Markenanmeldung mit Anwalt: erst prüfen, dann schützen

Das Markenamt trägt Ihre Marke ein, ohne nachzusehen, ob es sie schon gibt. Wir recherchieren vorher, formulieren das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und melden beim DPMA oder EUIPO an. Danach behalten wir die Frist- und Widerspruchslage im Blick.

290 €Amtsgebühr DPMA bei Online-Anmeldung, bis zu drei Klassen
3 MonateWiderspruchsfrist für Inhaber älterer Marken nach der Eintragung
10 JahreSchutzdauer, beliebig oft verlängerbar
Rechtsanwalt Christian Kramarz
Christian Kramarz, LL.M.Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das DPMA prüft keine älteren Marken. Es prüft nur absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Begriffe. Kollisionen mit fremden Rechten bleiben Ihr Risiko.
  2. Das Verzeichnis bestimmt den Schutz. Nach der Anmeldung lässt es sich nur noch einschränken, nicht erweitern (§ 39 MarkenG). Was fehlt, braucht eine neue Anmeldung.
  3. Amtsgebühren: DPMA 290 € für bis zu drei Klassen, jede weitere 100 €. EU-Marke 850 € für eine Klasse. Dazu kommt das Anwaltshonorar, das wir vorab als Pauschale vereinbaren.
  4. Nach der Eintragung können Inhaber älterer Marken drei Monate lang Widerspruch einlegen (§ 42 MarkenG). Erst dann ist die Marke gegen diesen Angriff sicher.
  5. KMU-Förderung 2026: Der EUIPO-Fonds erstattet 75 % der Amtsgebühren, höchstens 700 €. Den Gutschein müssen Sie beantragen, bevor Sie anmelden.

Leistungsumfang

Drei Stufen, einzeln oder zusammen beauftragt

Die meisten Mandanten beginnen mit dem Markencheck. Ergibt er, dass die Marke frei ist, geht es mit der Anmeldung weiter.

Stufe 1

Markencheck

  • Schutzfähigkeit nach § 8 MarkenG
  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in den Registern DE, EU und IR
  • Bewertung der Treffer: Zeichen, Waren, Kennzeichnungskraft
  • Schriftliche Einschätzung mit Empfehlung
Stufe 2

Anmeldung

  • Wahl des Schutzgebiets und der Markenform
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Ihrem Geschäftsmodell
  • Anmeldung beim DPMA oder EUIPO
  • Korrespondenz mit dem Amt bis zur Eintragung
Stufe 3

Schutz nach der Eintragung

  • Überwachung neuer, ähnlicher Anmeldungen
  • Widerspruch gegen jüngere Marken
  • Abwehr eines Widerspruchs gegen Ihre Marke
  • Fristen für Verlängerung und Benutzung

Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn schriftlich als Pauschale. Es hängt von Schutzgebiet, Klassenzahl und Rechercheumfang ab. Amtsgebühren kommen hinzu und werden unverändert weitergegeben. Mehr zur Markenrecherche.

Ablauf beim DPMA

Von der Idee bis zur gesicherten Marke

Recherche

Wir suchen identische und ähnliche Marken in Ihren Waren- und Dienstleistungsbereichen. Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Domains prüfen wir auf Wunsch zusätzlich, weil auch sie ältere Rechte begründen (§ 5 MarkenG).

Ergebnis: schriftliche Einschätzung mit Risikostufe

Verzeichnis und Markenform

Wir legen fest, ob Wortmarke oder Wort-/Bildmarke, und formulieren das Verzeichnis so, dass es Ihr heutiges Angebot und die absehbare Erweiterung abdeckt, ohne Klassen zu belegen, die Sie nie nutzen.

Anmeldung

Mit dem Eingang beim Amt steht Ihr Anmeldetag fest (§ 33 MarkenG). Er sichert den Zeitrang. Für eine spätere Auslandsanmeldung können Sie ihn sechs Monate lang als Priorität beanspruchen (§ 34 MarkenG).

Amtsgebühr innerhalb von drei Monaten zahlen

Prüfung durch das Amt

Das DPMA prüft Formalien und absolute Schutzhindernisse. Beanstandungen beantworten wir. Das Verfahren dauert mehrere Monate; gegen 200 € Gebühr lässt sich eine beschleunigte Prüfung beantragen (§ 38 MarkenG).

Eintragung und Veröffentlichung

Die Marke wird ins Register eingetragen und veröffentlicht. Ab jetzt dürfen Sie das ®-Zeichen verwenden.

Widerspruchsfrist

Drei Monate lang können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen (§ 42 MarkenG). Bei einer EU-Marke läuft diese Frist dagegen vor der Eintragung, nach Veröffentlichung der Anmeldung.

Benutzung

Fünf Jahre nach der Eintragung muss die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden (§ 26 MarkenG). Sonst droht die Löschung wegen Verfalls.

Name steht, Launch ist geplant?
Lassen Sie die Marke prüfen, bevor Logo, Domain und Verpackung bezahlt sind.

Schutzgebiet

Deutsche Marke, EU-Marke oder international?

Maßgeblich ist, wo Sie heute verkaufen und in den nächsten Jahren verkaufen wollen. Eine EU-Marke schützt in allen 27 Mitgliedstaaten, fällt aber insgesamt, wenn sie in einem einzigen Land an einer älteren Marke scheitert.

SchutzgebietAmtAmtsgebühr AnmeldungSinnvoll, wenn …
DeutschlandDPMA290 € (bis 3 Klassen, online)
+ 100 € je weitere Klasse
Sie überwiegend in Deutschland anbieten oder schnell und günstig Zeitrang sichern wollen
Europäische UnionEUIPO850 € (1 Klasse)
+ 50 € für die 2. Klasse
+ 150 € je weitere Klasse
Sie in mehreren EU-Staaten verkaufen, etwa über Amazon oder einen eigenen Shop mit EU-Versand
InternationalWIPO (Madrid)Grundgebühr + Gebühr je LandSie außerhalb der EU vertreiben, zum Beispiel in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder den USA

Amtsgebühren nach DPMA und EUIPO, Stand 2026. Die Verlängerung einer deutschen Marke kostet nach zehn Jahren 750 € für bis zu drei Klassen. Für internationale Anmeldungen berechnen wir die Gebühren je Land vorab.

Häufigster Fehler

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Ein zu enges Verzeichnis lässt Lücken, die Sie später nicht mehr schließen können. Ein zu weites belegt Klassen, die Sie nie nutzen, erhöht das Kollisionsrisiko und ist nach fünf Jahren angreifbar. Für eine Software- oder KI-Marke gehören meist Klasse 9 (Software), Klasse 42 (SaaS, Entwicklung) und je nach Modell Klasse 35 oder 41 dazu.

Markenform

Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Die Wortmarke schützt den Namen in jeder Schreibweise und Gestaltung. Sie ist meist die erste Wahl. Eine Wort-/Bildmarke schützt die konkrete Gestaltung und hilft, wenn der Name allein zu beschreibend wäre. Ändert sich das Logo, passt die Eintragung nicht mehr.

Förderung

KMU-Fonds 2026: 75 % der Amtsgebühren zurück

Der SME Fund des EUIPO erstattet kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der EU 75 % der Anmeldegebühren für nationale und EU-Marken, insgesamt höchstens 700 € für Marken und Designs zusammen. Anträge sind vom 2. Februar bis 4. Dezember 2026 möglich, solange Mittel vorhanden sind.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst den Gutschein beantragen, die Bewilligung abwarten, dann anmelden. Gebühren für Anmeldungen vor der Bewilligung werden nicht erstattet. Wir stimmen den Anmeldetermin darauf ab.

Quelle: EUIPO, FAQ SME Fund 2026

Podcast

Zum Hören: Bösgläubige Markenanmeldung

Weitere Folge: Verwechslungsgefahr bei Markennamen

Podcast von Rechtsanwalt Kramarz
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Bösgläubige Markenanmeldung
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Weiter im Markenrecht

Vor und nach der Anmeldung

Rechtsanwalt Christian Kramarz
Ihr Ansprechpartner
Christian Kramarz, LL.M.
Fachanwalt für IT-RechtFachanwalt für Urheber- und Medienrechtzugelassen seit 2010

Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Wir betreuen Markenanmeldungen und Markenkonflikte, oft zusammen mit AGB, Domains und Softwareverträgen für Unternehmen aus Software, E-Commerce und Medien. Zum Profil

Anfrage

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Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Wir melden uns am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung und einem Pauschalangebot für Recherche und Anmeldung.

Oder direkt: 06151 2768225 · anfrage@kanzlei-kramarz.de

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Fünf kurze Schritte, ca. zwei Minuten – wir melden uns am selben Werktag.

Wo wollen Sie Ihre Marke schützen?

Was soll geschützt werden?

Nutzen Sie die Marke schon?

Welche Marke, und wofür nutzen Sie sie?

Wir sind für Sie da. Teilen Sie uns mit, wie wir Sie erreichen.

Häufige Fragen

FAQ zur Markenanmeldung

Was kostet eine Markenanmeldung mit Anwalt?

Die Kosten bestehen aus Amtsgebühren und Honorar. Beim DPMA fallen 290 € für bis zu drei Klassen an, bei der EU-Marke 850 € für eine Klasse. Das Honorar für Recherche und Anmeldung vereinbaren wir vor Beginn schriftlich als Pauschale. Es richtet sich nach Schutzgebiet, Klassenzahl und Rechercheumfang.

Prüft das DPMA, ob meine Marke noch frei ist?

Nein. Das Amt prüft nur absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG. Ob ältere Marken entgegenstehen, prüft es nicht. Deren Inhaber können nach der Eintragung Widerspruch einlegen oder Sie abmahnen, sobald Sie die Marke benutzen.

Wie lange dauert die Anmeldung?

Die Anmeldung selbst ist in wenigen Tagen eingereicht, der Anmeldetag sichert sofort den Zeitrang. Bis zur Eintragung vergehen beim DPMA in der Regel mehrere Monate. Mit einem Antrag auf beschleunigte Prüfung (200 €) geht es schneller.

Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Wenn der Name unterscheidungskräftig ist, meist die Wortmarke. Sie schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung. Die Wort-/Bildmarke kommt in Betracht, wenn das Logo selbst geschützt werden soll oder der Name allein zu beschreibend wäre.

Wie viele Klassen brauche ich?

So viele, wie Ihr Angebot tatsächlich abdeckt, plus absehbare Erweiterungen. Beim DPMA sind drei Klassen in der Grundgebühr enthalten. Mehr Klassen erhöhen das Kollisionsrisiko und müssen nach fünf Jahren benutzt sein.

Kann ich nach der Anmeldung noch Waren oder Dienstleistungen ergänzen?

Nein. Das Verzeichnis kann nach der Anmeldung nur eingeschränkt werden (§ 39 MarkenG). Neue Bereiche brauchen eine neue Anmeldung mit neuem Anmeldetag.

Deutsche Marke oder EU-Marke?

Die EU-Marke lohnt sich, wenn Sie in mehreren Mitgliedstaaten verkaufen. Sie ist teurer und scheitert insgesamt, wenn in einem Land eine ältere Marke entgegensteht. Die deutsche Marke ist günstiger und lässt sich innerhalb von sechs Monaten mit ihrer Priorität auf die EU oder andere Länder erstrecken.

Ab wann darf ich das ®-Zeichen verwenden?

Erst nach der Eintragung und nur für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Wer ® vorher verwendet, täuscht über eine Schutzposition und riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung (§ 5 UWG).

Gibt es Fördermittel für die Markenanmeldung?

Ja. Der KMU-Fonds des EUIPO erstattet 2026 75 % der Anmeldegebühren, höchstens 700 €. Der Gutschein muss vor der Anmeldung bewilligt sein. Anträge sind bis 4. Dezember 2026 möglich, solange Mittel vorhanden sind.