Rechtsanwalt für Datenschutzrecht: DSGVO umsetzen, Anfragen beantworten, Ansprüche klären
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Vereine bei der Umsetzung von DSGVO, BDSG und TDDDG: Website und Cookies, Verträge mit Dienstleistern, Auskunftsersuchen, Datenpannen und Verfahren vor der Aufsichtsbehörde. Betroffene vertreten wir bei Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen. Tätig von Darmstadt aus, für Mandanten in ganz Deutschland.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Einwilligung ist nur eine davon; häufig tragen Vertrag, rechtliche Pflicht oder berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 DSGVO).
- Cookies und Tracking richten sich zusätzlich nach § 25 TDDDG. Nicht unbedingt erforderliche Cookies und vergleichbare Technologien setzen eine Einwilligung voraus, bevor sie geladen werden.
- Betroffene haben durchsetzbare Rechte. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch. Auskunftsersuchen sind innerhalb eines Monats zu beantworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
- Verstöße können Bußgelder und Schadensersatz auslösen. Neben Bußgeldern der Aufsichtsbehörden können Betroffene immateriellen Schadensersatz verlangen, und Mitbewerber können bestimmte Verstöße abmahnen.
- Dokumentation ist Teil der Pflicht. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung und technische und organisatorische Maßnahmen müssen nachweisbar sein (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Auskunftsersuchen, Datenpanne oder Post von der Behörde?
Schicken Sie uns das Schreiben. Wir sagen Ihnen, welche Fristen laufen und was zu tun ist.
Leistungen
Unsere Leistungen im Datenschutzrecht
Website, Cookies und Tracking
Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einbindung von Analyse-, Marketing- und KI-Diensten, Drittlandübermittlungen.
Rechtstexte erstellen lassenVerträge mit Dienstleistern
Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO), Datenschutzklauseln in IT- und SaaS-Verträgen.
Auskunft und Betroffenenrechte
Fristgerechte Beantwortung von Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsersuchen, auch wenn sie als Druckmittel in einem anderen Streit eingesetzt werden.
Datenpanne und Aufsichtsbehörde
Bewertung des Vorfalls, Meldung an die Behörde, Benachrichtigung Betroffener, Vertretung in Anhörungs- und Bußgeldverfahren.
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Für Betroffene: Durchsetzung von Ansprüchen nach Datenlecks und unrechtmäßiger Verarbeitung. Für Unternehmen: Abwehr unberechtigter Forderungen.
Wann Datenschutzverstöße Geld kostenMitarbeiterdaten und Organisation
Beschäftigtendatenschutz, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept, Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
Grundlagen
Der rechtliche Rahmen
Das Datenschutzrecht schützt Menschen davor, dass mit ihren personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage, intransparent oder unsicher umgegangen wird. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: wissen, welche Daten wo verarbeitet werden, auf welcher Grundlage, wie lange, und wer Zugriff hat.
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie regelt Grundsätze, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Pflichten der Verantwortlichen und Sanktionen.
BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die DSGVO, etwa zur Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen (§ 38 BDSG), und zum Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG).
TDDDG
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz regelt den Zugriff auf Endgeräte, also Cookies und vergleichbare Technologien (§ 25 TDDDG). Es hieß bis Mai 2024 TTDSG.
Hinzu kommen Spezialregeln, etwa für Datenübermittlungen in Drittländer wie die USA, für den Einsatz von KI-Systemen und für einzelne Branchen. Einen Datenschutzbeauftragten müssen Unternehmen in der Regel benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder unabhängig davon bei besonders risikoreichen Verarbeitungen.
Pflichten und Fristen
Was Unternehmen beachten müssen
| Thema | Grundlage | Worum es geht |
|---|---|---|
| Informationspflichten | Art. 13, 14 DSGVO | Betroffene müssen bei der Erhebung erfahren, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet, etwa über die Datenschutzerklärung. |
| Auskunft | Art. 15, 12 Abs. 3 DSGVO | Antwort innerhalb eines Monats, verlängerbar um zwei weitere Monate bei komplexen Anfragen, mit Mitteilung an den Betroffenen. |
| Datenpanne | Art. 33, 34 DSGVO | Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden, Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko. |
| Auftragsverarbeitung | Art. 28 DSGVO | Vertrag mit jedem Dienstleister, der Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, von Hosting über CRM bis Lohnabrechnung. |
| Bußgeld | Art. 83 DSGVO | Bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. |
Datenpanne im Unternehmen?
Die 72-Stunden-Frist läuft ab Kenntnis. Rufen Sie an, wir helfen bei Bewertung und Meldung.
Ablauf
So bringen wir Ihren Datenschutz in Ordnung
Bestandsaufnahme
Welche Daten verarbeiten Sie, in welchen Systemen, mit welchen Dienstleistern? Wir prüfen Website, Verträge und vorhandene Dokumentation.
Risiken gewichten
Wir sortieren nach Dringlichkeit: Was ist abmahn- oder bußgeldrelevant, was ist Dokumentationspflicht, was ist Optimierung?
Umsetzen
Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, Verträge zur Auftragsverarbeitung, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Löschkonzept.
Prozesse festlegen
Wer beantwortet Auskunftsersuchen, wer meldet Datenpannen, wie werden neue Tools geprüft?
Begleiten
Ansprechpartner bei Anfragen von Betroffenen, Behörden und Mitbewerbern sowie bei neuen Projekten.
Podcast
Zum Hören: Online-Marktplätze haften für Datenschutzverstöße
Weitere Folgen: Wenn private Chats den Job kosten · Wer haftet bei manipulierten Rechnungen
Zusammenarbeit
So arbeiten wir mit Ihnen
Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihr Anliegen oder schicken uns die Unterlagen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt und welches Vorgehen wir empfehlen.
Klares Angebot
Umfang und Honorar vereinbaren wir, bevor wir tätig werden. Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.
Bundesweit ohne Termin vor Ort
Unterlagen, Rückfragen und Abstimmung laufen per E-Mail, Telefon oder Video. Gerne auch persönlich in Darmstadt.
IT-Recht aus einer Hand
Datenschutz hängt eng mit IT-Verträgen, Softwarelizenzen und KI-Einsatz zusammen. Wir beraten dazu als Fachanwalt für IT-Recht.
Mehr zur Vergütung: Grundlagen der anwaltlichen Vergütung.
Ratgeber
Vertiefende Beiträge zum Datenschutzrecht
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Wann Datenschutzverstöße Geld kosten.
Facebook-Datenleck
Was der BGH zum Kontrollverlust entschieden hat.
Haftung von Marktplätzen
EuGH zu Datenschutzverstößen auf Online-Marktplätzen.
Ansprüche nach Cyberangriffen
Welche Rechte Betroffene haben.
Christian Kramarz, LL.M.
Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzrechts, vertreten sie gegenüber Behörden und Betroffenen und setzen Ansprüche Betroffener durch. Zum Profil
Anfrage
Ihr Anliegen im Datenschutzrecht
Ob Website, Auskunftsersuchen, Datenpanne oder Schadensersatz: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Bei einer Datenpanne läuft die 72-Stunden-Frist. Rufen Sie in dem Fall bitte direkt an.
Oder direkt: 06151 2768225 · anfrage@kanzlei-kramarz.de
Kostenlose Ersteinschätzung
Ihr Anliegen in wenigen Schritten
Ca. zwei Minuten – wir melden uns kurzfristig zurück.
Häufige Fragen
FAQ: Rechtsanwalt für Datenschutzrecht
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG in der Regel dann, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl besteht die Pflicht, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern oder die Kerntätigkeit in umfangreicher Verarbeitung besonders sensibler Daten oder in umfangreicher Überwachung besteht (Art. 37 DSGVO).
Wie schnell muss ich auf ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO antworten?
Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden; das muss dem Betroffenen innerhalb des ersten Monats mit Gründen mitgeteilt werden (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Die erste Kopie ist kostenlos.
Was muss ich bei einer Datenpanne tun?
Den Vorfall eindämmen und dokumentieren, das Risiko für die Betroffenen bewerten und, sofern ein Risiko nicht unwahrscheinlich ist, die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis informieren (Art. 33 DSGVO). Bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).
Kann ich wegen eines Datenschutzverstoßes Schadensersatz verlangen?
Ja. Art. 82 DSGVO gewährt Ersatz materieller und immaterieller Schäden. Nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH gibt es keine Erheblichkeitsschwelle; auch ein Kontrollverlust über die eigenen Daten kann ein Schaden sein. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und ist oft geringer, als Betroffene erwarten.
Dürfen Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen?
Ja, soweit die verletzte Vorschrift auch das Marktverhalten regelt. Der BGH hat das nach Vorlage an den EuGH für bestimmte Verstöße bejaht. Kostenerstattung können Mitbewerber von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten für Datenschutzverstöße allerdings nicht verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG).
Brauche ich für jedes Cookie eine Einwilligung?
Nein. Unbedingt erforderliche Cookies, etwa für Warenkorb oder Login, sind ohne Einwilligung zulässig (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Für Analyse-, Marketing- und Tracking-Dienste ist eine vorherige, informierte und freiwillige Einwilligung erforderlich, und Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
Was kostet die Beratung im Datenschutzrecht?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach vereinbaren wir das Honorar, bevor wir tätig werden, je nach Umfang als Pauschale oder nach Zeitaufwand.