Abmahnung Markenrecht erhalten: Frist, Kosten und wie Sie richtig reagieren
Eine markenrechtliche Abmahnung setzt Ihnen eine kurze Frist und legt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Unterschreiben Sie nichts, bevor geklärt ist, ob der Vorwurf trägt und wie weit Ihre Pflichten wirklich reichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Frist ernst nehmen, aber nicht in Panik unterschreiben. Lässt sich die Frist nicht halten, beantragen wir eine Verlängerung. Ignorieren führt häufig zur einstweiligen Verfügung.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit. Sie gilt lebenslang und enthält oft feste Vertragsstrafen oder ein Schuldanerkenntnis.
- Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Häufige Einwände: kein geschäftlicher Verkehr, keine Verwechslungsgefahr, Erschöpfung bei Originalware, Nichtbenutzung der älteren Marke.
- Streitwerte sind hoch, in der Praxis oft fünf- bis sechsstellig. Die geforderten Anwaltskosten richten sich danach und sind verhandelbar.
- Wir prüfen die Abmahnung kostenlos vor und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und womit Sie rechnen müssen.
Frist läuft?
Schicken Sie uns die Abmahnung. Rückmeldung am selben Werktag.
Fallgruppen
Wann Sie uns brauchen
Markenware, Nachahmung, Keyword
Verkauf über Amazon, eBay oder den eigenen Shop, Markennamen in Titeln oder Anzeigen, Parallelimporte. Hier geht es oft um Erschöpfung und Produktfälschungen.
Beispiel: CBH für Louis Vuitton, BurberryFirmenname, Domain, App
Ein älterer Markeninhaber beanstandet Ihren Unternehmens- oder Produktnamen. Maßgeblich ist, wer zuerst benutzt hat und wie ähnlich Zeichen und Angebote sind (§ 5 MarkenG).
Wann eine Markenrechtsverletzung vorliegtVerkauf auf Kleinanzeigen oder eBay
Markenrecht greift nur im geschäftlichen Verkehr. Wer gelegentlich privat verkauft, ist oft nicht haftbar. Die Grenze ziehen Umfang, Häufigkeit und Art der Angebote.
Die Abmahnung trägt nicht
Dann weisen wir sie begründet zurück. Bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung kommen Gegenansprüche auf Ersatz der Verteidigungskosten in Betracht.
Sie wollen selbst abmahnen
Wir prüfen Ihre Marke auf Bestand und Benutzung und setzen Ihre Ansprüche durch, außergerichtlich oder per einstweiliger Verfügung.
Rechtsanwalt MarkenrechtErklärung schon abgegeben
Dann zählt, was genau Sie erklärt haben. Wir prüfen Reichweite, Vertragsstrafe und ob eine Kündigung oder Anpassung möglich ist.
Forderungen
Was eine markenrechtliche Abmahnung verlangt
Unterlassung
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (§ 14 Abs. 5 MarkenG). Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus, bindet Sie aber auf Dauer. Umfang und Vertragsstrafe lassen sich oft begrenzen.
Auskunft
Angaben zu Herkunft, Vertriebsweg, Mengen und Preisen (§ 19 MarkenG). Sie dienen der Berechnung des Schadensersatzes und sind oft weiter gefasst als geschuldet.
Schadensersatz
Bei schuldhafter Verletzung (§ 14 Abs. 6 MarkenG), meist nach Lizenzanalogie oder Verletzergewinn. Die Höhe ist regelmäßig verhandelbar.
Kosten, Vernichtung, Rückruf
Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite, bei Produkten zusätzlich Vernichtung und Rückruf (§ 18 MarkenG). Die Kosten richten sich nach dem angesetzten Streitwert.
Frist und einstweilige Verfügung
Die Frist in der Abmahnung ist kurz, weil der Abmahnende schnell handeln muss, um eine einstweilige Verfügung zu bekommen. Viele Gerichte sehen die Dringlichkeit in der Regel nur etwa einen Monat ab Kenntnis der Verletzung, je nach Oberlandesgericht auch länger. Reagieren Sie nicht, kann er ohne Anhörung eine Verfügung beantragen. Das wird deutlich teurer als eine rechtzeitige Antwort.
Noch nicht reagiert?
Wir beantragen die Fristverlängerung und prüfen, ob der Vorwurf trägt.
Prüfung
Ist die Abmahnung berechtigt? Fünf Prüfpunkte
Besteht die Marke und wird sie benutzt?
Ist die Marke älter als fünf Jahre, kann ihre Nichtbenutzung eingewandt werden (§ 25 MarkenG). Registerauszug und Verzeichnis zeigen, was tatsächlich geschützt ist.
Handeln Sie im geschäftlichen Verkehr?
Ohne geschäftliches Handeln keine Markenverletzung. Das ist bei Privatverkäufen der zentrale Punkt.
Besteht Verwechslungsgefahr?
Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft werden zusammen gewertet. Ähnlicher Klang allein reicht nicht immer.
Ist das Recht erschöpft?
Originalware, die mit Zustimmung des Inhabers im EWR in Verkehr gebracht wurde, darf weiterverkauft werden (§ 24 MarkenG). Streit gibt es über Nachweis und Ausnahmen.
Sind Umfang und Kosten angemessen?
Die beigefügte Erklärung, der Streitwert und die Schadensersatzforderung sind häufig überhöht. Hier liegt auch bei berechtigten Abmahnungen der größte Hebel.
Unterlassungserklärung liegt bei?
Nicht unterschreiben, bevor wir sie gesehen haben.
Podcast
Zum Hören: Abmahnung Markenrecht – Prüfung, Abwehr & Kosten
Weitere Folgen: Erschöpfungsgrundsatz · Verwechslungsgefahr
Ablauf
So gehen wir vor
Ersteinschätzung
Sie schicken die Abmahnung, wir sagen Ihnen, was sie bedeutet, was dringend ist und welches Vorgehen wir empfehlen. Kostenlos und unverbindlich.
Frist sichern
Wir zeigen die Vertretung an und beantragen, wenn nötig, eine Fristverlängerung.
Vorwurf und Umfang prüfen
Register, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Erschöpfung, Streitwert. Danach entscheiden Sie mit uns: zurückweisen, modifiziert unterwerfen oder vergleichen.
Antwort und Verhandlung
Wir antworten der Gegenseite, verhandeln Kosten und Schadensersatz und begleiten Sie, falls es doch vor Gericht geht.
Unser Honorar besprechen wir nach der Ersteinschätzung und vereinbaren es vor Beginn der Tätigkeit. Mehr zur Vergütung: Grundlagen der anwaltlichen Vergütung.
Aktuelle Fälle
Wer derzeit markenrechtlich abmahnt
Christian Kramarz, LL.M.
Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Wir vertreten Händler und Unternehmen bei markenrechtlichen Abmahnungen und setzen Markenrechte für Inhaber durch. Zum Profil
Anfrage
Abmahnung prüfen lassen
Laden Sie die Abmahnung hoch und beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir melden uns am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung.
Oder direkt: 06151 2768225 · anfrage@kanzlei-kramarz.de
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Ihre Abmahnung in 5 Schritten
Fünf kurze Schritte, ca. zwei Minuten – wir melden uns kurzfristig zurück.
Häufige Fragen
FAQ zur Abmahnung im Markenrecht
Welche Frist gilt bei einer markenrechtlichen Abmahnung?
Die Frist setzt der Abmahnende selbst, meist wenige Tage bis zwei Wochen. Ist sie zu kurz, beantragen wir eine Verlängerung. Verstreicht sie ohne Reaktion, droht eine einstweilige Verfügung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Gegenseite verlangt ihre Anwaltskosten nach dem angesetzten Streitwert, dazu Schadensersatz. Streitwerte sind im Markenrecht oft fünf- bis sechsstellig, die Kosten entsprechend hoch. Beides ist häufig überhöht und verhandelbar.
Ich habe privat verkauft. Muss ich zahlen?
Markenrecht setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Gelegentliche Privatverkäufe fallen in der Regel nicht darunter. Viele Verkäufe gleicher Ware, Neuware oder hohe Bewertungszahlen sprechen dagegen.
Wie wird der Streitwert bestimmt?
Maßgeblich ist das Interesse des Markeninhabers an der Unterlassung. Bekannte Marken und umfangreiche Verletzungen führen zu höheren Werten. Der angesetzte Wert ist ein Vorschlag der Gegenseite, kein Urteil.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Die Erklärung gilt lebenslang, ist meist weiter gefasst als nötig und enthält oft ein Schuldanerkenntnis oder eine feste Vertragsstrafe. Wenn eine Unterwerfung sinnvoll ist, geben wir eine modifizierte Erklärung ab.
Gibt es ein Muster für die Antwort auf eine Abmahnung?
Muster helfen hier nicht, weil jede Antwort vom Zeichen, der Ware und Ihrer Situation abhängt. Eine falsche Formulierung kann als Anerkenntnis wirken oder die Wiederholungsgefahr nicht ausräumen.
Was gilt bei Domains und Firmennamen?
Auch Domains und Unternehmenskennzeichen können Markenrechte verletzen, wenn sie im geschäftlichen Verkehr für ähnliche Angebote benutzt werden. Umgekehrt schützt ein älterer Firmenname gegen jüngere Marken (§ 5 MarkenG).
Was tun, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?
Mit Begründung und innerhalb der Frist zurückweisen. Bei einer schuldhaft unberechtigten Schutzrechtsverwarnung kommen Ansprüche auf Ersatz Ihrer Verteidigungskosten in Betracht. Ignorieren ist keine Option.
