Zuletzt aktualisiert: November 2026

Das Wichtigste in Kürze (Stand November 2026):
  • Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) gilt stufenweise: Verbote und KI-Kompetenzpflicht seit 2. Februar 2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit 2. August 2025, Transparenzpflichten für Chatbots und KI-Inhalte seit 2. August 2026. Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 verschoben.
  • Für Fehler eines KI-Systems haftet nach der bisherigen Rechtsprechung regelmäßig, wer es gegenüber Kunden einsetzt. „Das hat die KI gesagt“ entlastet nicht.
  • Die DSGVO gilt neben der KI-Verordnung: Eingaben, Trainingsdaten und Ausgaben mit Personenbezug brauchen eine Rechtsgrundlage.
  • Deepfakes und geklonte Stimmen verletzen regelmäßig das Persönlichkeitsrecht; Betroffene können Unterlassung, Löschung und Geldentschädigung verlangen.
  • Urheberrechtsschutz setzt eine menschliche Schöpfung voraus. Ob und wie KI mit fremden Werken trainiert werden darf, klären die Gerichte gerade.

Künstliche Intelligenz ist in Unternehmen Alltag: Chatbots im Kundenservice, generierte Bilder und Texte im Marketing, KI-Funktionen in Software und SaaS-Produkten. Rechtlich berührt das nicht ein einzelnes Gesetz, sondern mehrere Rechtsgebiete zugleich – die KI-Verordnung, das Vertrags- und AGB-Recht, den Datenschutz, das Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht. Auf dieser Seite bündeln wir unsere Beiträge zu diesen Fragen und zeigen, wo die Schnittstellen liegen.

Wobei wir beraten

  • KI-ComplianceEinordnung Ihrer Systeme nach der KI-Verordnung, Rollen als Anbieter oder Betreiber, Transparenz- und Kompetenzpflichten.
  • KI-Verträge und AGBNutzungsbedingungen für KI-Produkte, SaaS-Verträge, Agenturverträge, KI-Richtlinien für Mitarbeitende.
  • Datenschutz bei KIRechtsgrundlagen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitung mit KI-Anbietern.
  • Abwehr von KI-RechtsverletzungenDeepfakes, Stimmklone, KI-Falschaussagen und unberechtigte Nutzung Ihrer Werke.

KI-Verordnung: was heute gilt

Die KI-Verordnung reguliert KI nach Risikostufen. Für die meisten Unternehmen sind derzeit die verbotenen Praktiken, die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 maßgeblich: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und bestimmte KI-Texte sind offenzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 im Wesentlichen die Bundesnetzagentur.

Software- und Datenrecht im Überblick: Fachanwalt für IT-Recht

KI und AGB: Verträge für KI-Produkte

Wer KI-Funktionen anbietet oder einkauft, muss vertraglich regeln, wem Ein- und Ausgaben gehören, wofür Daten verwendet werden, wer für fehlerhafte Ergebnisse einsteht und wer die Kennzeichnungspflichten erfüllt. Standard-AGB aus der Zeit vor KI decken das meist nicht ab. Bei Legal-Tech-Angeboten kommen die Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinzu.

Nutzungsbedingungen und AGB für Plattformen und SaaS: AGB erstellen lassen

KI und Datenschutz

Die DSGVO kennt keine Ausnahme für KI. Chatbot-Eingaben, Trainingsdaten und personalisierte Empfehlungen sind Verarbeitungen personenbezogener Daten, für die eine Rechtsgrundlage, Transparenz und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sind. Die Gerichte prüfen inzwischen genau, ob Daten aus KI-Diensten für Werbung genutzt werden dürfen.

Beratung und Vertretung im Datenschutz: Rechtsanwalt für Datenschutzrecht

KI und Persönlichkeitsrecht

Geklonte Stimmen, Deepfake-Bilder und falsche Aussagen von Chatbots oder KI-Übersichten in Suchmaschinen treffen reale Menschen und Unternehmen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gelten auch hier. Wer ein KI-System einsetzt, muss sich dessen Aussagen zurechnen lassen.

Gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen: Rechtsanwalt für Medienrecht

KI und Urheberrecht

Zwei Fragen stehen im Mittelpunkt: Darf eine KI mit fremden Werken trainiert werden, und sind KI-erzeugte Bilder, Texte, Logos, Musik oder Code geschützt? Für den Schutz kommt es auf den menschlichen Gestaltungsanteil an – und darauf, ihn im Streitfall belegen zu können.

Schutz und Verteidigung Ihrer Werke: Rechtsanwalt für Urheberrecht

Weitere Beiträge: USA: Rechtsstreit um KI-gestützte Rechtsrecherche: Thomson Reuters vs. ROSS Intelligence · „KI trifft Urheberrecht – Einblick in meinen Artikel im Infodienst ‚KI-Recht.IT-Sicherheit.Datenschutz‘“ · Interview zu KI und Recht · alle Beiträge zum KI-Recht

Podcast-Cover „Wenn die KI halluziniert“

Podcast · 23 Min.

Wenn die KI halluziniert: Wer zahlt bei Chatbot-Fehlern?

Alle Folgen · Stimmen KI-generiert, Inhalte anwaltlich geprüft

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Häufige Fragen zu KI und Recht

Welche Pflichten aus der KI-Verordnung gelten heute?

Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4, seit 2. August 2025 die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und seit 2. August 2026 die Transparenzpflichten nach Art. 50. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten nach dem Digital Omnibus erst ab 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (in Produkte eingebettete Systeme).

Wer haftet, wenn ein KI-System Fehler macht?

Gegenüber Kunden und Dritten haftet nach der bisherigen Rechtsprechung regelmäßig das Unternehmen, das das KI-System in eigenem Namen einsetzt; Aussagen eines Chatbots werden ihm zugerechnet. Ob es den Anbieter des Systems in Regress nehmen kann, hängt von den Verträgen ab.

Muss ich meinen Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja. Seit dem 2. August 2026 müssen Nutzer nach Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, es sei denn, das ist offensichtlich. Der Hinweis muss spätestens zu Beginn der Interaktion erfolgen.

Sind KI-generierte Bilder, Texte oder Logos urheberrechtlich geschützt?

Urheberrechtlich geschützt sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ein bloßer Prompt genügt nach bisheriger Rechtsprechung regelmäßig nicht. Entscheidend ist der menschliche Gestaltungsanteil, den der Urheber im Streitfall darlegen und beweisen muss.

Darf eine KI mit fremden Werken trainiert werden?

Das ist nicht abschließend geklärt. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Text- und Data-Mining unter Voraussetzungen (§§ 44b, 60d UrhG), Rechteinhaber können für kommerzielle Zwecke einen Nutzungsvorbehalt erklären. Das LG München I hat die Speicherung geschützter Liedtexte in einem Sprachmodell als Vervielfältigung gewertet.

Was gilt bei KI für den Datenschutz?

Die DSGVO gilt uneingeschränkt neben der KI-Verordnung. Wer personenbezogene Daten in KI-Systeme eingibt, zum Training nutzt oder mit KI auswertet, braucht eine Rechtsgrundlage, muss transparent informieren und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Mit externen KI-Anbietern ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.

Was können Betroffene gegen Deepfakes und geklonte Stimmen tun?

Sie können insbesondere Unterlassung und Löschung verlangen, bei schweren Eingriffen auch eine Geldentschädigung, gestützt auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§§ 823, 1004 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) und die DSGVO. Gegen Plattformen hilft zunächst das Meldeverfahren nach dem Digital Services Act.

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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