IPPC Law Abmahnung: echt oder Fake? Was Sie jetzt tun müssen
Hinweis: Wir sind nicht IPPC Law. Wir vertreten ausschließlich Empfänger von IPPC-Law-Abmahnungen.
Sie haben Post von IPPC Law aus Berlin erhalten? Das Schreiben ist echt – ob die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist, ist eine andere Frage. Unterschreiben und zahlen Sie nichts, bevor die Abmahnung geprüft ist. Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, prüft Ihr Schreiben in einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Eine Abmahnung von IPPC Law erfordert besonnenes Handeln. Vermeiden Sie übereilte Reaktionen und lassen Sie die Abmahnung fachanwaltlich prüfen. Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, bietet Ihnen die notwendige Unterstützung.
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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
IPPC Law Abmahnung: Das Wichtigste in Kürze
- Echt, aber nicht automatisch berechtigt. Absender, Unterzeichner und Rechtsgrundlage stimmen – Höhe und Umfang der Forderung sind oft angreifbar.
- Frist meist 7–14 Tage. Lassen Sie sie nicht verstreichen, sonst droht eine einstweilige Verfügung.
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Sie bindet dauerhaft; eine modifizierte Fassung ist fast immer möglich.
- Nicht zahlen, nicht anrufen, keine E-Mail an IPPC Law. Jede Äußerung kann als Anerkenntnis gewertet werden.
- Typische Forderungen: Filesharing 800–2.500 €, Musik in Reels und TikTok-Videos 2.500–15.000 € (Gesamtforderung) – regelmäßig verhandelbar.
Wer ist IPPC Law?
Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in der Storkower Straße 158, 10407 Berlin. Gegründet und geführt wird sie von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Die Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Rechteinhaber aus der Medien- und Musikbranche bei der massenhaften Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen zu vertreten. IPPC Law ist dafür bekannt, bei ausbleibender Reaktion schnell gerichtliche Schritte einzuleiten – eine einstweilige Verfügung folgt in vielen Fällen binnen weniger Wochen.
Für wen IPPC Law abmahnt
Die Kanzlei tritt für zwei sehr unterschiedliche Mandantengruppen auf. Welche davon Sie betrifft, entscheidet über die Verteidigungsstrategie – und darüber, ob die gesetzliche Kostendeckelung für Privatpersonen greift.
Musiklabels und Rechteinhaber (Social Media)
- B1 Recordings GmbH Musiknutzung in Instagram Reels und TikTok-Videos, u. a. „Pedro“ und „Baiana“.
- Defend Music Inc. Unlizenzierte Musiknutzung auf gewerblichen Instagram-Profilen.
- „Wonderful Dream“ Abmahnungen wegen des Weihnachtssongs in Reels und Werbevideos.
- B.D.B. Media GmbH („Kimnotyze“) Musiknutzung auf Instagram.
Ähnliche Schreiben wegen Musik in Reels und TikTok-Videos versendet auch die SoundGuardian GmbH (Frankfurt) – meist als Berechtigungsanfrage statt als Abmahnung. Mehr dazu: SoundGuardian Berechtigungsanfrage und Abmahnung. Echte Abmahnungen mit Unterlassungserklärung wegen Reels-Musik verschickt daneben die Kanzlei Hild & Kollegen (u. a. für Soundcheck Media FZCO und ALL WAYS DANCE Ltd.). Alle Absender im Überblick: Abmahnung wegen Musik in Instagram-Reels und TikTok-Videos.
Filmproduzenten aus dem Bereich Erwachsenenunterhaltung (Filesharing)
- Strike 3 Holdings Filesharing-Vorwurf über BitTorrent, Abmahnwelle seit Jahresbeginn 2026.
- Aylo Premium Ltd. Angebot von Filmen in P2P-Tauschbörsen – häufig unbemerkt beim Streaming über BitTorrent-basierte Portale.
- MG Premium Ltd. Gleicher Vorwurf, Forderungen regelmäßig über 1.000 Euro. Auch die MG Content RK Ltd. tritt als Auftraggeberin auf.
- Gamma Entertainment Inc. Ermittlung des Anschlusses über gerichtlichen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.
- Filesharing-Abmahnung: Grundlagen und Verteidigung Wie die IP-Ermittlung abläuft und welche Einwände gegen die Störerhaftung greifen.
Aktuelle IPPC-Law-Fälle im Detail
Die folgenden Fälle stammen aus Schreiben, die uns Mandantinnen und Mandanten vorgelegt haben. Die genannten Beträge sind Beispiele aus Einzelfällen, keine festen Tarife – die Forderung in Ihrem Schreiben kann abweichen.
Musik in Instagram-Reels und TikTok-Videos
Bei Social-Media-Fällen wirft IPPC Law vor, ein Musikstück in einem gewerblich genutzten Profil öffentlich zugänglich gemacht zu haben (§ 19a UrhG). Gestützt wird das meist auf das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG). Die Musikbibliothek von Instagram, Facebook oder TikTok hilft dabei in aller Regel nicht weiter: Die Lizenzen der Plattformen decken grundsätzlich nur private, nicht-kommerzielle Nutzungen ab. Als geschäftlich gilt ein Profil schon dann, wenn es das eigene Unternehmen, einen Shop, eine Praxis oder Kooperationen bewirbt.
Der derzeit häufigste Auftraggeber im Social-Media-Bereich. Abgemahnt wird vor allem „Pedro“ (Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà, bekannt als Sound des „Racoon Meme“) sowie „Baiana“ (Bakermat). Die Gesamtforderungen liegen nach unserer Erfahrung typischerweise zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Ausführlich: Abmahnung B1 Recordings GmbH.
B.D.B. Media GmbH – „Kimnotyze“
Im Auftrag der B.D.B. Media GmbH mahnt IPPC Law gewerbliche Instagram-Accounts ab, die den Titel „Kimnotyze“ (DJ Tomekk feat. Lil’ Kim & Trooper Da Don) in Reels, Posts oder Stories verwendet haben. Auffällig ist das Alter der Aufnahme: Der Titel wurde bereits 2002 veröffentlicht. Die Rechteinhaberin stützt sich auf ausschließliche Rechte an der Soundaufnahme und rügt eine Verletzung von § 85 und § 19a UrhG.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung, Schadensersatz nach der Lizenzanalogie sowie die Erstattung von Anwalts- und Ermittlungskosten. In einem uns vorliegenden Fall belief sich die bezifferte Gesamtforderung auf 3.060,21 Euro; für den Fall, dass die Frist verstreicht, wird die gerichtliche Durchsetzung angedroht.
Prüfpunkte, die wir in diesen Fällen regelmäßig ansetzen:
- Rechteinhaberschaft: Hält die B.D.B. Media GmbH nachweislich die geltend gemachten Rechte an genau dieser Aufnahme?
- Verantwortlichkeit: Wer hat den Beitrag hochgeladen – das Unternehmen selbst, ein Mitarbeiter oder eine Agentur?
- Lizenzlage: War der Titel über eine Business-Bibliothek oder einen anderen Lizenzweg gedeckt?
- Höhe: Sind Gegenstandswert und fiktive Lizenzgebühr für einen kurzen Clip plausibel?
- Unterlassungserklärung: Die vorformulierte Fassung ist regelmäßig zu weit und lässt sich rechtssicher modifizieren.
Abmahnungen wegen des Titels von Thee Sacred Souls auf gewerblichen Instagram-Profilen. In einem uns vorliegenden Vergleichsangebot wurden 2.811,10 Euro verlangt, davon 1.500 Euro fiktive Lizenzgebühr. Ausführlich: Abmahnung Defend Music Inc.
Der bekannte Weihnachtssong wird jedes Jahr in Reels und Werbevideos verwendet – und von IPPC Law im Auftrag der Produzenten abgemahnt. In einem uns vorliegenden Fall wurden für ein einziges Video 19.206,17 Euro gefordert. Ausführlich: Abmahnung wegen „Wonderful Dream“.
Sofort tun: Beitrag mit Datum, Aufrufzahlen und Dauer per Screenshot sichern, dann löschen oder archivieren. Keine Unterschrift, kein Anruf, keine E-Mail an IPPC Law – lassen Sie das Schreiben vor Fristablauf prüfen.
Filesharing: Strike 3 Holdings und die Abmahnwelle 2026
Im Auftrag der US-amerikanischen Strike 3 Holdings, LLC wirft IPPC Law Anschlussinhabern vor, Erotikfilme über BitTorrent-Tauschbörsen anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Die IP-Adressen werden durch ein Ermittlungsunternehmen erfasst; über einen gerichtlichen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG muss der Provider anschließend Name und Anschrift des Anschlussinhabers herausgeben.
Seit Januar 2026 läuft eine neue Welle. Typisch sind dabei mehrere Filmwerke in einem Schreiben und Gesamtforderungen von knapp 2.000 Euro, zusammengesetzt aus Schadensersatz pro Film sowie Anwalts- und Ermittlungskosten. Beigefügt ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die zeitlich unbegrenzt bindet und bei jedem künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe auslöst.
Anschlussinhaber ist nicht automatisch Täter
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwar zunächst vermutet, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Diese Vermutung lässt sich aber im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast entkräften – etwa wenn
- Partner, Kinder oder Mitbewohner den Anschluss zum fraglichen Zeitpunkt selbstständig nutzen konnten,
- Gäste oder Besucher Zugang zum WLAN hatten oder
- der Router nachweislich Sicherheitslücken aufwies.
Gelingt das, entfällt in der Regel die Haftung für den Schadensersatz. Für die Anwaltskosten gilt bei Privatpersonen zudem die Deckelung nach § 97a Abs. 3 UrhG (Gegenstandswert 1.000 Euro für den Unterlassungsanspruch bei erstmaliger Abmahnung). Die Unterlassungserklärung sollten Sie gleichwohl nur in modifizierter Form abgeben, um ein gerichtliches Verfahren abzuwenden, ohne mehr zuzusagen als nötig.
Weitere Auftraggeber im Filesharing-Bereich sind Aylo Premium Ltd. und MG Premium Ltd.; die Grundlagen erklärt der Beitrag Filesharing-Abmahnung.
Ist die IPPC Law Abmahnung echt oder fake?
Diese Frage erreicht uns regelmäßig – verständlich, denn das Schreiben wirkt auf viele Empfänger wie eine Massenmail. Die IPPC Law Abmahnung ist jedoch kein Fake. Folgende Merkmale bestätigen die Echtheit:
- Absender: IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Straße 158, 10407 Berlin
- Unterzeichner: Rechtsanwalt Daniel Sebastian
- Beim Filesharing: Ein gerichtlicher Gestattungsbeschluss zur Auskunft über Ihre IP-Adresse ist beigefügt oder wird auf Anfrage vorgelegt
- Bei Instagram und TikTok: Statt eines Gestattungsbeschlusses liegen Screenshots oder Links zum beanstandeten Beitrag bei
- Die genannte Rechtsgrundlage (§ 97 UrhG) ist korrekt zitiert
Gleichwohl bedeutet „echt" nicht „berechtigt in der geforderten Höhe". Viele Forderungen sind überhöht oder angreifbar. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich fast immer.
Wie hoch sind die Forderungen von IPPC Law?
Die Forderungshöhe hängt vor allem davon ab, ob es um Filesharing oder um Musik auf einem gewerblichen Social-Media-Profil geht. Die folgenden Werte stammen aus uns vorliegenden Schreiben:
| Auftraggeber | Vorwurf | Forderung (Beispiele) |
|---|---|---|
| B1 Recordings GmbH | „Pedro“, „Baiana“ in Reels/TikTok | typisch 2.500–15.000 € |
| B.D.B. Media GmbH | „Kimnotyze“ auf Instagram | Einzelfall: 3.060,21 € |
| Defend Music, Inc. | „Can I Call You Rose“ auf Instagram | Einzelfall: 2.811,10 € (Vergleichsangebot) |
| Produzenten „Wonderful Dream“ | Weihnachtssong in Werbevideo | Einzelfall: 19.206,17 € (ein Video) |
| Strike 3 Holdings, LLC | Filesharing (mehrere Filme gebündelt) | Welle 2026: knapp 2.000 € |
| Aylo Premium / MG Premium | Filesharing | regelmäßig über 1.000 € |
Was tun bei einer IPPC Law Abmahnung?
- Ruhe bewahren – aber nicht ignorieren. IPPC Law leitet bei ausbleibender Reaktion schnell eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnverfahren ein.
- Keinen direkten Kontakt aufnehmen. Auch eine E-Mail an IPPC Law ohne anwaltliche Beratung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
- Beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Die mitgeschickte UE bindet Sie langfristig und enthält oft überhöhte Vertragsstrafen. Eine modifizierte Fassung ist fast immer möglich.
- Frist notieren. In der Abmahnung ist eine kurze Reaktionsfrist gesetzt – meist 7–14 Tage. Diese Frist muss eingehalten werden.
- Fachanwalt einschalten. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht prüfe ich Ihr Schreiben und melde mich in der Regel noch am selben Tag.
Häufige Fragen zur Abmahnung von IPPC Law
Diese Fragen erreichen uns nahezu täglich von Mandantinnen und Mandanten, die ein Schreiben der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben.
Ist die IPPC Law Abmahnung echt oder ein Fake?
Die Schreiben sind in aller Regel echt. Für die Echtheit sprechen der Absender IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Straße 158 in 10407 Berlin, die Unterzeichnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian sowie der korrekt zitierte § 97 UrhG. Bei Filesharing-Fällen liegt dem Schreiben zudem ein gerichtlicher Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG zugrunde, mit dem der Provider Ihren Anschluss offenlegen musste.
„Echt“ bedeutet allerdings nicht „in der geforderten Höhe berechtigt“. Beides sind zwei getrennte Fragen, die wir für Sie einzeln prüfen.
Kann ich die Abmahnung von IPPC Law einfach ignorieren?
Davon raten wir ab. IPPC Law leitet bei ausbleibender Reaktion erfahrungsgemäß zügig gerichtliche Schritte ein – eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnbescheid kann die Gesamtkosten erheblich erhöhen. Die Frist selbst ist einzuhalten, die inhaltliche Reaktion sollte jedoch nicht durch Sie persönlich erfolgen.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung ist regelmäßig zugunsten der Gegenseite sehr weit gefasst, bindet Sie lebenslang und enthält häufig eine fest bezifferte Vertragsstrafe. Zudem kann die Unterschrift als Anerkenntnis der geltend gemachten Zahlungsansprüche gewertet werden.
Wir arbeiten in diesen Fällen mit einer modifizierten Unterlassungserklärung. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr und wehrt damit das gerichtliche Verfahren ab, ohne dass Sie sich zu Leistungen verpflichten, die rechtlich nicht geschuldet sind.
Wie hoch sind die Forderungen – und lassen sie sich reduzieren?
Bei Filesharing bewegen sich die Gesamtforderungen typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro. Bei gewerblicher Musiknutzung auf Instagram oder TikTok liegen sie meist zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus Lizenzschadensersatz nach der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG), Anwaltskosten aus einem angesetzten Streitwert von häufig 10.000 bis 50.000 Euro sowie Dokumentations- und Auskunftskosten.
Sowohl der angesetzte Streitwert als auch die Höhe des Lizenzschadens sind regelmäßig angreifbar. Wir prüfen beide Positionen und verhandeln über eine Reduzierung.
Ich bin Privatperson – gilt für mich die Kostendeckelung nach § 97a UrhG?
Bei Filesharing-Abmahnungen gegen Privatpersonen begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei erstmaliger Abmahnung auf 1.000 Euro, sofern die Nutzung außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erfolgte. Die erstattungsfähigen Anwaltskosten sinken dadurch deutlich.
Bei Musiknutzung auf einem gewerblich genutzten Social-Media-Profil greift dieser Schutz nicht. Entscheidend ist dann, ob der Account tatsächlich geschäftlich eingesetzt wurde – ein Punkt, der sich im Einzelfall durchaus bestreiten lässt.
Sind ältere Forderungen von IPPC Law bereits verjährt?
Hier ist zu differenzieren. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Der Lizenzschadensersatz kann dagegen über den Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB noch bis zu zehn Jahre geltend gemacht werden.
Ein Schreiben zu einem Jahre zurückliegenden Sachverhalt ist deshalb nicht automatisch gegenstandslos – die Prüfung lohnt sich aber besonders, weil ein Teil der Forderung häufig nicht mehr durchsetzbar ist.
Was ist die Legalisto GmbH – und was hat sie mit IPPC Law zu tun?
Die Legalisto GmbH ist ein Inkassounternehmen, das ältere Forderungen aus IPPC-Law-Abmahnungen weiterverfolgt und unter derselben Berliner Anschrift in der Storkower Straße 158 ansässig ist. Ein Schreiben von Legalisto bedeutet, dass die ursprüngliche Abmahnung in das Inkassoverfahren übergeben wurde. Auch diese Forderungen sind der Höhe nach und hinsichtlich der Verjährung überprüfbar.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In den meisten Fällen nicht. Urheberrechtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Standardtarifen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Prüfen Sie dennoch Ihre Police, da einzelne Tarife für Privatpersonen Bausteine für Internetnutzung enthalten. Eine Deckungsanfrage stellen wir für Sie, bevor Kosten entstehen.
Was kostet es, uns mit der Verteidigung zu beauftragen?
Die Ersteinschätzung Ihres Schreibens ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, entstehen Kosten – und diese besprechen wir vorher transparent mit Ihnen, in geeigneten Fällen als feste Vergütungsvereinbarung. Sie wissen also vor Mandatserteilung, woran Sie sind.
Ich habe die Musik aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek genommen – bin ich trotzdem verantwortlich?
Häufig ja. Die Musikbibliotheken der Plattformen sind grundsätzlich nur für private, nicht-kommerzielle Inhalte lizenziert. Business-Accounts erhalten meist nur Zugriff auf eine eingeschränkte Auswahl lizenzfreier Titel. Wer auf einem gewerblich genutzten Profil Titel aus dem allgemeinen Katalog verwendet, handelt deshalb in der Regel ohne ausreichende Lizenz.
Ob Ihr Profil tatsächlich gewerblich genutzt wurde und welche Lizenz im konkreten Fall galt, ist allerdings eine Frage des Einzelfalls – und ein wichtiger Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Eine Agentur oder ein Mitarbeiter hat das Video hochgeladen – wer haftet?
Hat ein Arbeitnehmer oder eine beauftragte Agentur den Beitrag für Ihr Unternehmen hochgeladen, richten sich die Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung nach § 99 UrhG auch gegen Sie als Unternehmensinhaber. Für den Schadensersatz kommt es zusätzlich auf ein Verschulden an; bei Beiträgen auf dem eigenen Firmenprofil wird das allerdings häufig angenommen.
Ob Sie bei der Agentur Regress nehmen können, hängt vom Vertrag ab. Wahren Sie die Frist gegenüber IPPC Law in jedem Fall selbst und informieren Sie die Agentur parallel schriftlich.
Ich habe die Filme nicht heruntergeladen – warum werde ich wegen Filesharing abgemahnt?
IPPC Law hat über einen gerichtlichen Beschluss Ihren Internetanschluss ermittelt. Es wird zunächst vermutet, dass der Anschlussinhaber selbst gehandelt hat. Diese Vermutung können Sie entkräften, wenn andere Personen – Partner, Kinder, Mitbewohner oder Gäste – den Anschluss im fraglichen Zeitraum selbstständig nutzen konnten.
Dann entfällt in der Regel die Haftung für den Schadensersatz. Was Sie dazu konkret vortragen müssen und was nicht, sollten Sie vor jeder Äußerung gegenüber der Gegenseite klären.
Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns das Schreiben unverbindlich zu – wir melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Telefon +49 6151 2768225 oder anfrage@kanzlei-kramarz.de