Stellen Sie sich vor, Sie investieren viel Herzblut in die Social-Media-Präsenz Ihres Unternehmens. Ein neues Instagram-Reel soll Ihren Kunden Ihre Produkte oder Dienstleistungen näherbringen, untermalt von einem passenden, trendigen Song aus der plattforminternen Musikbibliothek. Wochen oder Monate später liegt plötzlich ein Brief im Kasten: Ein per Einwurfeinschreiben zugestelltes Schreiben der Augsburger Anwaltskanzlei Hild & Kollegen.
Der Vorwurf wiegt schwer: Urheberrechtsverletzung. Im Auftrag von Mandanten wie der niederländischen Hi.mood Records V.O.F. oder der in Dubai ansässigen Soundcheck Media FZCO werden vierstellige oder sogar fünfstellige Beträge gefordert. Die Sorge ist groß, das Budget im Schockzustand – wie konnte aus einem scheinbar harmlosen Social-Media-Post eine existenzbedrohende Krise werden?
Der Hintergrund: Warum mahnen Hi.mood Records V.O.F. und Soundcheck Media FZCO ab?
Das Kernproblem bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch Unternehmen liegt im Unterschied zwischen privater und geschäftlicher Nutzung. Viele Gewerbetreibende, Einzelhändler oder Agenturen wiegen sich in falscher Sicherheit, weil Instagram oder TikTok eine riesige Musikbibliothek direkt in der App zur Verfügung stellen.
Was oft übersehen wird: Diese plattforminternen Nutzungsmöglichkeiten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber in der Regel streng auf die private, nicht-kommerzielle Nutzung beschränkt. Werden Musiktitel wie „Vibe“ (Interpret: Slomow) oder „Tiki Tiki – Slowed“ (Interpret: QMIIR) im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit verwendet, fehlt dafür jegliche Lizenzierung. Die Nutzung erfolgt somit widerrechtlich im geschäftlichen Verkehr.
Die drastischen Geldforderungen: Lizenzanalogie und Nebenkosten
Werden Urheber- oder Leistungsschutzrechte verletzt, sieht das Gesetz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG einen Anspruch auf Schadensersatz vor. Die Kanzlei Hild & Kollegen berechnet diesen Schaden im Wege der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird fiktiv ermittelt, was ein vernünftiger Lizenzgeber für diese kommerzielle Nutzung verlangt hätte.
In den uns vorliegenden Fällen fallen die Forderungen extrem hoch aus, da die Gegenseite eine Jahreslizenz ansetzt, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängig gemacht wird. So werden Beträge von 10.560,00 Euro oder sogar 14.400,00 Euro als Schadensersatz pro genutztem Titel eingefordert.
Zu diesen Hauptforderungen gesellen sich weitere Kostenfaktoren:
Ermittlungskosten: Kosten für die gerichtsverwertbare Sicherung des Verstoßes durch spezialisierte Dienstleister (oft pauschal 250,00 Euro).
Rechtsanwaltsgebühren: Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert des Unterlassungs- und Schadensersatzanspruchs gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und betragen schnell über 1.400,00 Euro.
Welche Rechte haben die Abmahner? Die gesetzliche Vermutung
Die Kanzlei Hild & Kollegen stützt sich bei ihren Schreiben auf die Rechte von Tonträgerherstellern nach § 85 Abs. 1 UrhG. Dieser Paragraph gewährt dem Hersteller das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
Zudem greift in vielen Fällen die gesetzliche Vermutung der Rechtsinhaberschaft gemäß § 85 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 UrhG. Ist ein Rechteinhaber auf den Streaming-Plattformen (wie Spotify) mit dem üblichen Phonogram-Vermerk (dem eingekreisten ℗) und einer Jahreszahl benannt, wird gesetzlich vermutet, dass ihm die Rechte zustehen. Dies erschwert eine Verteidigung, die lediglich die Aktivlegitimation der Gegenseite pauschal bestreitet, macht eine fundierte rechtliche Überprüfung jedoch umso wichtiger.
Wofür mahnt Hild & Kollegen sonst noch ab?
Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg (bekannt unter kanzlei.biz) ist auf IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht spezialisiert und seit vielen Jahren einer der aktivsten Abmahner im Urheberrecht. Die Musiknutzungs-Fälle sind dabei eine vergleichsweise neue Fallgruppe – das klassische Abmahngeschäft der Kanzlei liegt in anderen Bereichen:
Fotos und Produktbilder: Den größten Anteil machen Abmahnungen im Auftrag von Fotografen und Online-Händlern aus – etwa wegen der Übernahme von Produktfotos in eBay-Angeboten. Gestützt werden diese Abmahnungen regelmäßig auf den Lichtbildschutz nach § 72 UrhG und die öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Was bei solchen Foto-Abmahnungen zu tun ist, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zu Bildrechten und Bilderklau.
Texte und Artikelübernahmen: Auch die ungefragte Übernahme von journalistischen Texten, Blogbeiträgen oder Produktbeschreibungen wird im Auftrag von Autoren und Content-Erstellern verfolgt.
AGB-Übernahmen: Eine Besonderheit der Kanzlei: Sie hat in der Vergangenheit auch die wortwörtliche Übernahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt – teils in eigener Sache, wenn von ihr erstellte AGB kopiert wurden. Ob AGB überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind, ist allerdings umstritten: Standardklauseln und gesetzlich vorgegebene Texte wie die Widerrufsbelehrung sind nicht monopolisierbar. Hier lohnt sich die Gegenwehr besonders häufig.
Für alle Fallgruppen gilt dasselbe wie bei den Musik-Abmahnungen: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst – teils mit Bindungen über Jahrzehnte und hohen Vertragsstrafen. Geben Sie sie nicht ungeprüft ab. Das allgemeine Vorgehen bei einer Abmahnung im Urheberrecht haben wir gesondert zusammengefasst.
Wie verhält man sich richtig bei einer Abmahnung durch Hild & Kollegen?
Wenn ein solches Schreiben in Ihrem Haus eingeht, ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt. Vermeiden Sie typische Fehler, die Ihre rechtliche Position verschlechtern könnten.
Ruhe bewahren und Fristen notieren: Die gesetzten Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung sind meist sehr kurz. Verfallen Sie nicht in Panik, aber nehmen Sie das Schreiben ernst.
Kein ungeprüftes Unterschreiben: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist von der Gegenseite vorformuliert und enthält oft Klauseln, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden können oder Sie zu unnötig hohen Zahlungen verpflichten.
Keine voreilige Kontaktaufnahme: Versuchen Sie nicht, ohne juristischen Beistand mit der Kanzlei Hild & Kollegen zu verhandeln oder den Verstoß telefonisch zu rechtfertigen.
Beweise sichern und anwaltliche Hilfe holen: Löschen Sie das betroffene Video zwar von Ihrer Plattform, um die fortlaufende Verletzung zu stoppen, sichern Sie jedoch vorher alle relevanten Daten für Ihren eigenen Anwalt.
Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Verteidigung gegen solche Vorwürfe. In der Kanzlei Kramarz prüfen wir Ihr Schreiben im Detail und setzen uns für eine erhebliche Reduzierung der geforderten Beträge sowie für die Abgabe einer rechtssicheren, modifizierten Unterlassungserklärung ein. Unser Ziel ist es, das finanzielle Risiko für Ihr Unternehmen effektiv zu begrenzen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um schnell Klarheit über Ihre Situation zu gewinnen. Sie erreichen uns telefonisch unter 06151-2768225 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mich darauf berufen, dass die Musik in der Instagram-Bibliothek zur Verfügung stand?
Nein. Die plattforminternen Musikbibliotheken von Social-Media-Kanälen sind in der Regel ausschließlich für die private, nicht-kommerzielle Nutzung freigegeben. Unternehmen und Gewerbetreibende handeln im geschäftlichen Verkehr und müssen vor der Verwendung von Tonaufnahmen eigenständig prüfen, ob sie die nötigen gewerblichen Nutzungsrechte besitzen. Gutgläubigkeit schützt hier leider nicht vor Schadensersatzforderungen.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung einfach ignoriere?
Das Ignorieren einer urheberrechtlichen Abmahnung ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Da im Urheberrecht eine besondere Eilbedürftigkeit vermutet wird, kann die Gegenseite nach Ablauf der meist sehr kurzen Fristen direkt ein gerichtliches Eilverfahren (beispielsweise eine einstweilige Verfügung) beantragen. Dies führt zu einer massiven Erhöhung der anfallenden Kosten, die Sie im Falle des Unterliegens tragen müssten.
Wie hoch fallen die Schadensersatzforderungen bei einer solchen Abmahnung aus?
Der Schadensersatz wird im Wege der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird ermittelt, was eine angemessene Lizenzierung für die konkrete geschäftliche Nutzung auf dem freien Markt gekostet hätte. Bei gewerblichen Instagram-Beiträgen und Reels verlangen Rechteinhaber – wie aktuelle Abmahnungen zeigen – oft Beträge zwischen 10.000 und 15.000 Euro pro genutztem Song, zuzüglich der Anwaltsgebühren und Beweissicherungskosten.
