Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Für Unternehmen und Selbstständige sind soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok oder Facebook ein zentrales Marketinginstrument. Ein Reel mit einem angesagten Song unterlegt, eine Story mit der perfekten Melodie – und schon steigt die Reichweite. Doch dann der Schock: Eine Abmahnung der Soundguardian GmbH & Co. KG liegt im Briefkasten. Der Vorwurf: Unerlaubte kommerzielle Nutzung von Musik.
Viele fragen sich dann: „Aber Instagram/TikTok hat mir die Musik doch selbst in der App-Bibliothek angeboten?“ Dieser Gedanke ist verständlich, aber leider ein weit verbreiteter und kostspieliger Irrtum. Wir klären auf, was hinter den Forderungen steckt und wie Sie richtig reagieren.
SoundGuardian: Berechtigungsanfrage oder Abmahnung?
Viele Betroffene sprechen von einer „SoundGuardian Abmahnung" – juristisch trifft das oft nicht den Kern. Die Schreiben der SoundGuardian GmbH sind häufig keine klassische Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG, sondern als Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsangebot ausgestaltet. Dieser Unterschied ist für Ihre Verteidigung entscheidend:
Klassische Abmahnung (§ 97a UrhG): Zielt primär darauf, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Im Zentrum steht die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Berechtigungsanfrage / Nachlizenzierung (häufig bei SoundGuardian): Hier geht es vorrangig um Geld – die „Nachlizenzierung" (Schadensersatz) und Anwaltskosten. Eine Unterlassungserklärung wird oft gar nicht oder nur nachrangig verlangt, weil die Wiederholungsgefahr durch das Löschen des Videos entfällt.
Warum das für Sie wichtig ist: Wer voreilig eine Unterlassungserklärung abgibt, wo gar keine gefordert ist, kann sich unnötig binden. Umgekehrt darf eine Berechtigungsanfrage nicht ignoriert werden – reagiert man nicht, schaltet SoundGuardian regelmäßig Rechtsanwalt Prof. Pascal Amann oder die Kanzlei Schalast & Partner ein, und es drohen gerichtliche Schritte. Die richtige Reaktion hängt also von der genauen Art des Schreibens ab – das sollte ein Fachanwalt prüfen.
Das Kernproblem: Private vs. Gewerbliche Nutzung
Die Musikbibliotheken, die Plattformen wie Instagram oder TikTok zur Verfügung stellen, sind in der Regel nur für die private, nicht-kommerzielle Nutzung lizenziert. Die Plattformen haben entsprechende Verträge mit den Rechteinhabern.
Sobald ein Account jedoch gewerblich handelt – also zum Beispiel für ein Unternehmen, eine Marke, Produkte oder Dienstleistungen wirbt – gelten diese Lizenzen nicht mehr. Für eine kommerzielle Nutzung sind weitergehende Rechte erforderlich, die über die Standard-App-Bibliothek nicht abgedeckt sind.
Wer steckt hinter den SoundGuardian-Schreiben?
Hinter den Forderungen steht ein gestaffelter Apparat aus Rechteinhaberin und Anwaltskanzleien:
• Rechtsanwalt Prof. Pascal Amann (Amann Rechtsanwälte, Darmstadt) – der häufigste Unterzeichner der aktuellen Schreiben
• Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB (Frankfurt am Main) – in anderen Fällen
• vereinzelt weitere Kanzleien
Betroffen sind überwiegend gewerbliche Account-Inhaber (Business-Accounts, Influencer, Selbstständige), teils auch Privatpersonen. Schon ein Link zum eigenen Unternehmen oder eine Produktplatzierung kann ein Profil rechtlich als „gewerblich" einordnen.
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Mehr InformationenWie hoch sind die Forderungen von SoundGuardian?
Die geforderten Beträge sind erheblich und richten sich meist nach der Anzahl der genutzten Musiktitel. Beispiele aus tatsächlich vorgelegten Schreiben des Jahres 2026:
bei mehreren Titeln: entsprechend höher – in einem Fall 14.300 € für sieben Titel
Die Forderung setzt sich regelmäßig zusammen aus der „Nachlizenzierung" (Schadensersatz nach Lizenzanalogie) sowie den Anwaltskosten. Diese Beträge sind nicht automatisch verbindlich – ob SoundGuardian die Rechte an der konkreten Tonaufnahme wirksam hält, ob die Nutzung überhaupt lizenzpflichtig war und ob die Höhe angemessen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Häufig lassen sich die Forderungen reduzieren oder abwehren.
Die Rolle der Kontor Records GmbH
Kontor Records GmbH ist ein Musiklabel, das über umfangreiche Rechte an einer Vielzahl von Musikaufnahmen verfügt. Um diese Rechte effektiv zu schützen und zu verwerten, hat Kontor Records GmbH die Soundguardian GmbH mit der Wahrnehmung der Filmherstellungsrechte/Synchronisationsrechte für die Bereiche Social Media (insbesondere TikTok, Facebook, Instagram und YouTube) beauftragt.
Der Kern des Problems: Unautorisierte Musiknutzung in sozialen Medien
Viele Nutzer von Social-Media-Plattformen sind sich der rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musik in ihren Videos verwenden. Die Schreiben von Soundguardian machen deutlich, dass die unautorisierte Nutzung von Musikwerken eine Rechtsverletzung darstellt, die zu Forderungen führen kann.
Soundguardian argumentiert, dass die Nutzung von Musik in Social-Media-Videos lizenzpflichtig ist, insbesondere wenn diese Nutzung im Rahmen eines gewerblich genutzten Profils erfolgt.
Konkrete Fälle und die Höhe der Forderungen
Die vorliegenden Dokumente belegen, dass Soundguardian im Auftrag von Kontor Records GmbH aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht. So wurden beispielsweise unautorisierte Nutzungen der Titel „Irrenhaus“ von Harris & Ford & Outsiders und „Don’t Stop!“ von ATB auf TikTok festgestellt.
In diesen Fällen wurden den Adressaten Forderungen zur nachträglichen Lizenzierung der Musiknutzung in Höhe von 4.400,00 € bzw. 4.200,00 € (jeweils zzgl. 7% Umsatzsteuer) in den Schreiben gestellt. Die Höhe der Nachlizenzierung richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie der Popularität des verwendeten Titels, der Art und Dauer der Nutzung, der Viralität des Videos, der Dauer der Musikeinblendung und der Reichweite der Plattform.
Rechtliche Hintergründe und Empfehlungen
Soundguardian weist darauf hin, dass über Plattformen wie TikTok zugängliche Tonaufnahmen grundsätzlich nur für die Herstellung von Videos im privaten Bereich verwendet werden dürfen. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, die nicht erworbenen Rechte nachträglich zu lizenzieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass neben den Rechten an der Tonaufnahme selbst auch Rechte an dem zugrundeliegenden Musikwerk bestehen, die üblicherweise von Musikverlagen und/oder der GEMA wahrgenommen werden.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Forderung erhalten?
Wenn Sie eine Forderung von Soundguardian erhalten haben, ist es ratsam, diese ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren. Es ist empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Situation zu bewerten und die weiteren Schritte zu planen. Das Löschen des betreffenden Videos entbindet nicht automatisch von der Haftung für die bereits erfolgte Nutzung.
Soundguardian als Dienstleister für die Musikindustrie
Soundguardian sieht sich als Dienstleister, der die Musikindustrie bei der Durchsetzung ihrer Rechte im digitalen Zeitalter unterstützt. Das Unternehmen argumentiert, dass die Musikbranche in den letzten Jahren erhebliche Einnahmeverluste durch die Verlagerung des Medienkonsums und die unautorisierte Nutzung von Musikwerken hinnehmen musste.
Neben der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bietet Soundguardian Werbekunden auch die Möglichkeit an, Musik legal für ihre Kampagnen zu lizenzieren und so von der Attraktivität viraler Clips zu profitieren.
Soundguardian und das Synchronisationsrecht
Die Soundguardian GmbH & Co. KG vertritt die Interessen von Musiklabels und anderen Rechteinhabern. Wenn ein Unternehmen Musik mit einem Video (z.B. einem Reel) verbindet, wird das sogenannte Synchronisationsrecht berührt. Dieses Recht, Musik mit bewegten Bildern zu „synchronisieren“, muss gesondert erworben werden – in der Regel direkt beim Rechteinhaber (dem Verlag oder dem Label).
Genau hier setzt Soundguardian an: Das Unternehmen mahnt die Verletzung dieser Synchronisationsrechte ab und fordert im Namen der Künstler und Labels eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadens- und Aufwendungsersatz.
So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung von Soundguardian
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist strategisches Vorgehen entscheidend.
Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich von den hohen Forderungen und den kurzen Fristen nicht zu unüberlegten Handlungen drängen.
Notieren Sie die Fristen: Die gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen. Werden sie versäumt, kann ein teures Gerichtsverfahren die Folge sein.
Unterschreiben Sie nichts: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein juristisches Dokument, das einem weitreichenden Schuldeingeständnis gleichkommt. Unterschreiben Sie diese niemals unverändert!
Zahlen Sie nicht vorschnell: Eine Zahlung ohne Prüfung kann ebenfalls als Anerkenntnis der Forderungen gewertet werden. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes ist oft verhandelbar.
Holen Sie sich anwaltliche Hilfe: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen, die Forderungshöhe bewerten und eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie aufsetzen.
Die Kanzlei Kramarz ist auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert und hat umfassende Erfahrung mit Abmahnungen wegen unerlaubter Musiknutzung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihren Fall einzuschätzen und die nächsten Schritte zu besprechen. Sie erreichen uns unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768225.
Zukünftige Musiknutzung: So schützen Sie Ihr Unternehmen
Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen auf rechtssichere Alternativen zurückgreifen:
Lizenzfreie Musik: Nutzen Sie Musik, deren Urheberrecht abgelaufen ist (Public Domain) oder die unter freien Lizenzen (z.B. CC0) steht.
Lizenzpflichtige Bibliotheken: Greifen Sie auf professionelle Musik-Bibliotheken wie Epidemic Sound, Artlist oder PremiumBeat zurück. Dort erwerben Sie gegen eine Gebühr die notwendigen kommerziellen Lizenzen.
Business-Angebote der Plattformen: Einige Plattformen wie Meta (Facebook/Instagram) bieten eigene Sound-Kollektionen für Unternehmen an, die für die kommerzielle Nutzung freigegeben sind.
Der sicherste Weg ist, die Musikbibliotheken der Apps für den Unternehmensaccount zu meiden, sofern nicht explizit eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist.
FAQ: SoundGuardian Abmahnung
Ist die SoundGuardian Abmahnung echt oder Betrug?
Die Schreiben sind in der Regel echt und keine Betrugsmasche. Es handelt sich um die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche wegen Musiknutzung auf TikTok oder Instagram. „Echt" bedeutet aber nicht „in der geforderten Höhe berechtigt" – die Forderung sollte stets anwaltlich geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Berechtigungsanfrage?
Eine klassische Abmahnung zielt auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine Berechtigungsanfrage – wie sie SoundGuardian häufig versendet – fokussiert dagegen auf die Zahlung (Nachlizenzierung) und fordert oft gar keine Unterlassungserklärung. Die richtige Reaktion unterscheidet sich je nach Art des Schreibens.
Kann ich das Schreiben von SoundGuardian ignorieren?
Nein. Reagieren Sie nicht, wird häufig Rechtsanwalt Prof. Pascal Amann oder die Kanzlei Schalast & Partner eingeschaltet, und es können gerichtliche Schritte folgen. Die dann entstehenden Kosten liegen meist deutlich über der ursprünglichen Forderung. Reagieren Sie fristgerecht – aber nur über einen Anwalt.
Wie hoch sind die Forderungen typischerweise?
Pro genutztem Musiktitel werden meist rund 4.000–6.000 € zuzüglich Umsatzsteuer verlangt; bei mehreren Titeln entsprechend mehr. Die Beträge sind einzelfallabhängig und häufig angreifbar – eine Prüfung lohnt sich fast immer.
Ich habe nur einen privaten Account – bin ich trotzdem betroffen?
Die Plattform-Musikbibliotheken sind meist nur für rein private, nicht-kommerzielle Nutzung lizenziert. Schon ein Link zum eigenen Unternehmen, Werbung oder Produktplatzierung kann ein Profil als gewerblich einstufen. Ob in Ihrem Fall eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.