Rechtsanwalt für Markenrecht: Marke anmelden, schützen und verteidigen
Wir begleiten Unternehmen, Gründer und Kreative bei allen Fragen rund um Marken und Unternehmenskennzeichen: von der Recherche und Anmeldung beim DPMA, beim EUIPO oder international über Widerspruchs- und Löschungsverfahren bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Markenrechten. Tätig von Darmstadt aus, für Mandanten in ganz Deutschland.
Das Wichtigste in Kürze
- Erst recherchieren, dann anmelden. Das DPMA prüft bei der Anmeldung nicht, ob ältere Marken oder Firmennamen entgegenstehen. Konflikte zeigen sich sonst erst durch Widerspruch oder Abmahnung.
- Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entscheidet über den Schutzumfang. Zu eng formuliert schützt es nicht, was Sie tatsächlich anbieten; zu weit gefasst erhöht es das Konfliktrisiko.
- Nicht jedes Zeichen ist eintragungsfähig. Rein beschreibende Begriffe scheitern an fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 MarkenG).
- Eine eingetragene Marke muss benutzt und überwacht werden. Nach fünf Jahren ohne ernsthafte Benutzung kann sie angegriffen werden; gegen jüngere ähnliche Marken läuft nach deren Veröffentlichung eine Widerspruchsfrist.
- Abmahnung erhalten oder Verletzung entdeckt? Dann zählen Fristen. Wir prüfen kostenlos vor und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.
Neue Marke geplant?
Schicken Sie uns Zeichen und Angebot. Wir sagen Ihnen, wie wir vorgehen würden.
Leistungen
Unsere Leistungen im Markenrecht
Markenrecherche und Schutzfähigkeit
Wir prüfen, ob Ihr Zeichen eintragungsfähig ist und ob ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel im Weg stehen, bevor Kosten für Anmeldung und Rebranding entstehen.
Warum eine Markenrecherche unverzichtbar istMarkenanmeldung national und international
Anmeldung beim DPMA, als Unionsmarke beim EUIPO oder als IR-Marke über die WIPO, mit einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, das zu Ihrem Geschäft passt.
Markenanmeldung mit AnwaltWiderspruch, Löschung, Nichtigkeit
Wir legen Widerspruch gegen jüngere ähnliche Marken ein, verteidigen Ihre Anmeldung gegen Widersprüche und führen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren bei deutschen und europäischen Marken.
Markenverletzungen verfolgen
Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung rechtsverletzender Ware.
Wann eine Markenrechtsverletzung vorliegtAbmahnung abwehren
Prüfung von Marke, Benutzung, Verwechslungsgefahr und Erschöpfung, modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlung über Kosten und Schadensersatz.
Abmahnung im Markenrecht erhaltenLizenz, Übertragung, Abgrenzung
Lizenz- und Kaufverträge über Marken, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen sowie die Einbindung von Marken in Kooperationen und Unternehmenskäufe.
Grundlagen
Was das Markenrecht schützt
Das Markengesetz schützt nicht nur eingetragene Marken. Es erfasst drei Arten von Kennzeichen:
Marken
Wörter, Logos, Wort-Bild-Kombinationen, Farben, Formen oder Klänge, die Ihre Waren und Dienstleistungen von denen anderer unterscheiden. Schutz entsteht durch Eintragung, ausnahmsweise auch durch Benutzung mit Verkehrsgeltung (§ 4 MarkenG).
Geschäftliche Bezeichnungen
Unternehmenskennzeichen wie Firmen- und Geschäftsnamen sowie Werktitel von Büchern, Zeitschriften, Apps oder Filmen. Sie sind ab Benutzungsaufnahme geschützt, ohne Eintragung (§ 5 MarkenG).
Geografische Herkunftsangaben
Angaben, die auf die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Ort oder einer Region hinweisen, und deren irreführende Verwendung (§§ 126 ff. MarkenG).
Wer eine eingetragene Marke innehat, kann Dritten verbieten, ein identisches oder verwechslungsfähiges Zeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu benutzen (§ 14 MarkenG). Bekannte Marken genießen darüber hinaus Schutz gegen Rufausbeutung. Entscheidend für den Wert einer Marke ist ihre Unterscheidungskraft: Je eigenständiger das Zeichen, desto weiter reicht der Schutz in der Praxis.
Schutzgebiet
Deutsche Marke, Unionsmarke oder IR-Marke?
| Markenart | Amt | Schutzgebiet | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| Deutsche Marke | DPMA, München | Deutschland | Passend bei Geschäft in Deutschland; Grundlage für eine spätere internationale Erstreckung. |
| Unionsmarke | EUIPO, Alicante | alle Mitgliedstaaten der EU | Ein einheitliches Schutzrecht; ein älteres Recht in nur einem Mitgliedstaat kann die gesamte Anmeldung blockieren. |
| IR-Marke | WIPO, Genf (Madrider System) | ausgewählte Vertragsstaaten, auch außerhalb der EU | Baut auf einer deutschen oder Unionsmarke auf; in den ersten fünf Jahren hängt sie vom Bestand dieser Basismarke ab. |
Amtsgebühren richten sich nach Markenart und Zahl der Klassen. Welche Kombination für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, klären wir in der Ersteinschätzung.
Expansion ins Ausland?
Wir planen mit Ihnen, welche Länder wann geschützt werden sollten.
Ablauf
Von der Idee zur eingetragenen Marke
Zeichen und Angebot klären
Welche Waren und Dienstleistungen bieten Sie heute an, welche in den nächsten Jahren? Ist das Zeichen unterscheidungskräftig oder beschreibend?
Ältere Rechte recherchieren
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in den Markenregistern, ergänzt um Firmen-, Domain- und Titelrechte. Danach wissen Sie, wie hoch das Konfliktrisiko ist.
Anmeldung und Verzeichnis
Wir formulieren das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizza-Klassifikation und reichen die Anmeldung ein. Die Anmeldung begründet Ihren Zeitrang.
Eintragung und Widerspruchsfrist
Nach Eintragung beim DPMA bzw. Veröffentlichung beim EUIPO können Inhaber älterer Rechte drei Monate lang Widerspruch einlegen. Wir vertreten Sie in diesem Verfahren.
Überwachen, benutzen, verlängern
Wir behalten neue Anmeldungen im Blick, dokumentieren die Benutzung Ihrer Marke und erinnern rechtzeitig an die Verlängerung nach zehn Jahren.
Podcast
Zum Hören: Verwechslungsgefahr bei Markennamen
Weitere Folgen: Bösgläubige Markenanmeldung · Titelschutz: BGH „Moneypenny“ · Abmahnung Markenrecht
Zusammenarbeit
So arbeiten wir mit Ihnen
Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihr Vorhaben oder schicken uns das Schreiben der Gegenseite. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt und welches Vorgehen wir empfehlen.
Klares Angebot
Umfang und Honorar vereinbaren wir, bevor wir tätig werden. Amtsgebühren weisen wir gesondert aus.
Bundesweit ohne Termin vor Ort
Unterlagen, Rückfragen und Abstimmung laufen per E-Mail, Telefon oder Video. Gerne auch persönlich in Darmstadt.
Ansprechpartner für Ihr Portfolio
Fristen, Verlängerungen, Überwachung und neue Anmeldungen aus einer Hand.
Mehr zur Vergütung: Grundlagen der anwaltlichen Vergütung.
Ratgeber
Vertiefende Beiträge zum Markenrecht
Markenanmeldung mit Anwalt
DPMA oder EUIPO, Verzeichnis, Ablauf und KMU-Förderung.
Markenrecherche
Warum sie vor jeder Anmeldung unverzichtbar ist.
Markenrechtsverletzung
Wann sie vorliegt und welche Folgen drohen.
Marke Oktoberfest und Wiesn
Was Influencer und Unternehmen dürfen.
Christian Kramarz, LL.M.
Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Wir beraten Unternehmen, Gründer und Kreative bei der Anmeldung und Verteidigung ihrer Marken und vertreten sie in Widerspruchs-, Löschungs- und Verletzungsverfahren. Zum Profil
Anfrage
Ihr Anliegen im Markenrecht
Ob neue Marke, Widerspruch oder Konflikt mit einem anderen Kennzeichen: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Abmahnung erhalten? Dann nutzen Sie bitte das Formular auf der Seite Abmahnung Markenrecht.
Oder direkt: 06151 2768225 · anfrage@kanzlei-kramarz.de
Kostenlose Ersteinschätzung
Ihr Markenvorhaben in wenigen Schritten
Ca. zwei Minuten – wir melden uns kurzfristig zurück.
Häufige Fragen
FAQ: Rechtsanwalt für Markenrecht
Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?
Vorgeschrieben ist es beim DPMA nicht. Die typischen Fehler entstehen aber vor der Anmeldung: ein beschreibendes Zeichen, ein unpassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis oder eine fehlende Recherche nach älteren Rechten. Eine einmal eingereichte Anmeldung lässt sich im Umfang nur einschränken, nicht erweitern.
DPMA, EUIPO oder internationale Registrierung – was passt zu mir?
Das hängt davon ab, wo Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten und in den nächsten Jahren anbieten wollen. Für rein deutsches Geschäft genügt oft eine deutsche Marke, für den EU-Binnenmarkt kommt die Unionsmarke in Betracht, für Länder außerhalb der EU die internationale Registrierung über die WIPO.
Wie lange gilt eine eingetragene Marke?
Zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Der Schutz lässt sich gegen Zahlung der Verlängerungsgebühr beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern. Wird die Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann sie auf Antrag gelöscht werden.
Was kann ich tun, wenn jemand eine ähnliche Marke anmeldet?
Gegen die Eintragung einer jüngeren Marke kann der Inhaber eines älteren Rechts innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Nach Ablauf der Frist bleibt ein Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren. Benutzt der andere sein Zeichen bereits, kommen außerdem Unterlassungsansprüche in Betracht.
Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalte?
Ruhe bewahren und die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Zuerst sind Frist und Berechtigung der Vorwürfe zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei, unnötige Verpflichtungen zu vermeiden.
Kann ich auch als Privatperson im Markenrecht abgemahnt werden?
Ja, sofern das Handeln als geschäftlicher Verkehr eingestuft wird, etwa bei regelmäßigen Verkäufen auf Plattformen wie eBay. Ob diese Schwelle in Ihrem Fall überschritten ist, klären wir für Sie.
Was kostet ein Anwalt für Markenrecht?
Das Honorar hängt vom Umfang ab, etwa ob es um eine einzelne Anmeldung, ein Widerspruchsverfahren oder einen Streit über eine Markenverletzung geht. Wir besprechen es nach der kostenlosen Ersteinschätzung und vereinbaren es, bevor wir tätig werden. Amtsgebühren kommen gesondert hinzu.