Leerverkäufe von Tickets für FC Bayern München durch Viagogo unzulässig

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Urteil gegen Viagogo: Landgericht München untersagt Leerverkäufe von FC Bayern Tickets

Die Viagogo GmbH darf auf ihrer Internetseite keine FC Bayern Tickets mehr anbieten, die noch nicht offiziell vom Verein FC Bayern München herausgegeben wurden. Das entschied die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I (Urteil vom 26.07.2024, Az.: 37 O 2100/22). Besonders untersagt wurden dabei die sogenannten Leerverkäufe Viagogo FC Bayern, bei denen Tickets für FC Bayern Spiele verkauft werden, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch gar nicht existieren.

Unzulässig sind laut Gericht auch irreführende Hinweise auf eine vermeintlich knappe Ticketverfügbarkeit, mit denen Viagogo die Käufer unter Druck setzte. Dieses Vorgehen führe Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre, da sie glaubten, ein sicheres Ticket zu erwerben – obwohl die Grundlage des Verkaufs lediglich auf Spekulation basiere.

Was bedeutet „Leerverkäufe Viagogo FC Bayern“?

Unter Leerverkäufen von FC Bayern Tickets bei Viagogo versteht man den Verkauf von Tickets für Heimspiele des Rekordmeisters, bevor diese vom Verein tatsächlich herausgegeben wurden. Viagogo bot solche Tickets nicht nur an, sondern warb zudem mit Aussagen wie „nur noch wenige verfügbar“, um künstlich Verknappung zu suggerieren. Diese Praktiken sorgten wiederholt für Kritik, da sie das Risiko für Fans erhöhten, beim Einlass in die Allianz Arena abgewiesen zu werden.

FC Bayern München setzt sich gegen Viagogo durch

Gegen diese Leerverkäufe von FC Bayern Tickets zog die FC Bayern München AG vor Gericht – mit Erfolg. Das Landgericht München I bestätigte die Wirksamkeit der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des FC Bayern München. In diesen ist geregelt, dass ein gewerblicher Weiterverkauf oder die Veräußerung über nicht autorisierte Plattformen wie Viagogo untersagt ist.

Ein zentrales Argument des Vereins war die soziale Preisgestaltung: Der FC Bayern legte glaubhaft dar, dass Ticketpreise nicht rein profitorientiert kalkuliert werden, sondern soziale Aspekte, wie die Erschwinglichkeit für Fans, eine Rolle spielen. Dies rechtfertige die Beschränkung des Weiterverkaufs und den Ausschluss nicht autorisierter Plattformen.

Keine automatische Einlassgarantie für Viagogo-Tickets

Laut Urteil darf Viagogo zudem nicht den Eindruck erwecken, dass die über die Plattform gekauften Tickets automatisch zum Einlass in die Allianz Arena berechtigen. Der FC Bayern behält sich das Recht vor, Tickets, die gegen die ATGB verstoßen, zu sperren. Fans laufen also Gefahr, mit Tickets von Viagogo am Stadioneingang abgewiesen zu werden.

Viagogo muss Identität von Verkäufern offenlegen

Ein weiterer Punkt des Urteils: Viagogo ist verpflichtet, Käuferinnen und Käufern auf der Plattform zumindest die Identität und Anschrift der gewerblichen Ticketverkäufer mitzuteilen. Dies dient dem Verbraucherschutz und sorgt für mehr Transparenz im Zweitmarkt.

Strohmänner-Vorwurf nicht bestätigt

Der FC Bayern München warf Viagogo zudem vor, über Strohmänner gezielt Tickets zu erwerben und diese anschließend überteuert weiterzuverkaufen. Diesen Vorwurf konnte der Verein jedoch vor Gericht nicht beweisen. Viagogo argumentierte, lediglich Betreiber der Plattform zu sein, während die Verkäufe durch unabhängige Anbieter erfolgen. Das Gericht sah die vorgelegten Indizien des FC Bayern als nicht ausreichend an, um Viagogo eine direkte Beteiligung nachzuweisen.

Urteil im Fall „Leerverkäufe Viagogo FC Bayern“ noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts München I ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Viagogo kann also Rechtsmittel einlegen. Trotzdem setzt die Entscheidung ein klares Zeichen für mehr Verbraucherschutz beim Ticketkauf für FC Bayern Spiele und stärkt die Position von Vereinen, die sich gegen Leerverkäufe und Ticket-Spekulation wehren.