischen Erstberatung können wir Ihre Fragen zur Vergütung klären.

Tel.: 06151-2768225

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist wichtiger Bestandteil der Vereinbarung zwischen mir und meinen Mandanten. In einem ersten Beratungsgespräch können die wesentlichen Aspekte des Mandats besprochen werden. Dann können die Aufwände besprochen werden. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob ein Pauschalhonorar in Frage kommt, ob ein Stundensatzhonorar sachgerecht ist oder ob die gesetzliche Regelvergütung nach dem RVG zur Anwendung kommt. 

Für die Bemessung der Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Grundlage. Danach bemisst sich die anwaltliche Vergütung auf Grund des Streitwertes und der Tätigkeiten, die der Anwalt verrichtet. Damit hat der Gesetzgeber einen fairen Rahmen geschaffenen, mit dem sicher gestellt wird, dass der Rechtsanwalt entsprechend seines Aufwandes und des Prozessrisikos vergütet wird. Bei außergerichtlicher Tätigkeit darf der Anwalt niedrigere Gebühren vereinbaren. Bei der gerichtlichen Vertretung muss mindestens der Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet werden. 

Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dabei richten sich die Gebühren nach dem Streitwert und den in der jeweiligen Angelegenheit erforderlichen Schritten.

Außergerichtlich betreibt der Anwalt ein bestimmtes Geschäft (z.B. die Beitreibung einer Forderung) für dass eine Geschäftsgebühr fällig wird. Muss der Anwalt dann in der selben Angelegenheit gerichtlich tätig werden, fällt eine Verfahrensgebühr an, auf die die Geschäftsgebühr hälftig angerechnet wird. Findet im Gerichtsverfahren ein Termin bei Gericht statt, fällt eine Terminsgebühr an.

Streitwert als Grundlage der Gebührenberechnung

In der Regel werden die anwaltlichen Gebühren auf Grundlage des Streitwertes bemessen. Der Begriff des Streitwertes lässt sich bei einer Zahlungsklage anschaulich beschreiben. Wenn Ihnen jemand 1.000 € schuldet und nicht bezahlt, müssen Sie Klage beim Amtsgericht erheben. Der Streitwert beträgt 1.000 €. Komplizierter wird es, wenn es um Ansprüche geht, die sich nicht in Zahlen ausdrücken lassen. Wenn Sie beispielsweise von jemandem die Unterlassung einer rechtswidrigen Handlung verlangen wollen, lässt sich dieser Streitwert schwer in Geld ausdrücken. Der Gesetzgeber legt dann den Wert Ihres Interesses an der Unterlassung zu Grunde.

Einen groben Überblick über die nach RVG entstehenden Kosten können Sie sich an Hand dieser Tabelle verschaffen: Link zu Anlage 2 zu § 13 Abs.1 RVG.

Die darin genannten Werte sind je nach Tätigkeit mit dem Gebührensatz aus der Anlage 1 zum RVG zu multiplizieren. 

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir stellen eine notwendige Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und klären alles Weitere.

Wir benötigen:

  • Name und Adresse Ihrer Versicherung
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Falls bereits vorhanden: Schadennummer

Vergütungsvereinbarung

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.

Welches Vergütungsmodell für Ihren Fall angemessen ist, wird gemeinsam entschieden. In vielen Fällen sieht der Gesetzgeber vor, dass die Kosten von der Gegenseite erstattet werden müssen. Kontaktieren Sie mich für ein erstes Beratungsgespräch.

Pro Bono 

In Ausnahmefällen bin ich pro bono tätig. Pro bono Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Anliegen verfolgt wird. In diesem Zusammenhang berate ich gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Privatpersonen, wenn diese bedürftig sind und keine Regelung zur Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe greift.