Zuletzt aktualisiert: September 2026
Das Wichtigste in Kürze: Abmahnung von CBH Rechtsanwälte erhalten
- Frist notieren. Markenrechtliche Abmahnungen setzen kurze Fristen; nach Ablauf droht die einstweilige Verfügung.
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Die Vorlage ist meist zu weit gefasst und enthält eine feste Vertragsstrafe.
- Keine Auskunft ohne Prüfung. Angaben zu Lieferanten, Stückzahlen und Umsätzen bestimmen den späteren Schadensersatz.
- Herkunft der Ware belegen. Originalware aus der EU ist erschöpft (§ 24 MarkenG) und darf weiterverkauft werden – Belege sind der wichtigste Verteidigungsbaustein.
- Gegenstandswert und Kosten hinterfragen. 150.000–250.000 € sind bei Privatverkäufern und Einzelstücken angreifbar.
Wir prüfen Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Grundlagen: Abmahnung im Markenrecht.
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Für wen mahnt CBH Rechtsanwälte ab?
CBH Rechtsanwälte ist eine Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Köln, die für zahlreiche Markeninhaber die Rechtsdurchsetzung gegen Online-Verkäufer übernimmt. Die Abmahnungen folgen einem einheitlichen Muster, die Auftraggeber wechseln:
Taschen, Schals, Gürtel, Parfüm; Gegenstandswerte bis 250.000 €; Verkauf angeblicher Fälschungen oder nicht erschöpfter Ware auf eBay, Vinted und Kleinanzeigen.
Vor allem das geschützte Karomuster („Burberry Check“) auf Bekleidung und Accessoires; Gegenstandswert häufig 150.000 €.
Sonnenbrillen; Vorwurf des Vertriebs von Plagiaten oder Grauimporten.
Marken- und Designverletzungen durch Bekleidung, häufig bei kleineren Online-Shops und Marktplatzhändlern.
u. a. Motion E-Services GmbH, IVI GmbH, Curt Maria Medical GmbH – teils Marken-, teils Wettbewerbsrecht.
Was fordert CBH in der Abmahnung?
Die Schreiben bündeln regelmäßig den vollständigen markenrechtlichen Anspruchskatalog:
Auskunft (§ 19 MarkenG) über Lieferanten, Abnehmer, Mengen und Preise
Vernichtung oder Rückruf (§ 18 MarkenG) der betroffenen Ware
Schadensersatz (§ 14 Abs. 6 MarkenG), berechnet nach Lizenzanalogie oder Verletzergewinn
Erstattung der Anwaltskosten aus Gegenstandswerten von 150.000–250.000 € – je nach Wert rund 2.700–3.400 €
Jeder dieser Ansprüche setzt eine tatsächliche Markenverletzung voraus. Genau dort setzt die Verteidigung an: Ist die Ware echt und in der EU erschöpft? Liegt überhaupt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor? Ist der Gegenstandswert für einen Privatverkäufer mit einem Einzelstück vertretbar? Weitere Grundlagen: Markenrechtsverletzung und Abmahnung wegen eBay-Verkäufen.
Privatverkäufer oder Händler – warum das den Fall entscheidet
Das Markenrecht greift nur bei Benutzung „im geschäftlichen Verkehr“. Wer einzelne gebrauchte Originalstücke aus dem eigenen Kleiderschrank verkauft, handelt grundsätzlich privat. CBH stützt die Gewerblichkeit häufig auf Indizien wie Stückzahl, Neuware mit Etikett, mehrere identische Artikel oder professionell wirkende Angebote. Diese Indizien lassen sich widerlegen – aber nur, wenn sie von Anfang an substantiiert bestritten werden und nicht erst, nachdem eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Häufige Fragen zur CBH-Abmahnung
Ich habe nur ein einzelnes Original-Teil bei Vinted oder eBay verkauft – darf CBH mich trotzdem abmahnen?
Der Weiterverkauf von Originalware, die mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in Verkehr gebracht wurde, ist wegen der Erschöpfung (§ 24 MarkenG) grundsätzlich zulässig. Abgemahnt wird typischerweise, wenn die Ware nach Auffassung von CBH eine Fälschung ist, aus Drittstaaten importiert wurde oder der Verkauf nach Umfang und Auftreten gewerblich wirkt. Ob die Abmahnung berechtigt ist, entscheidet sich also an Herkunft und Echtheit der Ware sowie am Nachweis dafür.
Wie hoch sind die Anwaltskosten in einer CBH-Abmahnung?
CBH setzt bei Luxusmarken regelmäßig Gegenstandswerte von 150.000 € bis 250.000 € an. Daraus ergeben sich nach RVG Anwaltskosten von rund 2.700 € bis 3.400 € allein für die Abmahnung. Ob der Gegenstandswert angemessen ist, lässt sich im Einzelfall angreifen, insbesondere bei Privatverkäufern und geringen Stückzahlen.
Muss ich die geforderte Auskunft über Lieferanten und Umsätze erteilen?
Der Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG besteht nur, wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. Die Auskunft sollte deshalb nie vorschnell und nie unvollständig erteilt werden – sie ist die Grundlage für die spätere Schadensersatzberechnung und kann bei falschen Angaben eigene Haftungsrisiken auslösen.
Kann ich die Unterlassungserklärung einfach unterschreiben, um Ruhe zu haben?
Davon raten wir ab. Die von CBH vorformulierten Erklärungen erfassen häufig auch ähnliche Zeichen und Produkte und enthalten eine feste, hohe Vertragsstrafe. Wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, dann über eine modifizierte Unterlassungserklärung, die auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist.
Was passiert, wenn ich die CBH-Abmahnung ignoriere?
Markenverletzungen gelten als eilbedürftig. Nach Fristablauf ist mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung zu rechnen, der die Kosten erheblich erhöht. Innerhalb der Frist anwaltlich zu reagieren ist deshalb fast immer günstiger als abzuwarten.