Die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte versendet für ihre Mandantinnen und Mandanten markenrechtliche Abmahnungen. Markenrechtliche Abmahnungen sind ein gängiges Instrument im Kampf gegen Markenverletzungen. Unternehmen und Markeninhaber gehen damit gegen mögliche Verletzungen ihrer Markenrechte vor. Diese Verletzungen können verschiedene Formen annehmen, darunter Markenfälschungen, die unberechtigte Verwendung von Markenlogos oder Markennamen sowie Markenrechtsverletzungen im Online-Bereich, beispielsweise auf Websites oder in sozialen Medien. Gegenstand der vorliegenden Abmahnung ist die Bezeichnung einer Tasche.
Der Markeninhaber hat die Rechtsanwälte der Kanzlei VON HAVE FEY beauftragt, in seinem Namen eine Abmahnung zu erstellen und zu versenden. Die Abmahnung enthält die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen, sowie eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Rechtsanwaltskosten stehen in einem krassen Missverhältnis zu den Umsätzen, die der Adressat der Abmahnung mit der Ware erzielt hat.
Wichtig ist, dass markenrechtliche Abmahnungen ernst genommen werden müssen, da sie bei unsachgemäßer Behandlung weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Sowohl für den Markeninhaber als auch für den Verletzer können markenrechtliche Streitigkeiten kostspielig sein und langwierige Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, in markenrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig professionellen Rat einzuholen, um potenzielle Probleme zu vermeiden oder zu lösen.
Rechtsanwalt Kramarz bietet Beratung und Vertretung in Fragen des Markenrechts. Kontaktieren Sie mich falls Sie eine Marke anmelden möchten. Schnelle und kompetente Markenanmeldung unter Berücksichtigung aktueller Fördermöglichkeiten. Aktuell sind bis zu 2/3 der Markengebühr förderfähig.