Klage gegen Facebook

Facebook bzw. heute Meta Platforms Ireland Limited ist Anbieter für persönliche und geschäftliche Profile und Kommunikationsdienstleistungen aller Art. Annähernd 2 Milliarden Nutzer sind täglich auf der Plattform aktiv. Als Anbieter der Plattform trifft Meta eine große Verantwortung. Jeder Nutzer akzeptiert bei der Registrierung für die Dienste von Meta die entsprechenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

Wird sich an die Spielregeln von Facebook nicht gehalten, liegt es zunächst an Meta auf der Plattform für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Wenn jemand über Facebook beleidigt wird, ist Meta dazu verpflichtet dagegen vorzugehen, wenn es von dieser Beleidigung positiv Kenntnis erlangt. Dazu sieht der Anbieter unter der 3-Punkt-Schaltfläche „…“ die Funktion „Beitrag melden“ vor. Wird auf diesem Weg ein Beitrag gemeldet liegt es zunächst am meldenden Nutzer näher zu beschreiben warum der Beitrag aus Sicht des Nutzers bedenklich ist.

Der Nutzer hat die Wahl, ob es sich um „Hassrede“, „Nacktheit“, „Fehlinformation“, „Spam“ oder einen der anderen Auswahlmöglichkeiten handelt. Meldungen unter dieser Auswahlmöglichkeit werden an Hand der Nutzungsbedingungen von Facebook gehandhabt. Diese Nutzungsbedingungen waren früher am US-Recht orientiert. Dort herrscht eine andere Form der Meinungsfreiheit als in Deutschland. Als Gerichte begannen die Nutzungsbedingungen von Facebook am Maßstab deutschen Rechts in der Form der Kontrolle als allgemeine Geschäftsbedingung zu prüfen, stand Facebook unter Druck seine Nutzungsbedingungen anzupassen.

Alternativ bietet Facebook in Deutschland die Möglichkeit einen Beitrag aus rechtswidrig nach dem NetzDG zu melden. Die Auswahl der Meldung nach als „Rechtswidrig gemäß NetzDG“ eröffnet die Prüfung nach dem  Katalog der Straftaten nach § 1 Abs. 3 NetzDG.

Ein bis heute bestehendes Problem in diesem Mechanismus ist die Dauer der Prüfung der Beschwerden auf diesem Weg. Kriminelles Fehlverhalten auf der Plattform hat das Potential schnell Schäden bei anderen Nutzern zu verursachen. Tritt beispielsweise ein Fake-Profil zu einem geschäftlichen Facebook-Profil auf, versucht der Betreiber des Fake-Profils die Freunde des echten Profils zu kontaktieren und unter Ausnutzung der Vertrauensstellung des Betreibers des echten Profils an vertrauliche Daten, wie beispielweise die Kreditkarten-Daten des Nutzers, zu kommen.

Stellt der Betreiber des echten Profils dies fest, bleibt ihm zunächst nur der Weg der Meldung des Fake-Profils an Facebook. Auch wenn die Rechtsprechung in Ausnahmefällen dem Geschädigten das Recht zu billigt einstweilige Verfügungen ohne Kostenrisiko und ohne vorherige Abmahnung zu beantragen, dauert dieser Rechtsweg jedenfalls länger als die zu erwartende Prüfungsfrist der Beschwerde bei Facebook. Ferner muss im Ernstfall der Nachweis geführt werden, dass die Plattform hinreichend konkret über die Rechtsverletzung informiert worden ist. Die einstweilige Verfügung muss beantragt werden und dann ist die Verfügung vom Gläubiger beim Schuldner zuzustellen. Da die Meta Platforms Ireland Limited in Irland Ihren Sitz hat, ist die rechtssichere Zustellung bei Meta eine Hürde, die es zu nehmen gilt.

Reagiert Facebook innerhalb angemessener Frist nicht auf eine Meldung, kann es geboten sein aus Gründen der Rechtssicherheit eine Abmahnung an Facebook zu senden. Damit wird Facebook dazu aufgefordert binnen einer Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die weitere Veröffentlichung des Fake-Profils einzustellen.

Wird dann nicht reagiert, bleibt als letztes Mittel die Klage. Vorteil: Die Klage wird vom Gericht beim Schuldner zugestellt, ebenso, wie ein Urteil vom Gericht zugestellt wird.

In unserem Beispiel hat Facebook nach Erhalt der Abmahnung die Löschung des Fake-Profils vorgenommen. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben, die Kosten wurden nicht erstattet.

Wir haben daher Klage gegen die Meta Platforms Ireland Limited erhoben.

Kennen Sie die Dokumentation „The Cleaners“ über den traurigen Alltag der Menschen, die die Beschwerden über Inhalte in sozialen Netzwerken bewerten müssen?

Sie finden die Dokumentation kostenfrei auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

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