Abmahnung wegen Musik in Instagram-Reels oder TikTok-Videos erhalten? Absender, Forderungen und was Unternehmen jetzt tun

Fachanwalt-Urheberrecht-Darmstadt-2025

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Musik-Abmahnungen wegen Instagram-Reels und TikTok-Videos (Stand September 2026): Die Schreiben wegen Musik in gewerblichen Social-Media-Videos sind 2026 die häufigste urheberrechtliche Anfrage in unserer Kanzlei. Aktuell aktiv sind vor allem die SoundGuardian GmbH (Berechtigungsanfragen und Nachlizenzierung, u. a. für Kontor-Records-Titel), die Kanzlei Hild & Kollegen für Soundcheck Media FZCO, Hi.mood Records und die ALL WAYS DANCE Ltd. (nach vorgeschaltetem fairSync-/Stington-Lizenzangebot), IPPC Law für die B1 Recordings GmbH sowie Defend Music Inc. Wir bearbeiten laufend neue Mandate; diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Musikbibliothek von Instagram und TikTok ist für gewerbliche Accounts nicht frei. Die Lizenzen der Plattformen decken nur private Nutzung ab; Unternehmen, Agenturen und Influencer brauchen eine eigene Lizenz.
  2. Berechtigungsanfrage, Lizenzangebot und Abmahnung sind drei verschiedene Dinge. Was Sie erhalten haben, entscheidet über Frist, Unterlassungserklärung und Verhandlungsspielraum.
  3. Frist ernst nehmen, aber nichts ungeprüft unterschreiben. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind fast immer zu weit gefasst.
  4. Forderungshöhe prüfen lassen. Die Beträge werden nach Lizenzanalogie geschätzt und liegen je nach Absender zwischen einigen tausend und fünfstelligen Summen pro Titel; sie sind verhandelbar, wenn Rechtekette und Nutzungsumfang hinterfragt werden.
  5. Nicht selbst mit der Gegenseite telefonieren. Jede Aussage kann als Eingeständnis gewertet werden.

Wir prüfen Ihr Schreiben im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Wer verschickt Abmahnungen wegen Musik in Reels und TikTok-Videos?

Hinter den Schreiben stehen wenige Rechteinhaber und Kanzleien, die sich in Vorgehen und Forderungshöhe deutlich unterscheiden. Für die wichtigsten Absender haben wir eigene Seiten mit dem jeweils aktuellen Stand:

SoundGuardian GmbH (Frankfurt)
Berechtigungsanfrage und Nachlizenzierungsangebot statt klassischer Abmahnung; typischerweise rund 4.000–6.000 € pro Titel; anwaltliche Eskalation u. a. über Amann Rechtsanwälte und Schalast & Partner.
Hild & Kollegen (Augsburg)
Echte Abmahnungen nach § 97a UrhG für Soundcheck Media FZCO, Hi.mood Records V.O.F. und ALL WAYS DANCE Ltd.; vorgeschaltet meist ein „unverbindliches Lizenzangebot“ der Stington & Partner Legal GmbH (fairSync).
IPPC Law (Berlin)
Abmahnungen für die B1 Recordings GmbH (u. a. „Pedro“, „Baiana“) mit Unterlassungserklärung; Gesamtforderungen bei gewerblicher Musiknutzung meist zwischen 2.500 und 15.000 €.
Defend Music Inc.
Unlizenzierte Musiknutzung auf gewerblichen Instagram-Profilen.
Mathé Law Firm für die ROBA Music Verlag GmbH
Zweistufig: Berechtigungsanfrage, dann Lizenzschadensforderung (Fallbeispiel „Pieces“ von Avaion, siehe unten).

Ihr Absender ist nicht dabei? Die Muster ähneln sich stark – schildern Sie uns Ihren Fall.

Berechtigungsanfrage, Lizenzangebot oder Abmahnung – was haben Sie erhalten?

Die richtige Reaktion hängt davon ab, welche Art von Schreiben vorliegt:

Berechtigungsanfrage: Der Absender fragt, ob eine Lizenz vorliegt. Keine Frist im Rechtssinn, keine Unterlassungserklärung – aber die Antwort wird zur Grundlage der späteren Forderung. Nicht ignorieren, nicht ohne Prüfung beantworten.

Lizenzangebot / Nachlizenzierung: Es wird ein Betrag für die rückwirkende Lizenz verlangt (SoundGuardian, fairSync/Stington). Rechtlich ein Vergleichsangebot; die Höhe ist verhandelbar, die Rechtekette muss belegt werden.

Abmahnung nach § 97a UrhG: Mit Frist, Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten (Hild & Kollegen, IPPC Law). Hier läuft eine echte Frist; nach Ablauf droht die einstweilige Verfügung.

Privat oder gewerblich – wo liegt die Grenze?

Die Musikbibliotheken der Plattformen sind nach den Nutzungsbedingungen von Meta und TikTok nur für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung lizenziert. Als gewerblich gilt ein Account schon dann, wenn Produkte, Dienstleistungen oder das eigene Unternehmen beworben werden – auch bei kleinen Reichweiten, auch bei Einzelunternehmern, auch bei einem einzigen Reel. Ein privater Account mit gelegentlichen Hinweisen auf den Arbeitgeber bewegt sich in einer Grauzone, die im Einzelfall zu bewerten ist. Wer eine Werbekooperation, einen Shop-Link oder eine Business-Profil-Einstellung hat, sollte von einer gewerblichen Nutzung ausgehen.

TikTok-Abmahnung wegen Musik: Unterlassungserklärung unterschreiben oder modifizieren?

Bei TikTok-Videos gilt dasselbe wie bei Instagram-Reels: Die Musikbibliothek der App ist nur für private Nutzung lizenziert, ein Unternehmensvideo mit Musik ohne eigene Lizenz kann abgemahnt werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Die vorformulierte Fassung enthält regelmäßig ein Schuldanerkenntnis, eine feste Vertragsstrafe und eine zu weite Beschreibung der verbotenen Handlung, die künftig jedes Video mit Musik dieses Rechteinhabers erfasst.

Die Erklärung gar nicht abzugeben ist bei einer berechtigten Abmahnung ebenfalls falsch, weil dann eine einstweilige Verfügung droht. Der richtige Weg ist in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung: ohne Anerkenntnis, mit Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ und auf den konkreten Titel beschränkt. Damit ist die Wiederholungsgefahr beseitigt, die Zahlungsforderungen bleiben aber verhandelbar. Ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist – gewerbliche Nutzung, nachgewiesene Rechte am Titel, angemessene Lizenzhöhe – prüfen wir vorab in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Häufige Fragen zur Musik-Abmahnung auf Instagram und TikTok

Darf ich als Unternehmen die Musik aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek nutzen?

Nur mit einer eigenen Lizenz. Die Plattformlizenzen gelten für private Nutzung; Business-Accounts sehen meist ohnehin nur die eingeschränkte „kommerzielle“ Bibliothek. Musik außerhalb dieser Bibliothek oder in Videos, die außerhalb der App erstellt wurden, ist ohne Lizenz nie zulässig.

Was kostet eine Abmahnung wegen Musik in einem Reel?

Je nach Absender: SoundGuardian verlangt typischerweise 4.000–6.000 € pro Titel, IPPC Law fordert bei gewerblicher Nutzung meist 2.500–15.000 €, Hild & Kollegen kombinieren Schadensersatz, Anwalts- und Ermittlungskosten. Die Beträge sind Schätzungen nach Lizenzanalogie und lassen sich regelmäßig reduzieren.

Reicht es, das Video zu löschen?

Das Löschen beendet die laufende Nutzung und sollte sofort erfolgen, beseitigt aber weder den Schadensersatzanspruch für die Vergangenheit noch – bei einer echten Abmahnung – die Wiederholungsgefahr. Dokumentieren Sie vor dem Löschen Datum, Reichweite und Nutzungsdauer.

Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Bei Berechtigungsanfragen und Lizenzangeboten wird sie meist gar nicht verlangt. Bei einer echten Abmahnung ist sie in der Regel abzugeben, aber in modifizierter Form ohne Schuldanerkenntnis und ohne feste Vertragsstrafe.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Berechtigungsanfragen werden nach einiger Zeit an eine Kanzlei übergeben, aus Lizenzangeboten werden Abmahnungen, aus Abmahnungen einstweilige Verfügungen oder Klagen. Jede Stufe erhöht die Kosten. Wer frühzeitig anwaltlich reagiert, hat den größten Verhandlungsspielraum.

Ich habe eine Abmahnung wegen Musik in einem TikTok-Video – soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht in der vorformulierten Fassung. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, geben Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab: ohne Schuldanerkenntnis, ohne feste Vertragsstrafe und beschränkt auf den konkreten Titel. Die geforderten Zahlungen sind davon unabhängig und meist verhandelbar.

Fallbeispiel: Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm für die ROBA Music Verlag GmbH

In einem aktuellen Fall wurde uns die Korrespondenz mit der Rechtsanwaltskanzlei Mathé Law Firm vorgelegt. Gegenstand sind Forderungen von vierstelligen Beträgen wegen der vermeintlich unlizenzierten Nutzung der Komposition „Pieces“ des Künstlers Avaion (Christoph Stein), dessen Werke von der ROBA Music Verlag GmbH verlegt werden.

Hintergrund

Eine urheberrechtlich geschützte Komposition soll ohne entsprechende Lizenz auf Instagram veröffentlicht worden sein.

Mehr zur größten aktuellen Welle: IPPC Law Abmahnung wegen Instagram-Musik

Forderung der ROBA Music Verlag GmbH

Die ROBA Music Verlag GmbH hat festgestellt, dass die Komposition „Pieces“ von Avaion in einem Instagram Reel verwendet wurde. In einem ersten Schreiben, einer sog. Berechtigungsanfrage, wendet sich die Kanzlei an den Inhaber des Instagram-Accounts und fordert dazu auf, darzulegen, ob eine entsprechende Lizenz für die Nutzung des Musikstücks erworben wurde. Als Grund dafür nennt die Gegenseite die komplexen und unübersichtlichen Strukturen des Musikgeschäfts. Wird auf dieses Schreiben geantwortet, folgt ein zweites Schreiben, in dem dann die ganz erhebliche Lizenzschadensforderung mitgeteilt wird.

Instagram und Lizenzpflicht

Wie wir schon berichteten, ist es gewerblichen Accounts nicht erlaubt, die Musik aus der Instagram Sound Collection zu nutzen. Die vorliegenden Fälle sind die ersten dieser Art, die uns vorgelegt wurden. Für die Nutzung von Musik in einem Instagram Reel zu gewerblichen Zwecken ist eine Lizenz erforderlich. Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen von Instagram (Meta-Konzern) festgelegt.

Rechtliche Erläuterungen

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht schützt die Schöpfungen der Künstler, in diesem Fall die Komposition „Pieces“ von Avaion. Diese Rechte umfassen auch die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes. Ein Urheber oder Rechteinhaber kann entscheiden, wer das Werk nutzen darf und unter welchen Bedingungen.

Lizenzpflicht und Berechtigungsanfrage

Für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu gewerblichen Zwecken ist eine Lizenz erforderlich. Eine Berechtigungsanfrage dient dazu, festzustellen, ob eine solche Lizenz vorliegt. Antwortet der Nutzer auf die Anfrage und stellt klar, dass eine Lizenz nicht vorliegt, folgt in der Regel eine Abmahnung, in der Schadensersatz und Unterlassung gefordert werden.

Schadensersatzanspruch

Kommt es zu einer unlizenzierten Nutzung, steht dem Rechteinhaber ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser wird häufig auf Basis einer sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Das bedeutet, dass der Schadensersatz dem Betrag entspricht, den ein ordnungsgemäßer Lizenznehmer für die Nutzung gezahlt hätte. Hierbei wird auf marktübliche Lizenzgebühren Bezug genommen.

Unterlassungsanspruch

Zusätzlich zum Schadensersatz kann der Rechteinhaber die Unterlassung weiterer Verstöße verlangen. Dies bedeutet, dass der Nutzer das geschützte Werk nicht mehr ohne entsprechende Lizenz verwenden darf.

Nutzungsbedingungen von Instagram

Die Nutzungsbedingungen des Meta-Konzerns, zu dem Instagram gehört, stellen klar, dass die Nutzung von Musik zu gewerblichen oder nicht privaten Zwecken nur mit entsprechender Lizenz erlaubt ist. Wir berichteten bereits entsprechend. Gewerbliche Accounts müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte für die verwendete Musik eingeholt haben.

Konsequenzen bei Verstößen

Wenn eine Lizenz fehlt, können die Folgen erheblich sein. Neben den Lizenzgebühren, die nachträglich gezahlt werden müssen, kommen oft auch die Kosten der Rechtsverfolgung hinzu. Diese umfassen die Anwaltskosten und andere Auslagen, die durch die Abmahnung und die Durchsetzung der Rechte entstehen.

Fazit

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Lizenzierung von Musikwerken, insbesondere bei der gewerblichen Nutzung auf Social Media Plattformen wie Instagram. Unwissenheit oder Fehlinterpretationen der Lizenzbedingungen können zu erheblichen finanziellen Forderungen führen. Bei Fragen zum Thema Urheberrecht und Lizenzierungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung im Urheberrecht – von Schutzmaßnahmen bis hin zur Abmahnungsabwehr.
Mehr erfahren: Rechtsanwalt für Urheberrecht | Abmahnung im Urheberrecht

Sind Sie von einer Abmahnung betroffen oder möchten sich präventiv über die gewerbliche Nutzung von Musik auf Social-Media-Plattformen informieren?
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Musiklabels oder Verlage gegen unerlaubte Musikverwendungen vorgehen. So wurde beispielsweise das Musikstück „Pedro“ von Jaxomy, Agatino Romero und Raffaella Carrà zum Gegenstand einer Abmahnung durch die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft. Ebenso gibt es verstärkte Maßnahmen gegen TikTok-Nutzer, insbesondere durch den ROBA Music Verlag. Welche Konsequenzen drohen und wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier:

🔗 Abmahnung wegen Musikstück „Pedro“ – IPPC Law
🔗 Abmahnung durch ROBA Music Verlag – TikTok

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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