Abmahnung wegen House of the Dragon, A Knight of the Seven Kingdoms oder Game of Thrones? Frommer Legal für Warner Bros.

Abmahnschreiben mit rotem Siegel und der Aufschrift „Abmahnung – Serie getauscht“ auf einem Couchtisch vor einem Fernseher mit Fantasy-Burg
Überblick: Alle Auftraggeber, Forderungen und Fristen zur Frommer Legal Abmahnung finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Das Wichtigste in Kürze

Die Kanzlei Frommer Legal mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss Folgen von House of the Dragon, A Knight of the Seven Kingdoms oder Game of Thrones in einer Tauschbörse angeboten worden sein sollen.

  • Forderungen: strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. In dokumentierten Fällen für eine einzelne Folge rund 635 bis 645 €, bei zwei Folgen ein Vergleichsangebot über 1.135,80 €.
  • Frist: Die Fristen sind kurz. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.
  • Unterlassungserklärung: Die beigefügte Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Sie bindet Sie dauerhaft; eine modifizierte Erklärung genügt in der Regel.
  • Haftung: Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch, wenn andere Personen Zugriff auf Ihren Anschluss hatten.
  • Empfehlung: Nicht bei der Gegenseite anrufen, nichts zugeben und die Abmahnung in unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen lassen.

Aktuelle Abmahnfälle: Frommer Legal für Warner Bros. (Westeros-Serien)

Stand: Oktober 2026

Abgemahnte Serien

  • A Knight of the Seven Kingdoms
  • House of the Dragon
  • Game of Thrones

Dokumentierte Forderungen

  • Sommer 2026

    A Knight of the Seven Kingdoms, eine Folge: 644,85 €, davon 450 € pauschaler Schadensersatz und rund 195 € Anwaltskosten, dazu eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Zahlungsfrist in den berichteten Schreiben: Ende Juni 2026.

  • Juni 2025

    House of the Dragon, zwei Folgen: Vergleichsangebot über 900 € zuzüglich 235,80 € Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 1.900 €, insgesamt 1.135,80 €.

  • Juli 2024

    House of the Dragon, Folge „Rhaenyra the Cruel“: 635,10 €, davon 450 € Schadensersatz und 185,10 € Rechtsverfolgungskosten.

Beträge aus öffentlich dokumentierten Abmahnungen anderer Empfänger; Ihre Abmahnung kann abweichen. Sie haben eine Abmahnung für einen dieser Titel erhalten? Wir prüfen sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sie haben Post von Frommer Legal erhalten, weil über Ihren Internetanschluss eine Folge von House of the Dragon, A Knight of the Seven Kingdoms oder Game of Thrones getauscht worden sein soll? Die Münchner Kanzlei vertritt die Warner Bros. Entertainment Inc., zu deren Konzern HBO gehört, und verschickt zu den Serien aus der Welt von Westeros seit Jahren Abmahnungen. Mit jeder neuen Staffel und jedem neuen Ableger kommt eine neue Welle. Die Forderungen sind pro Folge überschaubar, die beigefügte Unterlassungserklärung bindet Sie aber dauerhaft. Deshalb lohnt es sich, die Abmahnung prüfen zu lassen, bevor Sie zahlen oder unterschreiben.

Worum geht es bei der Abmahnung?

Der Vorwurf lautet nicht, dass Sie eine Serie angesehen haben, sondern dass über Ihren Anschluss eine Folge in einer Tauschbörse wie BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht wurde (§ 19a UrhG). Tauschbörsen laden beim Herunterladen automatisch Teile der Datei wieder hoch. Wer eine Folge über einen Torrent-Client bezieht, bietet sie dadurch zugleich anderen an, oft ohne es zu wissen.

Spezialisierte Dienstleister protokollieren dabei die IP-Adressen der beteiligten Anschlüsse. Über ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG erfährt Warner Bros. vom Internetprovider, welchem Kunden die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugeordnet war. Die Abmahnung richtet sich deshalb an den Anschlussinhaber, nicht zwingend an die Person, die die Datei tatsächlich getauscht hat.

Welche Serien sind betroffen?

Abgemahnt werden insbesondere Folgen von

  • A Knight of the Seven Kingdoms, dem 2026 gestarteten Ableger um den Ritter Dunk und seinen Knappen Egg,
  • House of the Dragon, der Vorgeschichte um das Haus Targaryen,
  • Game of Thrones, die Ursprungsserie, zu der bereits in früheren Jahren Abmahnungen versandt wurden.

Daneben mahnt Frommer Legal für Warner Bros. zahlreiche weitere Filme und Serien ab. Einen Überblick über das Vorgehen von Warner Bros. finden Sie in unserem Beitrag Warner Bros. Abmahnung, aktuelle Fälle zu weiteren HBO-Serien in unserem Beitrag zur Abmahnung wegen „The Pitt“.

Was fordert Frommer Legal?

Die Abmahnung enthält regelmäßig drei Forderungen:

  • Unterlassung: Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die beigefügte Erklärung sieht meist eine Vertragsstrafe vor, die Warner Bros. nach billigem Ermessen festsetzt, und ist häufig weiter gefasst als nötig.
  • Schadensersatz: Berechnet wird eine fiktive Lizenzgebühr (Lizenzanalogie, § 97 Abs. 2 UrhG). In den dokumentierten Fällen setzt Frommer Legal für eine einzelne Folge pauschal 450 € an.
  • Anwaltskosten: Die Kosten der Abmahnung werden nach § 97a Abs. 3 UrhG verlangt. Gegenüber Privatpersonen ist der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in der Regel auf 1.000 € gedeckelt, was die Anwaltskosten begrenzt.

Für eine einzelne Folge ergeben sich so Forderungen um 635 bis 645 €. Werden mehrere Folgen oder mehrere Tatzeitpunkte vorgeworfen, steigt der Betrag entsprechend. Ob die Forderung in Ihrem Fall der Höhe nach berechtigt ist, hängt vom konkreten Vorwurf ab.

Haften Sie als Anschlussinhaber?

Die Gerichte vermuten zunächst, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Diese Vermutung gilt aber nicht, wenn zum Tatzeitpunkt andere Personen Ihren Anschluss nutzen konnten, etwa Familienangehörige, Mitbewohner oder Gäste. Dann trifft Sie eine sogenannte sekundäre Darlegungslast: Sie müssen vortragen, wer als Täter in Betracht kommt, und dazu in zumutbarem Umfang nachforschen. Der Bundesgerichtshof hat diese Anforderungen in mehreren Entscheidungen konkretisiert (u. a. BGH, Urt. v. 08.01.2014 – I ZR 169/12 „BearShare“; Urt. v. 06.10.2016 – I ZR 154/15 „Afterlife“; Urt. v. 30.03.2017 – I ZR 19/16 „Loud“).

Was Sie vortragen müssen und was Sie besser nicht schreiben, hängt von Ihrer Haushaltssituation ab. Gerade bei Familienanschlüssen kann eine unbedachte Antwort an die Gegenseite Ihre Position verschlechtern.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Frist notieren und nicht verstreichen lassen. Ohne Reaktion droht eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, die deutlich teurer wird als die Abmahnung.
  2. Nichts ungeprüft unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslang. In aller Regel genügt eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis.
  3. Nicht bei Frommer Legal anrufen. Was Sie am Telefon sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.
  4. Sachverhalt sichern. Notieren Sie, wer zum angegebenen Zeitpunkt Zugriff auf Ihren Anschluss hatte, wie das WLAN gesichert war und welche Geräte verbunden waren.
  5. Abmahnung prüfen lassen. Wir prüfen den Vorwurf, die Höhe der Forderung und Ihre Haftung und sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Verjährung

Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten verjähren nach § 102 UrhG in Verbindung mit §§ 195, 199 BGB grundsätzlich in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber von der Verletzung und Ihrer Person Kenntnis erlangt hat. Für den Schadensersatz kann darüber hinaus ein sogenannter Restschadensersatzanspruch bis zu zehn Jahre geltend gemacht werden (BGH, Urt. v. 12.05.2016 – I ZR 48/15 „Everytime we touch“). Auch ältere Abmahnungen sind deshalb nicht automatisch erledigt.

So unterstützen wir Sie

Wir vertreten bundesweit Empfänger von Filesharing-Abmahnungen, auch gegenüber Frommer Legal. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung über das Formular unten. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung, ob und wie Sie reagieren sollten, bevor Kosten entstehen.

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Häufige Fragen zur Abmahnung wegen House of the Dragon und A Knight of the Seven Kingdoms

Was kostet eine Abmahnung wegen House of the Dragon?

In dokumentierten Fällen verlangt Frommer Legal für eine einzelne Folge rund 635 bis 645 €, bestehend aus 450 € Schadensersatz und Anwaltskosten. Für zwei Folgen wurde ein Vergleich über 1.135,80 € angeboten. Ob die Forderung in Ihrem Fall berechtigt ist, hängt vom konkreten Vorwurf und Ihrer Haftung ab.

Ich habe die Serie nur gestreamt. Kann ich trotzdem abgemahnt werden?

Die Abmahnungen von Frommer Legal betreffen das Anbieten von Folgen in Tauschbörsen wie BitTorrent. Dabei wird die Datei beim Herunterladen automatisch auch an andere weitergegeben. Wer die Serie bei einem lizenzierten Streamingdienst ansieht, ist davon nicht betroffen. Beruht der Vorwurf auf einem Torrent-Programm, ist er dagegen ernst zu nehmen.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung ist meist weiter gefasst als nötig und bindet Sie dauerhaft. In aller Regel genügt eine modifizierte Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr ausräumt, ohne ein Schuldanerkenntnis zu enthalten.

Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere?

Warner Bros. kann dann eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens liegen deutlich über der ursprünglichen Forderung. Lassen Sie die Frist deshalb nicht ungenutzt verstreichen.

Hafte ich, wenn mein Kind oder ein Mitbewohner die Folge getauscht hat?

Nicht automatisch. Hatten andere Personen Zugriff auf Ihren Anschluss, müssen Sie im Rahmen der sekundären Darlegungslast vortragen, wer als Täter in Betracht kommt. Was dabei zumutbar ist, hat der BGH in mehreren Entscheidungen konkretisiert. Wie Sie dazu vortragen, sollten Sie vorher mit einem Anwalt klären.

Sollte ich bei Frommer Legal anrufen?

Nein. Äußerungen am Telefon können als Eingeständnis gewertet werden. Lassen Sie die Korrespondenz besser über einen Anwalt laufen.

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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