BIS SA., 12. SEPT. Rechtsanwalt Kramarz ist diese Woche auf der 27. DSRI Herbstakademie in Potsdam. Anfragen werden verzögert beantwortet – Eilsachen bitte über das Kontaktformular mit Vermerk „eilig“.

Im Musikrecht werden die großen Fälle in den USA verhandelt. Aktuell streiten sich Ed Sheeran und die Nachkommen von Marvin Gaye und seiner Mit-Komponisten um die Frage, ob Ed Sheeran mit seinem Song „Thinking out loud“ die Rechte an „Let`s get it on“ verletzt.

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Verhandelt wird der Fall in New York. Ed Sheeran hat angekündigt, er würde seine Karriere beenden, wenn entschieden wird, dass er die Rechte eines Mitkomponisten von Marvin Gaye mit seinem Lied verletzt hat.

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Die Frage, wo die Inspiration endet und die Urheberrechtsverletzung beginnt, prägt das Musikurheberrecht. Grund dafür ist das überbordende Schaffen im Bereich der Popmusik. Ähnlichkeiten sind in der populären Musik zwangsläufig. Denn populär werden Lieder, die „gut ins Ohr gehen“ und das sind meist Lieder die aus ähnlichen Strukturelementen bestehen.

Mancher behauptet auch, dass Ed Sheeran das Golf Theme aus dem Spiel Wii Sports kopiert hat. Aber auch zu einem Song von Van Morrison bestehen Ähnlichkeiten. Das liegt aber allein daran, dass die Lieder im gleichen Stil geschrieben wurden. Dieses Video stellt es gut dar.

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Mein Tipp: Es Sheeran wird auch in ein paar Jahren noch komponieren. Es sei denn ich liege falsch.

Update: Ed Sheeran hat gewonnen. Das Urteil der Jury fiel eindeutig aus:

Hier erklärt Ed Sheeran Howard Stern, wie er die Jury von seiner Unschuld überzeugt hat.

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Vor 15 Jahren stritten sich eine deutsche Krautrockband mit Gary Moore über die Frage der Urheberrechtsverletzung bei dem Song „Still got the Blues“.

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Die Entscheidung des Gerichts erging zu Lasten von Gary Moore. Maßgeblich war, dass Gary Moore in den Siebzigern des letzten Jahrhunderts in Deutschland stationiert war und in dieser Zeit in den selben Clubs verkehrte wie die Krautrockband. Gary Moore schwor Stein und Bein, dass er das Lied, aus dem er Teile übernommen haben soll nicht kannte. Schließlich ließ sich das Gericht gutachterlich bestätigen, dass es sein kann, dass ein professioneller Musiker Musik hört und Versatzstücke des Gehörten dann Jahre später aus seinem Unterbewusstsein in einem neuen Stück verarbeitet werden. 

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Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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