
Abmahnung wegen Greenwashing? Was ab dem 27. September 2026 in der Werbung verboten ist
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Werbeverbote: Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind ohne Nachweis unlauter, Klimaneutralität durch bloße Kompensation ist verboten, Siegel nur noch zertifiziert. Verstöße sind nach dem UWG abmahnbar.