Abmahnung der Kanzlei Sarwari

Abmahnung Sarwari

Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg versendet schon seit längerer Zeit Abmahnungen wegen sog. Filesharing, also dem Verbreiten von urheberrechtlichen Werken über Peer-2-Peer Netzwerke. Die Kanzlei Sarwari wird in Ihren Abmahnung für unterschiedliche Mandanten tätig.

Abmahnung Berlin Media Art

Hier bekannt sind Abmahnungen im Auftrag eines Unternehmens Berlin Media Art (ehem. John Thompson). Laut der Informationen auf der Internetseite der Berlin Media Art bildet der Erwerb und die Vergabe von Filmlizenzen auf internationaler Ebene das Kerngeschäft der Berlin Media Art. Nach dem Portfolio zu urteilen, dass Gegenstand der Abmahnungen des Rechtsanwalts Sarwari ist, schient es sich dabei vorrangig um Werken der „Erwachsenenunterhaltung“ zu handeln.

Abmahnung VPS Film-Entertainment

Außerdem sind bereits Abmahnungen der Kanzlei Sarwari, die im Namen der VPS Film-Entertainment GmbH ausgesprochen worden sind, vorgelegt worden. Die VPS Film Entertainment GmbH bezeichnet sich selbst als „Ihr Partner für Hardcore-Entertainment“. Auch hier werden Rechte an einem großen Repertoire der Erwachsenenunterhaltung wahrgenommen.

In der Vergangenheit wurden noch Repertoires weiterer Rechteinhaber abgemahnt.  Dazu gehörten die ClaudiMedia (Saskia Farell), Asteria Media SL, HN Medien GmbH (vormals Oktano GmbH) und die G&G Media Foto-Film GmbH.

Inhalt der Abmahnungen der Kanzlei Sarwari

Die Abmahnungen sind immer nach identischem Schema aufgebaut. Zunächst wird auf der 1. Seite dargestellt, welcher Film unberechtigt genutzt worden sein soll. Dann folgende Daten und der Zeitpunkt zu dem die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung festgestellt wurde. Auf Grundalge eines Antrags nach § 101 Abs.9 UrhG soll die Anordnung erfolgt sein, dass der entsprechende Internetprovider die daten des Kunden an die Mandanten des Rechtsanwalts Sarwari herausgibt. Dann folgt eine Darstellung der Rechtslage. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 600 € zuzüglich der Kosten im Einzelfall. Häufig liegt der so berechnete Betrag dann bei mehr als 1.400 €. Zum Abschluss des Schreibens wird dann die Zahlung eines Pauschalbetrags als Vergleich angeboten.

Lassen Sie sich in einem solchen Fall anwaltlich vertreten. Rechtsanwalt Kramarz steht Ihnen gerne zur Verfügung und unterbreitete Ihnen in Angebot für die Vertretung in diesem Fall.