Das Thema der sogenannten „Gebraucht-Software“ und der Frage der Rechtmäßigkeit des Verkaufs solcher Software ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Typischerweise geht es dabei um die Frage, ob der (Wieder-) Verkäufer dazu berechtigt ist, die Software weiterzuverkaufen. Dieses Thema hat die deutschen wie europäischen Gerichte schon häufiger beschäftigt.
Abmahnung Marcel von Maele
Nun liegt mir eine Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele aus Aachen vor. Rechtsanwalt Marcel van Maele macht in dem Schreiben Unterlassungs-, Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche aus Wettbewerbsrecht (UWG) für seine Mandantschaft, der Neumann EDV Beratung, geltend. Die rechtswidrige Handlung soll nach Auffassung des Rechtsanwalts Marcel von Maele darin liegen, dass ein gewerblicher Anbieter auf der Plattform eBay USB-Sticks zum Kauf angeboten hat, auf die mit Hilfe des sogenannten Media Creation Tools von Microsoft die erforderlichen Dateien zur Installation von Windows 10 aufgespielt werden.
Zwar wird in dem beanstandeten Angebot mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dem Kauf eines solchermaßen präparierten USB Sticks keine Lizenz zur Installation von Windows 10 erworben wird, dennoch sieht der Rechtsanwalt Marcel van Maele mit seiner Mandantschaft hier eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung. Dies ergibt sich nach Auffassung des Rechtsanwalts Marcel van Maele ohne weiteres aus der ergangenen Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs, Urteil vom 12.10.2016, Rs.: C-166/15.
Forderungen in der Abmahnung
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Ein Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger mit dem sich der Schuldner dazu verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Verletzt der Schuldner seine Unterlassungsverpflichtung schuldhaft, so greift die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die beträchtliche Höhen erreichen kann.
Im konkreten Fall fordert die Gegenseite darüber hinaus die Zahlung eines Schadenersatzes, der sich aus Sicht des Rechtsanwalts Marcel von Maele und seiner Mandantschaft der EDV Beratung Neumann ohne weiteres aus dem rechtswidrigen Handeln des Schuldners ergibt. Zur Frage der Kausalität zwischen der angeblich rechtsverletzenden Handlung und dem angeblich eingetretenen Schaden finden sich im Schreiben keine Ausführungen. Ohne weiteres wird als Schadenersatz ein erheblicher Betrag gefordert.
Schließlich fordert der Rechtsanwalt Marcel van Maele für die EDV Beratung Neumann die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diese setzt der Rechtsanwalt Marcel van Maele auf Grundlage eines Streitwertes von 50.000 € an. Es sollen daher 1.777 € allein an Rechtsanwaltskosten erstattet werden.