IPPC Law Abmahnung: Fachanwalt hilft sofort
Haben Sie eine Abmahnung von IPPC Law erhalten? Das ist oft mit Unsicherheit und Stress verbunden. IPPC Law ist bekannt für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere in den Bereichen Filesharing und unautorisierte Musiknutzung. Aber keine Panik! Ein kühler Kopf und die richtige Reaktion sind jetzt entscheidend.
Eine Abmahnung von IPPC Law erfordert besonnenes Handeln. Vermeiden Sie übereilte Reaktionen und lassen Sie die Abmahnung von einem Spezialisten prüfen. Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, bietet Ihnen die notwendige Unterstützung.
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht mit 15 Jahren Berufserfahrung, bietet Ihnen eine kostenlose strategische Ersteinschätzung unter 06151-2768225 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de.
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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Wer ist IPPC Law?
Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in der Storkower Straße 158, 10407 Berlin. Gegründet und geführt wird sie von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Die Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Rechteinhaber aus der Medien- und Musikbranche bei der massenhaften Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen zu vertreten. IPPC Law ist dafür bekannt, bei ausbleibender Reaktion schnell gerichtliche Schritte einzuleiten – eine einstweilige Verfügung folgt in vielen Fällen binnen weniger Wochen.
Für wen IPPC Law abmahnt
Die Kanzlei tritt für zwei sehr unterschiedliche Mandantengruppen auf. Welche davon Sie betrifft, entscheidet über die Verteidigungsstrategie – und darüber, ob die gesetzliche Kostendeckelung für Privatpersonen greift.
Musiklabels und Rechteinhaber (Social Media)
- B1 Recordings GmbH Musiknutzung in Instagram Reels und TikTok-Videos, u. a. „Pedro“ und „Baiana“ – Joint Venture von Sony Music.
- Defend Music Inc. Unlizenzierte Musiknutzung auf gewerblichen Instagram-Profilen.
Filmproduzenten aus dem Bereich Erwachsenenunterhaltung (Filesharing)
- Aylo Premium Ltd. Angebot von Filmen in P2P-Tauschbörsen – häufig unbemerkt beim Streaming über BitTorrent-basierte Portale.
- MG Premium Ltd. Gleicher Vorwurf, Forderungen regelmäßig über 1.000 Euro. Auch die MG Content RK Ltd. tritt als Auftraggeberin auf.
- Gamma Entertainment Inc. Ermittlung des Anschlusses über gerichtlichen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.
- Filesharing-Abmahnung: Grundlagen und Verteidigung Wie die IP-Ermittlung abläuft und welche Einwände gegen die Störerhaftung greifen.
Ist die IPPC Law Abmahnung echt oder fake?
Diese Frage erreicht uns regelmäßig – verständlich, denn das Schreiben wirkt auf viele Empfänger wie eine Massenmail. Die IPPC Law Abmahnung ist jedoch kein Fake. Folgende Merkmale bestätigen die Echtheit:
- Absender: IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Straße 158, 10407 Berlin
- Unterzeichner: Rechtsanwalt Daniel Sebastian
- Gerichtlicher Gestattungsbeschluss zur Auskunft über Ihre IP-Adresse ist dem Schreiben beigefügt oder wird auf Anfrage vorgelegt
- Die genannte Rechtsgrundlage (§ 97 UrhG) ist korrekt zitiert
Gleichwohl bedeutet „echt" nicht „berechtigt in der geforderten Höhe". Viele Forderungen sind überhöht oder angreifbar. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich fast immer.
Wie hoch sind die Forderungen von IPPC Law?
Die Forderungshöhe variiert je nach Art der Verletzung:
Social Media / Musik (gewerblich): typischerweise 2.500–15.000 € Gesamtforderung
Die Beträge setzen sich zusammen aus: Lizenzschadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG, Lizenzanalogie), Anwaltskosten aus dem angesetzten Streitwert (oft 10.000–50.000 €) sowie Dokumentations- und Auskunftskosten. Diese Beträge sind regelmäßig verhandelbar – mit anwaltlicher Hilfe lassen sie sich oft deutlich reduzieren.
Was tun bei einer IPPC Law Abmahnung?
- Ruhe bewahren – aber nicht ignorieren. IPPC Law leitet bei ausbleibender Reaktion schnell eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnverfahren ein.
- Keinen direkten Kontakt aufnehmen. Auch eine E-Mail an IPPC Law ohne anwaltliche Beratung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
- Beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Die mitgeschickte UE bindet Sie langfristig und enthält oft überhöhte Vertragsstrafen. Eine modifizierte Fassung ist fast immer möglich.
- Frist notieren. In der Abmahnung ist eine kurze Reaktionsfrist gesetzt – meist 7–14 Tage. Diese Frist muss eingehalten werden.
- Fachanwalt einschalten. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht prüfe ich Ihr Schreiben und melde mich in der Regel noch am selben Tag.
Häufige Fragen zur Abmahnung von IPPC Law
Diese Fragen erreichen uns nahezu täglich von Mandantinnen und Mandanten, die ein Schreiben der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben.
Ist die IPPC Law Abmahnung echt oder ein Fake?
Die Schreiben sind in aller Regel echt. Für die Echtheit sprechen der Absender IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Straße 158 in 10407 Berlin, die Unterzeichnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian sowie der korrekt zitierte § 97 UrhG. Bei Filesharing-Fällen liegt dem Schreiben zudem ein gerichtlicher Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG zugrunde, mit dem der Provider Ihren Anschluss offenlegen musste.
„Echt“ bedeutet allerdings nicht „in der geforderten Höhe berechtigt“. Beides sind zwei getrennte Fragen, die wir für Sie einzeln prüfen.
Kann ich die Abmahnung von IPPC Law einfach ignorieren?
Davon raten wir ab. IPPC Law leitet bei ausbleibender Reaktion erfahrungsgemäß zügig gerichtliche Schritte ein – eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnbescheid kann die Gesamtkosten erheblich erhöhen. Die Frist selbst ist einzuhalten, die inhaltliche Reaktion sollte jedoch nicht durch Sie persönlich erfolgen.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung ist regelmäßig zugunsten der Gegenseite sehr weit gefasst, bindet Sie lebenslang und enthält häufig eine fest bezifferte Vertragsstrafe. Zudem kann die Unterschrift als Anerkenntnis der geltend gemachten Zahlungsansprüche gewertet werden.
Wir arbeiten in diesen Fällen mit einer modifizierten Unterlassungserklärung. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr und wehrt damit das gerichtliche Verfahren ab, ohne dass Sie sich zu Leistungen verpflichten, die rechtlich nicht geschuldet sind.
Wie hoch sind die Forderungen – und lassen sie sich reduzieren?
Bei Filesharing bewegen sich die Gesamtforderungen typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro. Bei gewerblicher Musiknutzung auf Instagram oder TikTok liegen sie meist zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus Lizenzschadensersatz nach der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG), Anwaltskosten aus einem angesetzten Streitwert von häufig 10.000 bis 50.000 Euro sowie Dokumentations- und Auskunftskosten.
Sowohl der angesetzte Streitwert als auch die Höhe des Lizenzschadens sind regelmäßig angreifbar. Wir prüfen beide Positionen und verhandeln über eine Reduzierung.
Ich bin Privatperson – gilt für mich die Kostendeckelung nach § 97a UrhG?
Bei Filesharing-Abmahnungen gegen Privatpersonen begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei erstmaliger Abmahnung auf 1.000 Euro, sofern die Nutzung außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erfolgte. Die erstattungsfähigen Anwaltskosten sinken dadurch deutlich.
Bei Musiknutzung auf einem gewerblich genutzten Social-Media-Profil greift dieser Schutz nicht. Entscheidend ist dann, ob der Account tatsächlich geschäftlich eingesetzt wurde – ein Punkt, der sich im Einzelfall durchaus bestreiten lässt.
Sind ältere Forderungen von IPPC Law bereits verjährt?
Hier ist zu differenzieren. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Der Lizenzschadensersatz kann dagegen über den Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB noch bis zu zehn Jahre geltend gemacht werden.
Ein Schreiben zu einem Jahre zurückliegenden Sachverhalt ist deshalb nicht automatisch gegenstandslos – die Prüfung lohnt sich aber besonders, weil ein Teil der Forderung häufig nicht mehr durchsetzbar ist.
Was ist die Legalisto GmbH – und was hat sie mit IPPC Law zu tun?
Die Legalisto GmbH ist ein Inkassounternehmen, das ältere Forderungen aus IPPC-Law-Abmahnungen weiterverfolgt und unter derselben Berliner Anschrift in der Storkower Straße 158 ansässig ist. Ein Schreiben von Legalisto bedeutet, dass die ursprüngliche Abmahnung in das Inkassoverfahren übergeben wurde. Auch diese Forderungen sind der Höhe nach und hinsichtlich der Verjährung überprüfbar.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In den meisten Fällen nicht. Urheberrechtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Standardtarifen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Prüfen Sie dennoch Ihre Police, da einzelne Tarife für Privatpersonen Bausteine für Internetnutzung enthalten. Eine Deckungsanfrage stellen wir für Sie, bevor Kosten entstehen.
Was kostet es, uns mit der Verteidigung zu beauftragen?
Die Ersteinschätzung Ihres Schreibens ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, entstehen Kosten – und diese besprechen wir vorher transparent mit Ihnen, in geeigneten Fällen als feste Vergütungsvereinbarung. Sie wissen also vor Mandatserteilung, woran Sie sind.
Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns das Schreiben unverbindlich zu – wir melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Telefon +49 6151 2768225 oder anfrage@kanzlei-kramarz.de