Zum Jubiläum 75 Jahre Fotoclub Darmstadt e. V. halte ich am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 19:00 Uhr im Kennedyhaus Darmstadt einen Vortrag über Fotografie, künstliche Intelligenz und Recht: „Vom analogen Negativ zum digitalen Deepfake“.

Ist das noch ein Foto? Vortrag am 22.10.2026, 19:00 Uhr, Kennedyhaus Darmstadt

Worum es geht

KI-Bildgeneratoren erzeugen in Sekunden Motive, die von Fotografien kaum zu unterscheiden sind. Für Fotografinnen und Fotografen stellen sich damit drei Fragen:

  1. Ist ein KI-Bild urheberrechtlich geschützt? Das AG München hat 2026 entschieden, dass ein langer Prompt allein niemanden zum Urheber macht. Und der Lichtbildschutz nach § 72 UrhG setzt ein Bild voraus, das unter Benutzung strahlender Energie entsteht.
  2. Darf eine KI mit Ihren Fotos trainiert werden? Im Verfahren Kneschke gegen LAION hat das OLG Hamburg die Text-und-Data-Mining-Schranke angewendet; ein Nutzungsvorbehalt muss maschinenlesbar sein. Die Entscheidung des BGH steht noch aus.
  3. Wann müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden? Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 KI-Verordnung, dass Deepfakes offengelegt werden – mit Erleichterungen für künstlerische Werke.

Der rote Faden

Durch den Abend führt das Kunstprojekt „Die wahre Geschichte der Fotografie“ von Florian Albrecht-Schoeck: KI-generierte Motive, belichtet auf echtes Negativmaterial und abgezogen in der Dunkelkammer. Was davon ist rechtlich ein Foto – und wem gehört es?

Termin

  • Datum: Donnerstag, 22. Oktober 2026
  • Beginn: 19:00 Uhr
  • Ort: Kennedyhaus, Darmstadt
  • Anlass: Jubiläum 75 Jahre Fotoclub Darmstadt e. V.

Informationen zu Einlass und Teilnahme erhalten Sie beim Fotoclub Darmstadt e. V.

Zum Weiterlesen

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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