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Weitere InformationenDas Wichtigste in Kürze: Fälschen von Menschen im Netz
- Vieles ist schon heute strafbar oder rechtswidrig. Wer Bild oder Stimme einer realen Person ohne Zustimmung nutzt, verletzt das Recht am eigenen Bild oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Je nach Fall kommen Betrug, Urkundenfälschung, Verleumdung, üble Nachrede oder § 201a StGB in Betracht.
- Deepfake-Pornos sind eigens erfasst. Wer eine Person mit KI-generierten Bildern oder Videos in kompromittierenden Situationen darstellt, kann sich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar machen.
- Das Problem liegt in der Durchsetzung. Plattformen wie Meta oder X bieten oft nur unzureichende Mittel gegen Deepfakes und Fake-Profile. Viele Straftatbestände sind zudem nicht auf KI-Technologie zugeschnitten.
- KI-Tools sind massentauglich. Nahezu jeder kann täuschend echte Fake-Personen erstellen, sei es zur Manipulation öffentlicher Diskurse oder zur gezielten Rufschädigung.
- Ein eigener Straftatbestand wäre ein wichtiger Schritt. Eine Anpassung des Strafgesetzbuchs, die Deepfakes und Fake-Identitäten explizit regelt, und eine stärkere Pflicht der Plattformbetreiber zur schnellen Entfernung würden die bestehenden Lücken schließen.
Wenn Ihr Bild, Ihre Stimme oder Ihre Identität im Netz missbraucht wird, prüfen wir Ihre Ansprüche gern im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Als Rechtsanwalt beschäftige ich mich intensiv mit der Frage, ob das Fälschen von Menschen im Internet nach geltendem Recht bereits strafbar ist oder ob es einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Die aktuelle Diskussion, die Correctiv in seinem aktuellen Newsletter aufgenommen hat, die durch die Petition von Marc-Uwe Kling angestoßen wurde, verdeutlicht die Dringlichkeit dieses Themas.
Rechtslage: Strafbarkeit nach aktuellem Recht
Grundsätzlich gibt es in Deutschland bereits rechtliche Instrumente, um gegen gefälschte Personen im Internet vorzugehen. Dazu gehören unter anderem:
Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Wird das Bild oder die Stimme einer realen Person ohne Zustimmung verwendet, kann dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) darstellen.
- Identitätsdiebstahl und Betrug: Wer sich als eine andere Person ausgibt und dadurch täuscht oder Schaden verursacht, macht sich unter Umständen des Betrugs (§ 263 StGB) oder der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar.
- Verleumdung und üble Nachrede: Wird durch Fake-Profile gezielt Rufschädigung betrieben, greifen die Vorschriften zu Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB).
- Verbreitung von Deepfake-Pornos: Wer mit KI-generierten Bildern oder Videos eine Person in kompromittierenden Situationen darstellt, kann sich nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) strafbar machen.
Reicht das aktuelle Recht aus?
Trotz der vorhandenen Gesetze gibt es Lücken. Ein großes Problem ist die Durchsetzung. Plattformbetreiber wie Meta oder X (ehemals Twitter) bieten oft nur unzureichende Mittel, um gegen Deepfakes oder Fake-Profile vorzugehen. Zudem sind viele der geltenden Straftatbestände nicht spezifisch auf die neuen Herausforderungen der KI-Technologie zugeschnitten.
Ein weiteres Problem ist die Massentauglichkeit der KI-Tools: Die Technologie ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass nahezu jeder täuschend echte Fake-Personen erstellen kann – sei es zur Manipulation öffentlicher Diskurse oder zur gezielten Rufschädigung.
Braucht es neue Gesetze?
Die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die explizit das „Fälschen von Menschen“ unter Strafe stellt, ist durchaus nachvollziehbar. Denkbar wäre eine Anpassung des StGB, um Deepfakes und Fake-Personen explizit zu regeln. Auf EU-Ebene könnte der AI Act eine Rolle spielen, um generative KI stärker zu regulieren.
Fazit
Das Fälschen von Menschen in sozialen Netzwerken ist bereits in vielen Fällen nach geltendem Recht strafbar. Allerdings gibt es Lücken in der Durchsetzbarkeit und im Schutz gegen KI-generierte Fälschungen. Eine Anpassung des Strafrechts, um gezielt gegen Deepfakes und Fake-Identitäten vorzugehen, wäre daher ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig müssen Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, um Fälschungen schneller zu identifizieren und zu entfernen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist das Fälschen von Menschen im Internet in Deutschland strafbar?
In vielen Fällen ja. Wird Bild oder Stimme einer realen Person ohne Zustimmung verwendet, kann das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Wer sich als andere Person ausgibt und täuscht oder Schaden verursacht, macht sich unter Umständen wegen Betrugs oder Urkundenfälschung strafbar. Bei gezielter Rufschädigung greifen Verleumdung und üble Nachrede. Einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes gibt es aber nicht.
Sind Deepfake-Pornos strafbar?
Ja, das kann der Fall sein. Wer mit KI-generierten Bildern oder Videos eine Person in kompromittierenden Situationen darstellt, kann sich nach § 201a StGB wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar machen. Daneben kommen Ansprüche wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht.
Warum reicht das geltende Recht gegen Deepfakes und Fake-Profile nicht aus?
Das Hauptproblem ist die Durchsetzung. Plattformbetreiber wie Meta oder X bieten oft nur unzureichende Mittel, um gegen Deepfakes oder Fake-Profile vorzugehen. Viele bestehende Straftatbestände sind zudem nicht auf die Herausforderungen der KI-Technologie zugeschnitten. Hinzu kommt, dass die Tools so weit entwickelt sind, dass nahezu jeder täuschend echte Fake-Personen erstellen kann.
Welche gesetzlichen Änderungen werden gegen das Fälschen von Menschen gefordert?
Gefordert wird eine klare Regelung, die das Fälschen von Menschen explizit unter Strafe stellt; angestoßen wurde die Diskussion durch eine Petition von Marc-Uwe Kling. Denkbar wäre eine Anpassung des Strafgesetzbuchs, die Deepfakes und Fake-Personen ausdrücklich regelt. Auf EU-Ebene könnte der AI Act dazu beitragen, generative KI stärker zu regulieren. Zugleich sollten Plattformbetreiber stärker verpflichtet werden, Fälschungen schnell zu entfernen.