
Filmen bei Konzerten – Die Rechtslage
Das Filmen bei Konzerten ist ein ewiges Ärgernis. Hier wird die Rechtslage dazu erläutert.
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Das Filmen bei Konzerten ist ein ewiges Ärgernis. Hier wird die Rechtslage dazu erläutert.
Das Filmen bei Konzerten ist ein ewiges Ärgernis. Hier wird die Rechtslage dazu erläutert.
Veranstalter trifft eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Besucher der Veranstaltung. Verkehrssicherungspflichten treffen jeden, der eine potentielle Gefahrenquelle eröffnet.
In Managementverträgen finden sich häufig Klauseln, die der strengen Prüfung nach den § 307 ff BGB nicht stand halten. Hier konnte sich eine Sängerin erfolgreich aus einem Knebelvertrag befreien.
Die GEMA-Vermutung ist eine Besonderheit. Hier wird ein Fall besprochen, in dem ein Betretungsrecht der GEMA zu einer Gaststätte bestätigt wird, obwohl der Gastwirt ein Hausverbot ausgesprochen hat.
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