Weiterführende Informationen zu Musik-Abmahnungen
Die Abmahnung der All ways dance ltd. ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiten Abmahnwelle wegen unerlaubter Musiknutzung in gewerblichen Instagram-Reels. Die Kanzlei Hild & Kollegen tritt dabei auch für weitere Rechteinhaber auf – wir haben die Hintergründe zur Abmahnung durch Hild & Kollegen wegen Musiknutzung ausführlich aufbereitet. Entsprechende Forderungen kennen wir von der Forderung der Soundguardian GmbH sowie von den Schreiben der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft, die unter anderem für die B1 Recordings GmbH abmahnt.
Grundlegendes zu Fristen, Gegenstandswerten und zur Verteidigung finden Sie in unserem Ratgeber zur Abmahnung im Urheberrecht sowie in der Übersicht zur Urheberrechtsverletzung mit Verjährungsfristen. Einen Gesamtüberblick über unsere Tätigkeit als Fachanwalt für Urheberrecht erhalten Sie auf unserer Rechtsgebietsseite.
Stellen Sie sich vor: Sie laden auf dem Instagram-Account Ihres Unternehmens ein kreatives Reel hoch und hinterlegen es zur Untermalung mit einem harmlosen Musikschnipsel. Sie denken sich nichts Böses dabei – schließlich bietet die Plattform die Musikbibliothek direkt an. Doch Wochen später liegt plötzlich ein dickes Einschreiben auf Ihrem Schreibtisch. Der Absender: Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. Im Auftrag einer britischen Firma namens All ways dance ltd. wirft man Ihnen eine schwerwiegende Urheberrechtsverletzung vor. Die geforderte Summe für Schadensersatz, Ermittlungskosten und anwaltliche Gebühren beläuft sich auf einen Schockbetrag von oftmals über 6.000 Euro.
Solche Momente lösen bei vielen Unternehmern und Selbstständigen Existenzängste aus. Wir möchten Sie jedoch beruhigen: Sie sind mit diesem Problem nicht allein, und die Situation ist lösbar. Wir erklären Ihnen genau, welches System hinter diesen Schreiben steckt und wie die Kanzlei Kramarz Sie nun zielgerichtet unterstützen kann.
Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr
In den Schreiben der Kanzlei Hild & Kollegen geht es meist um bestimmte Musiktitel – wie beispielsweise Tracks des Interpreten Good Vibes Tribe (z. B. „I’m Not What Happened To Me“). Die All ways dance ltd. macht geltend, die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Tonaufnahmen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu besitzen.
Der juristische Hebel setzt beim Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 Abs. 1 UrhG an. Werden solche Tracks auf Social-Media-Profilen (wie Instagram, TikTok oder Facebook) im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit hochgeladen und veröffentlicht, greift dies ohne entsprechende Lizenz in die Rechte des Inhabers ein. Selbst wenn das Video durch Mitarbeiter oder Agenturen hochgeladen wurde, haben Sie sich als Firmeninhaber dieses Handeln gemäß § 99 UrhG regelmäßig zurechnen zu lassen.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass die in der App integrierte Musikbibliothek frei für alle nutzbar sei. Das ist jedoch ein fataler Irrtum: Die Standard-Lizenzen der Netzwerke decken in der Regel nur die rein private Nutzung ab. Eine kommerzielle Verwertung bedarf gesonderter vertraglicher Lizenzen.
Das System dahinter: Die Rolle der Stington & Partner Legal GmbH
Die Abmahnungen der All ways dance ltd. weisen eine bemerkenswerte Struktur auf, die weit über den klassischen Fall eines einzelnen Künstlers hinausgeht, der seine Rechte verteidigt.
Die urheberrechtliche Anspruchsdurchsetzung erfolgt strukturiert über ein arbeitsteiliges Modell. Im Hintergrund zieht die Schweizer Stington & Partner Legal GmbH die Fäden. Dieses Unternehmen ist vertraglich damit betraut, das Internet mittels forensischer Dienstleister nach Verstößen zu durchsuchen und die Beweise rechtssicher zu dokumentieren (wofür in der Abmahnung prompt eigene Ermittlungskosten von z. B. 250 Euro berechnet werden).
Doch Stington & Partner ist mehr als nur ein technischer Ermittler. Das Unternehmen finanziert die Durchsetzung der Forderungen und koordiniert sie. Die abmahnende Kanzlei Hild & Kollegen nimmt von der Stington & Partner Legal GmbH sogar verbindliche Anweisungen entgegen, ob und wie Ansprüche durchgesetzt werden. Faktisch agiert der Schweizer Dienstleister somit als zentraler Claim Manager in einem seriell organisierten und professionell finanzierten Abmahnmodell.
Wie Sie jetzt richtig auf das Schreiben reagieren
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist das Wichtigste: Verfallen Sie nicht in Panik, aber handeln Sie.
Kein Kontakt zur Gegenseite: Rufen Sie die Kanzlei Hild & Kollegen nicht selbst an. Jegliche Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
Keine Unterschrift leisten: Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist in den allermeisten Fällen deutlich zu weit gefasst. Sie enthält oftmals ein implizites Schuldanerkenntnis sowie eine Verpflichtung zur Übernahme sämtlicher, teils massiv überhöhter Kosten.
Fristen einhalten: Wer die kurzen Fristen ignoriert, riskiert, dass die Gegenseite gerichtliche Maßnahmen (z.B. eine einstweilige Verfügung) einleitet, was die Kosten für Sie noch einmal drastisch in die Höhe treiben würde.
Wir setzen in solchen Fällen auf die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Diese räumt die Wiederholungsgefahr aus, ohne dass Sie sich zu Dingen verpflichten, die rechtlich gar nicht geschuldet sind.
Darüber hinaus nehmen wir die exorbitanten Zahlungsforderungen kritisch unter die Lupe. Ein geforderter Lizenzschadensersatz von beinahe fünftausend Euro für ein einzelnes kurzes Reel sowie die angesetzten Anwaltskosten nach § 97a Abs. 3 UrhG lassen sich in vielen Fällen angreifen. Wir setzen uns mit Nachdruck für eine Reduzierung dieser Forderungen ein, um den wirtschaftlichen Schaden für Ihr Unternehmen bestmöglich abzuwenden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung
Sie haben ein Schreiben von Hild & Kollegen erhalten und wissen nicht, wie Sie auf die Forderungen der All ways dance ltd. reagieren sollen? Lassen Sie uns die rechtliche Belastung für Sie übernehmen.
Die Kanzlei Kramarz bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres individuellen Falles an. Senden Sie uns die Abmahnung einfach unverbindlich zu. Wir prüfen das Schreiben und besprechen mit Ihnen transparent die besten strategischen Schritte.
So erreichen Sie uns: Telefon: 06151-2768225
E-Mail: anfrage@kanzlei-kramarz.de
Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.