Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht

Als Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berate ich Unternehmen und Selbstständige zu Rechtsfragen der Lauterkeit des eigenen Marktauftritts. Dazu gehört die rechtmäßige Ausgestaltung von Werbemaßnahmen und rechtlichen Erklärungen wie Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht wie spezialgesetzliche Fragen der Werbekennzeichnung oder des Heilmittelwerberechts. Als Anwalt im Wettbewerbsrecht berate ich und unterstütze beim Umgang mit Abmahnungen oder abmahnfähigen Verhaltensweisen.

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Inhaltsverzeichnis

Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht 

Unter der Überschrift „Wettbewerbsrecht“ werden im deutschen Recht alle Regelungen betrachtet, die das Verhalten von Unternehmern im Wettbewerb betreffen. Der Gesetzgeber gibt Unternehmen einen einheitlichen Rahmen für ihr Handeln am Markt. Dies betrifft vornehmlich die Werbung, also die Selbstdarstellung eines Unternehmens. Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist die Sicherstellung der Lauterkeit des Wettbewerbs und der Schutz des Verbrauchers vor manipulativen oder irreführenden Werbemaßnahmen. Dabei ist jeder Unternehmer in der Pflicht sich selbst die notwendige Kenntnisse der Rechtslage für die Angebote seines Unternehmens zu verschaffen.

Anwalt Wettbewerbsrecht

Als Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht biete ich Ihnen die folgenden Leistungen:

  • Gerichtliche wie außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Prüfung von Werbemaßnahmen auf rechtliche Zulässigkeit
  • Versand von Abmahnungen
  • Forderung von Unterlassungserklärungen
  • Beitreibung des Kostenersatzes 
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz

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Zum Schutz von Verletzungen der Lauterkeit des Wettbewerbs sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ein wichtiges Instrument um unlauterem Wettbewerb zu begegnen. Es gibt aber auch Fälle in denen Abmahnungen unberechtigt und missbräuchlich eingesetzt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Rechtsgrundlage zur Ahndung einer Vielzahl von Handlungen, die dem geltenden Recht widersprechen. Voraussetzung jeglicher Ansprüche ist, dass sowohl der Anspruchsteller, als auch der vermeintliche Verletzer gewerblich tätig sind oder jedenfalls beabsichtigen gewerblich tätig zu werden. Wenn Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens erhalten haben, sollten Sie nicht zögern und mich kontaktieren. Als Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht prüfe ich den Fall. Dann klären wir wie auf die Abmahnung reagiert werden soll.