Abmahnung Urheberrecht erhalten: Frist, Kosten und wie Sie richtig reagieren

Ob Foto auf der Website, Musik im Reel, Text im Shop oder Film in der Tauschbörse: Eine urheberrechtliche Abmahnung verlangt Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten und setzt eine kurze Frist. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor geprüft ist, ob der Vorwurf trägt und ob die Beträge stimmen. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht übernehmen wir das für Sie.

§ 97a UrhGFormvorgaben für Abmahnungen und Kostendeckel
1.000 €Gegenstandswert-Deckel für Privatpersonen bei der ersten Abmahnung
lebenslangbindet eine unterschriebene Unterlassungserklärung
Rechtsanwalt Christian Kramarz
Christian Kramarz, LL.M.Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Das Wichtigste in Kürze

  1. Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung. Lässt sich die Frist nicht halten, beantragen wir eine Verlängerung.
  2. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit. Sie bindet dauerhaft und enthält oft feste Vertragsstrafen oder ein Schuldanerkenntnis. In der Regel genügt eine modifizierte Erklärung.
  3. Die Abmahnung muss bestimmte Angaben enthalten (§ 97a Abs. 2 UrhG). Fehlen sie, ist sie unwirksam, und Sie können Ihre eigenen Anwaltskosten zurückverlangen.
  4. Privatpersonen sind besonders geschützt. Bei der ersten Abmahnung desselben Rechteinhabers ist der Gegenstandswert für die Anwaltskosten grundsätzlich auf 1.000 € begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG).
  5. Schadensersatzforderungen sind häufig überhöht. Honorartabellen wie die MFM-Empfehlungen passen nicht auf jeden Fall. Wir prüfen die Abmahnung kostenlos vor.

Frist läuft?
Schicken Sie uns die Abmahnung. Rückmeldung am selben Werktag.

Fallgruppen

Wofür urheberrechtlich abgemahnt wird

Fotos & Grafiken

Bild auf Website oder Social Media

Fotos aus der Bildersuche, von Agenturen oder aus Presseportalen, Kartenausschnitte, fehlende Urhebernennung. Oft wird Schadensersatz nach MFM-Tabellen verlangt.

Bilderklau und Fotorecht
Musik

Musik in Reels, TikTok und Videos

Gewerbliche Accounts nutzen Musik aus der App-Bibliothek, die nur für private Nutzung lizenziert ist. Absender sind unter anderem Hild & Kollegen, IPPC Law und SoundGuardian.

Abmahnung wegen Musik in Reels
Filesharing

Filme, Serien, Musik in Tauschbörsen

Abmahnung an den Anschlussinhaber. Entscheidend ist, wer den Anschluss genutzt hat und was Sie dazu vortragen müssen.

Abmahnung Filesharing
Texte

Übernommene Texte und Inhalte

Produktbeschreibungen, Blogartikel oder Fachtexte, die ohne Lizenz übernommen wurden. Nicht jeder Text erreicht die urheberrechtliche Schutzschwelle (§ 2 Abs. 2 UrhG).

Wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt
Software

Unlizenzierte Software

Nutzung über die Lizenz hinaus oder ohne Lizenz, häufig nachgewiesen über Telemetrie-Daten. Die Forderungen orientieren sich am Listenpreis.

Beispiel: Frommer Legal für Allplan
Unterschrieben

Erklärung schon abgegeben

Dann zählt, was genau Sie erklärt haben. Wir prüfen Reichweite und Vertragsstrafe und ob eine Kündigung oder Anpassung möglich ist.

Forderungen

Was eine urheberrechtliche Abmahnung verlangt

Unterlassung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (§ 97 Abs. 1 UrhG). Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus, bindet Sie aber auf Dauer. Umfang und Vertragsstrafe lassen sich oft begrenzen.

Schadensersatz

Bei schuldhafter Verletzung (§ 97 Abs. 2 UrhG), meist nach Lizenzanalogie: Was hätte eine Lizenz gekostet? Bei fehlender Urhebernennung wird oft ein Aufschlag verlangt.

Abmahnkosten

Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite nach dem Gegenstandswert (§ 97a Abs. 3 UrhG) – nur bei berechtigter und wirksamer Abmahnung, bei Privatpersonen häufig gedeckelt.

Beseitigung und Auskunft

Entfernung der Inhalte, auch aus Caches und Archiven, sowie Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung als Grundlage für den Schadensersatz.

Frist und einstweilige Verfügung

Die Frist ist kurz, weil der Rechteinhaber schnell handeln muss, um eine einstweilige Verfügung zu bekommen. Reagieren Sie nicht, kann er ohne Ihre Anhörung eine Verfügung beantragen. Gerichts- und Anwaltskosten übersteigen dann schnell die ursprüngliche Forderung. Die Zahlungsansprüche verjähren in der Regel erst nach drei Jahren – Aussitzen ist deshalb keine Strategie.

Noch nicht reagiert?
Wir beantragen die Fristverlängerung und prüfen, ob der Vorwurf trägt.

Prüfung

Ist die Abmahnung berechtigt? Fünf Prüfpunkte

Ist das Werk geschützt?

Fotos sind fast immer geschützt, Texte und Grafiken nur, wenn sie die Schutzschwelle erreichen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Bei einfachen Lichtbildern gilt ein eigener, kürzerer Schutz.

Ist der Abmahner berechtigt?

Abmahnen darf der Urheber oder wer ausschließliche Nutzungsrechte hat. Agenturen und Inkassodienstleister müssen ihre Rechtekette nachweisen.

Liegt eine Nutzung durch Sie vor?

Wer hat den Inhalt hochgeladen, wer den Anschluss genutzt, gab es eine Lizenz oder eine Schranke wie das Zitatrecht? Bei Filesharing trifft den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast.

Ist die Abmahnung wirksam?

Name des Rechteinhabers, genaue Bezeichnung der Verletzung, Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche und Hinweis, wenn die Unterlassungserklärung über den Vorwurf hinausgeht (§ 97a Abs. 2 UrhG).

Sind Schadensersatz und Kosten angemessen?

Lizenzhöhe, Nutzungsdauer, Verbreitung und Gegenstandswert sind häufig überhöht. Hier liegt auch bei berechtigten Abmahnungen der größte Hebel.

Unterlassungserklärung liegt bei?
Nicht unterschreiben, bevor wir sie gesehen haben.

Kosten

Was kostet eine Abmahnung im Urheberrecht?

Schadensersatz. Er wird meist als fiktive Lizenzgebühr berechnet. Für Fotos werden oft die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) herangezogen, für Texte Vergütungsrichtlinien. Diese Tabellen sind nicht immer anwendbar, etwa wenn der Urheber nicht professionell lizenziert. Genau hier lässt sich die Forderung oft senken.

Anwaltskosten der Gegenseite. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert und sind nur bei berechtigter und wirksamer Abmahnung zu erstatten. Für Privatpersonen, die nicht gewerblich gehandelt haben und vom selben Rechteinhaber zum ersten Mal abgemahnt werden, ist der Gegenstandswert für Unterlassung und Beseitigung grundsätzlich auf 1.000 € begrenzt.

Gegenansprüche. Ist die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, können Sie Ersatz Ihrer erforderlichen Verteidigungskosten verlangen (§ 97a Abs. 4 UrhG).

Was in Ihrem Fall realistisch auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen nach einem Blick in die Abmahnung – in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen.

Absender

Bekannte Abmahnungen im Überblick

Zu den häufigsten Absendern und Fallgruppen haben wir eigene Ratgeber. Wählen Sie den passenden Fall:

Podcast

Zum Hören: Akte Streaming – die unsichtbare Abmahnfalle

Weitere Folgen: Musik in sozialen Netzwerken · Pflichten nach der Unterlassungserklärung

Podcast von Rechtsanwalt Kramarz
Podcast von Rechtsanwalt Kramarz
Akte Streaming: Die unsichtbare Abmahnfalle
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Ablauf

So gehen wir vor

Am selben Werktag

Ersteinschätzung

Sie schicken die Abmahnung, wir sagen Ihnen, was sie bedeutet, was dringend ist und welches Vorgehen wir empfehlen. Kostenlos und unverbindlich.

Vor Fristablauf

Frist sichern

Wir zeigen die Vertretung an, beantragen bei Bedarf eine Fristverlängerung und sorgen dafür, dass der beanstandete Inhalt vollständig entfernt ist.

Prüfung

Vorwurf und Forderung prüfen

Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzung, Wirksamkeit, Schadensersatz und Gegenstandswert. Danach entscheiden Sie mit uns: zurückweisen, modifiziert unterwerfen oder vergleichen.

Abschluss

Antwort und Verhandlung

Wir antworten der Gegenseite, verhandeln Schadensersatz und Kosten und begleiten Sie, falls es doch vor Gericht geht.

Unser Honorar besprechen wir nach der Ersteinschätzung und vereinbaren es vor Beginn der Tätigkeit. Mehr zur Vergütung: Grundlagen der anwaltlichen Vergütung.

Aktuelle Fälle

Wer derzeit urheberrechtlich abmahnt

Rechtsanwalt Christian Kramarz
Ihr Ansprechpartner
Christian Kramarz, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtFachanwalt für IT-Rechtzugelassen seit 2010

Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Wir vertreten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bei urheberrechtlichen Abmahnungen – von Fotos über Musik bis Filesharing. Zum Profil

Anfrage

Abmahnung prüfen lassen

Laden Sie die Abmahnung hoch und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, mehr braucht es nicht. Ob Foto, Musik, Text, Video oder Film: Wir prüfen das Schreiben kostenlos vor und melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung.

Oder direkt: 06151 2768225 · anfrage@kanzlei-kramarz.de

Kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnung hochladen

Datei und E-Mail-Adresse genügen – dauert unter einer Minute.

Häufige Fragen

FAQ zur Abmahnung im Urheberrecht

Was ist der erste Schritt nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung?

Ruhe bewahren, aber das Schreiben nicht ignorieren. Notieren Sie die Frist, entfernen Sie den beanstandeten Inhalt und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft – wir prüfen die Abmahnung kostenlos vor.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Sie gilt dauerhaft, ist meist weiter gefasst als nötig und enthält oft ein Schuldanerkenntnis oder eine feste Vertragsstrafe. In der Regel genügt eine modifizierte Unterlassungserklärung, die die Wiederholungsgefahr ausräumt, aber nur das Notwendige regelt.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Eine angepasste Fassung der geforderten Erklärung. Sie beschränkt sich auf den konkreten Vorwurf, enthält kein Schuldanerkenntnis und regelt die Vertragsstrafe flexibel nach dem sogenannten neuen Hamburger Brauch. So wird ein Gerichtsverfahren vermieden, ohne unnötige Verpflichtungen einzugehen.

Sind die geforderten Schadensersatzsummen berechtigt?

Häufig nicht in voller Höhe. Pauschalen und Honorartabellen wie die MFM-Empfehlungen passen nicht auf jeden Fall, etwa wenn der Urheber nicht professionell lizenziert oder die Nutzung kurz und wenig verbreitet war. Wir prüfen, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach trägt.

Gibt es einen Kostendeckel für Privatpersonen?

Ja. Wer als Privatperson nicht gewerblich gehandelt hat und vom selben Rechteinhaber zum ersten Mal abgemahnt wird, muss Anwaltskosten grundsätzlich nur nach einem Gegenstandswert von 1.000 € erstatten (§ 97a Abs. 3 UrhG). Der Deckel betrifft die Abmahnkosten, nicht den Schadensersatz.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Der Rechteinhaber kann eine einstweilige Verfügung beantragen oder klagen. Die Kosten liegen dann schnell bei einem Vielfachen der ursprünglichen Forderung. Zahlungsansprüche verjähren in der Regel erst nach drei Jahren.

Kann ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren?

Ja. Ist die Abmahnung unberechtigt oder erfüllt sie nicht die Formvorgaben des § 97a Abs. 2 UrhG, weisen wir sie zurück. Sie können dann Ersatz Ihrer erforderlichen Verteidigungskosten verlangen (§ 97a Abs. 4 UrhG).

Gibt es ein Muster für die Antwort auf eine Abmahnung?

Muster aus dem Internet passen selten auf den konkreten Fall. Eine falsche Formulierung kann als Anerkenntnis wirken oder die Wiederholungsgefahr nicht ausräumen – mit der Folge eines Gerichtsverfahrens.