Fachanwalt für IT-Recht – Verträge, Datenschutz und Software rechtssicher gestalten
Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht berate ich Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen der IT. Dazu gehören Datenschutz (DSGVO), Vertragsrecht (Softwarelizenzverträge, SLAs), IT-Compliance, E-Commerce-Recht (AGB, Verbraucherschutz), Urheberrecht (Software, digitale Inhalte) und gewerblicher Rechtsschutz. Ich unterstütze bei der Implementierung von IT-Sicherheitsrichtlinien und vertrete Mandanten bei Streitigkeiten vor Gericht. Mit meiner Expertise biete ich rechtssichere Lösungen für die Herausforderungen der Digitalisierung.
Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- sowie IT-Recht, bietet Ihnen im Rahmen der kostenlose Ersteinschätzung eine Einschätzung der Rechtslage.
- Beiträge zum Thema IT-Recht im Anwalts Blog von Rechtsanwalt Kramarz.
Fachanwalt für IT-Recht in Darmstadt – bundesweit für Unternehmen
Wir machen Ihre Software, Verträge und Datenverarbeitung rechtssicher: von IT- und SaaS-Verträgen über Datenschutz und KI-Compliance bis zur Abwehr von Abmahnungen. Spezialisiert, digital und deutschlandweit.
- Fachanwalt für IT-Recht
- Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht
- Mitglied DGRI
- Seit 2010 zugelassen
- Bundesweit & per Video
Ihr Anwalt für digitale Rechtsfragen
Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht beraten wir Unternehmen, IT-Dienstleister, Startups und Agenturen in allen rechtlichen Belangen rund um Software, Daten und digitale Geschäftsmodelle – und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht. Auch Privatpersonen unterstützen wir bei IT-rechtlichen Fragen. Rechtsanwalt Christian Kramarz verbindet als Doppel-Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht technisches Verständnis mit spezialisierter juristischer Erfahrung.
Unsere Schwerpunkte im IT-Recht
IT- & Softwareverträge
Softwarelizenz-, Entwicklungs- und Wartungsverträge, SLAs und Outsourcing – klar geregelt und haftungssicher.
Mehr zum Softwarerecht →Datenschutz & DSGVO
DSGVO-Umsetzung, Auftragsverarbeitung, Datenschutzvorfälle und Betroffenenrechte – praxistauglich statt bürokratisch.
Mehr zum Datenschutzrecht →AGB & Rechtstexte
Individuelle AGB für SaaS, Shops und Plattformen, Nutzungsbedingungen und Widerrufsbelehrungen zum Festpreis.
AGB erstellen lassen →Abmahnung & Streit
Abwehr von Abmahnungen im Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie bei Softwarefehlern und Open-Source-Konflikten.
Hilfe bei Abmahnungen →Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Pflicht für die meisten IT-Dienstleister
Sobald Sie personenbezogene Daten im Auftrag Ihrer Kunden verarbeiten – was bei SaaS-Anbietern, Agenturen und vielen IT-Dienstleistern die Regel ist – benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Fehlt er oder ist er fehlerhaft, verstoßen sowohl Sie als auch Ihre Auftraggeber gegen die DSGVO. Wir erstellen und prüfen AVV, regeln den Einsatz von Subunternehmern (etwa Cloud- oder KI-Dienste) und sichern den Transfer in Drittländer rechtlich ab.
KI im Unternehmen: AI Act, Governance und Verträge
Der EU AI Act bringt gestaffelte Pflichten für Unternehmen, die KI einsetzen oder anbieten – von Transparenz- und Kennzeichnungspflichten bis zu Anforderungen an Hochrisiko-Systeme. Wir helfen Ihnen, den Einsatz von KI rechtssicher zu gestalten: mit internen KI-Richtlinien (KI-Governance), der Prüfung Ihrer Pflichten nach Risikoklasse sowie Verträgen und Nutzungsbedingungen für KI-gestützte Produkte. So nutzen Sie KI, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
SaaS- und Plattformverträge rechtssicher gestalten
Software-as-a-Service wird rechtlich überwiegend als Mietvertrag eingeordnet – mit ganz eigenen Anforderungen an Verfügbarkeit, Nutzungsrechte, Laufzeit und Haftung. Wir gestalten die Verträge und AGB für Ihr digitales Geschäftsmodell so, dass sie zu Ihrem konkreten Produkt passen: SaaS-Abonnements, Lizenzmodelle, API-Nutzung und Schnittstellen zu Dritten. Gerade bei innovativen Modellen mit KI-Komponente lohnt sich die individuelle Gestaltung gegenüber Standardmustern.
Häufige Fragen zum IT-Recht
Was macht ein Fachanwalt für IT-Recht?
Ein Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht) berät und vertritt in allen rechtlichen Fragen rund um Informationstechnologie: IT- und Softwareverträge, Datenschutz und DSGVO, E-Commerce, IT-Compliance, Softwarehaftung sowie das Urheberrecht an Software und digitalen Inhalten. Der Titel setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet voraus.
Was kostet eine IT-Rechtsberatung?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität Ihres Anliegens. Für abgrenzbare Leistungen wie die Erstellung von Verträgen, AGB oder eines AVV arbeiten wir mit transparenten Festpreisen, die wir vorab nennen. Ihre erste Einschätzung erhalten Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung – schildern Sie uns dazu einfach Ihr Vorhaben.
Brauche ich als Unternehmen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ja, sobald Sie personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeiten – das trifft auf die meisten SaaS-Anbieter, Agenturen und IT-Dienstleister zu. Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist dann gesetzlich vorgeschrieben. Setzen Sie Subunternehmer wie Cloud- oder KI-Dienste ein, müssen auch deren Einbindung und mögliche Datentransfers in Drittländer geregelt sein.
Was verlangt der EU AI Act von meinem Unternehmen?
Der EU AI Act stuft KI-Systeme nach Risiko ein und knüpft daran unterschiedliche Pflichten. Für viele Unternehmen stehen Transparenzpflichten im Vordergrund – etwa dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren, und dass bestimmte KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Für Hochrisiko-Systeme gelten deutlich strengere Anforderungen. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von Art und Einsatz Ihres Systems ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wer haftet, wenn Software fehlerhaft ist?
Das hängt von der vertraglichen Grundlage und der Art des Fehlers ab. Maßgeblich sind die vereinbarte Leistungsbeschreibung, Gewährleistungs- und Haftungsregelungen sowie die Frage, ob ein bestimmter Erfolg geschuldet war. In AGB lässt sich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit begrenzen; bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind Ausschlüsse jedoch unwirksam. Eine klare Vertragsgestaltung ist daher der wirksamste Schutz.
Rechtssicher digital – wir unterstützen Sie
Ob IT-Vertrag, Datenschutz, KI-Compliance oder Abmahnung: Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.
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