Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 19:00 Uhr spreche ich im Kennedyhaus Darmstadt über das Recht am Bild – von der Zeit, in der ein Foto ein Negativ im Schuhkarton war, bis zu KI-Bildern, die Menschen zeigen, die es nie gab. Der Vortrag ist Teil des Jubiläumsprogramms zum 75-jährigen Bestehen des Fotoclub Darmstadt e.V., der Eintritt ist frei.
Eingeladen sind alle, die fotografieren, Fotos veröffentlichen oder selbst auf Bildern zu sehen sind – also praktisch jeder. Denn die Frage „Wem gehört dieses Bild, und was darf ich damit tun?“ stellt sich heute anders als vor 75 Jahren, aber nicht weniger oft.
Der Rahmen
75 Jahre Fotoclub Darmstadt e.V.
Der Fotoclub Darmstadt e.V. feiert sein 75-jähriges Bestehen mit einer Ausstellung und einer Vortragsreihe zur Fotografie. Ich freue mich, als einer von vier Referenten dabei zu sein – zwischen Vereinsgeschichte, Streetphotography und Kunstmarkt geht es an meinem Abend um das Recht.
Ausstellung „Stadtgesichter“ – Justus-Liebig-Haus (Stadtbibliothek), Foyer, Große Bachgasse 2, 64283 Darmstadt
26. September bis 15. Oktober 2026 · Vernissage am 26. September 2026 um 16:00 Uhr, Grußwort: Oberbürgermeister Hanno Benz
Öffnungszeiten: Di 9–19 Uhr, Mi 10–17 Uhr, Do 10–19 Uhr, Fr 10–17 Uhr, Sa 10–16 Uhr
Vorträge zur Fotografie – Kennedyhaus Darmstadt, Kasinostraße 3, 64293 Darmstadt, jeweils 19:00 Uhr, kein Eintritt
- 15. Oktober 2026 – Werner Otterbach: „Der Verein in bewegten Bildern“ (Clubraum, 4. Etage)
- 22. Oktober 2026 – Christian Kramarz: „Vom analogen Negativ zum digitalen Deepfake“ (Vortragssaal)
- 29. Oktober 2026 – Barbara Klemm: „Streetphotographie“ (Vortragssaal)
- 12. November 2026 – Dr. Philipp Gutbrod: „Fotografie + Kunstmarkt“ (Vortragssaal)
Worum es geht
Die Fotografie hat in 75 Jahren mehrere technische Revolutionen erlebt – das Recht ist jedes Mal hinterhergelaufen. Der Vortrag folgt dieser Entwicklung in drei Stationen:
1. Das analoge Negativ: Wem gehört das Bild?
Urheberrecht am Foto, Lichtbild und Lichtbildwerk, das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz – und die Frage, was ein Vereinsmitglied, ein Auftraggeber oder eine abgebildete Person mit einem Abzug tun darf. Vieles davon gilt unverändert, auch wenn das Negativ längst eine Datei ist.
2. Das digitale Bild: Kopieren, teilen, bearbeiten
Mit Digitalkamera, Smartphone und Social Media wurde das Vervielfältigen zum Normalfall. Was bedeutet das für Fotografinnen und Fotografen, die ihre Bilder online zeigen? Wo beginnt die Bearbeitung, die der Urheber nicht mehr hinnehmen muss? Und warum landen Fotos von Instagram so häufig in Abmahnungen?
3. Der Deepfake: Bilder von Menschen, die es nie gab
KI-Bildgeneratoren erzeugen fotorealistische Bilder realer Personen in Sekunden. Was schützt die Abgebildeten – Persönlichkeitsrecht, Strafrecht, die KI-Verordnung? Wer ist Urheber eines KI-Bildes, und was heißt das für Fotowettbewerbe und Ausstellungen? Und wie erkennt man überhaupt noch, ob ein Foto ein Foto ist?
Der Vortrag richtet sich an Fotografierende, Vereinsmitglieder und alle Interessierten – juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Im Anschluss ist Zeit für Fragen.
Auf einen Blick
| Vortrag | „Vom analogen Negativ zum digitalen Deepfake“ |
| Referent | Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht |
| Veranstalter | Fotoclub Darmstadt e.V. – Vortragsreihe zum 75-jährigen Jubiläum |
| Datum | Donnerstag, 22. Oktober 2026, 19:00 Uhr |
| Ort | Kennedyhaus Darmstadt, Vortragssaal (Erdgeschoss), Kasinostraße 3, 64293 Darmstadt |
| Eintritt | frei |
| Kontakt Veranstalter | fotoclub-darmstadt.de · info@fotoclub-darmstadt.de · @fotoclub_da |
Wer bis zum 22. Oktober nicht warten will: Zum Recht am eigenen Bild, zu Deepfakes und dem Fälschen von Menschen im Netz und zu Bilderklau und Fotorecht finden Sie hier im Blog bereits einiges. Fragen zu einem konkreten Bild beantworte ich gern im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.

