Kanzlei für Medien, E-Commerce und IT-Recht
Sie befinden sich auf der Internetseite eines spezialisierten Rechtsanwalts in Darmstadt. Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht berate und vertrete ich Ihre Interessen. Ich bin als Rechtsanwalt in Darmstadt und bundesweit tätig. Ich berate Sie im Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht sowie den speziellen Gebieten des Urheber– und Medienrechts, Rechtsfragen des Vertragsrechts (AGB), der Beitreibung oder der Abwehr von Forderungen und Abmahnungen. Die Interessen meiner Mandanten stehen für mich an erster Stelle. Das Ergebnis sind zufriedene Mandanten. Davon können Sie sich selbst ein Bild machen.
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Unabhängiger Berater
Ich bin Ihr unabhängiger Berater in Rechtsfragen. -
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Permanente Fortbildung ist für mich selbstverständlich. -
Fristen
Ich bin da, wenn Sie mich brauchen.
Rezension: Handbuch Veranstaltungsrecht – Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen, 2024
Das „Handbuch Veranstaltungsrecht“ (2. Auflage) bietet umfassende rechtliche Einblicke und Praxisbeispiele zu Konzerten, Festivals und Eventmanagement
Sind Birkenstock-Sandalen urheberrechtlich geschützt?
Das OLG Köln entschied, dass Birkenstock-Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke sind. Der BGH wird 2025 entscheiden.
BGH-Urteile zur Wagenfeld-Leuchte
Der BGH entschied, dass Werbung für Nachbildungen der urheberrechtlich geschützten Wagenfeld-Leuchte in Deutschland das Urheberrecht verletzt, auch wenn der Erwerb im Ausland erfolgt.
Fernunterricht, Mentoring, Coaching, Training, Beratung, Guidance
Ein Tipp für die Politik: Verbraucherschutz effektiv und kostengünstig Es gibt Bereiche, in denen es für die Politik einfach und billig wäre, für faire Bedingungen zu sorgen. Zum Beispiel bei
BGH klärt Streit um Nutzung von Fototapeten
Der BGH entschied, dass das Abbilden von Fototapeten in Fotos und Videos im Internet keine Urheberrechtsverletzung darstellt, da eine konkludente Einwilligung des Urhebers durch den Verkauf der Tapeten vorliegt.
Kamera im Auto
Die DSGVO verlangt die Anonymisierung von Personen und Kennzeichen in YouTube-Videos öffentlicher Fahrten.