Das Wichtigste in Kürze: Abmahnung als eBay-Privatverkäufer
- Die Grenze zum gewerblichen Handel ist fließend. Es gibt keine feste Zahl an Verkäufen, ab der Sie gewerblich handeln. Gerichte nehmen eine Gesamtschau aller Umstände vor. Liegen genug Indizien vor, gelten Sie als Unternehmer und müssen das Gegenteil beweisen.
- Typische Indizien kennen. Viele Verkäufe oder Bewertungen in kurzer Zeit, regelmäßiger Verkauf von Neuware, gleichartige Artikel in verschiedenen Größen, hochwertige Waren, Verkäufe für Dritte, ein professioneller Auftritt und der Powerseller-Status sprechen für gewerbliches Handeln.
- Als Unternehmer treffen Sie Pflichten. Impressum, Widerrufsbelehrung, gesetzliche Gewährleistung und Preisangaben sind dann Pflicht. Wer sie als verkappter Händler missachtet, handelt wettbewerbswidrig und kann von Konkurrenten oder Verbänden abgemahnt werden.
- Bei einer Abmahnung nichts vorschnell unterschreiben. Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und bindet Sie dauerhaft. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf und leisten Sie keine Zahlungen, bevor die Abmahnung geprüft ist.
- Abmahnung prüfen lassen. Abmahnungen sind häufig fehlerhaft oder die Forderungen überzogen. Ob Sie tatsächlich gewerblich gehandelt haben und ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich im Einzelfall prüfen.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und entwickeln mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie. Schildern Sie uns Ihren Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Viele nutzen Online-Plattformen wie eBay, um den Keller zu entrümpeln oder gebrauchte Gegenstände zu verkaufen. Doch was als privates Hobby beginnt, kann schnell zu einem rechtlichen Albtraum werden. Die Grenze zwischen einem privaten Gelegenheitsverkauf und einer gewerblichen Tätigkeit ist fließend und für Laien kaum zu erkennen. Die Folge: Plötzlich liegt eine teure Abmahnung eines Konkurrenten oder eines Verbandes im Briefkasten, weil Sie unwissentlich gegen Wettbewerbs- oder Markenrecht verstoßen haben.
Als Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel aufzeigen, wann Sie als privater Verkäufer in die „Gewerblichkeitsfalle“ tappen und wie Sie sich schützen können.
Warum ist die Unterscheidung zwischen „privat“ und „gewerblich“ so wichtig?
Der Grund für die Abmahnungen ist einfach: Sobald Sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB eingestuft werden, treffen Sie weitreichende gesetzliche Pflichten. Dazu gehören unter anderem:
- Impressumspflicht: Sie müssen ein vollständiges Impressum angeben.
- Widerrufsbelehrung: Sie müssen Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen.
- Gewährleistungsrecht: Sie können die gesetzliche Gewährleistung nicht einfach ausschließen.
- Informationspflichten: Es gelten zahlreiche weitere Vorschriften, etwa zur Preisangabe oder zu den AGB.
Wer diese Pflichten missachtet, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Auch markenrechtliche Verstöße können nur im „geschäftlichen Verkehr“ geahndet werden – ein Status, den Sie schneller erreichen, als Sie denken.
Keine festen Grenzen: Die Gerichte entscheiden im Einzelfall
Es gibt keine gesetzliche Regel, die besagt: „Ab 50 Verkäufen im Jahr sind Sie gewerblich.“ Die Rechtsprechung nimmt stattdessen eine
Gesamtschau aller relevanten Umstände vor. Der Bundesgerichtshof hat hierfür bereits 2008 die Weichen gestellt. Ob Ihr Handeln als privat oder geschäftlich eingestuft wird, hängt von verschiedenen Indizien ab. Liegen genug dieser Indizien vor, geht ein Gericht von einer gewerblichen Tätigkeit aus, und Sie müssen das Gegenteil beweisen.
Die wichtigsten Indizien für gewerbliches Handeln
Die Gerichte haben über die Jahre eine Reihe von Kriterien entwickelt, die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen. Je mehr davon auf Sie zutreffen, desto höher ist Ihr Risiko.
Die Anzahl und Regelmäßigkeit Ihrer Verkäufe
Ein zentrales Kriterium ist der Umfang Ihrer Verkaufsaktivitäten. Eine feste Zahl gibt es nicht, aber die Gerichte haben bereits in folgenden Fällen eine gewerbliche Tätigkeit angenommen:
39 Transaktionen innerhalb von fünf Monaten wurden als über dem privaten Rahmen liegend angesehen.
60 positive Bewertungen in einem Jahr reichten dem OLG Hamm bereits aus.
74 Bewertungen in zehn Monaten sah der BGH als ausreichendes Indiz an.
Die Art der angebotenen Ware
Auch was Sie verkaufen, spielt eine entscheidende Rolle:
Verkauf von Neuware: Wer regelmäßig Neuware anbietet, handelt verdächtig. Insbesondere dann, wenn die Ware offensichtlich zum Zweck des Weiterverkaufs erworben wurde.
Verkauf gleichartiger Produkte: Wenn Sie immer wieder ähnliche oder identische Artikel anbieten, deutet dies auf ein planmäßiges Vorgehen hin.
Verkauf in verschiedenen Größen: Der Verkauf von Kleidung als Neuware in unterschiedlichen Größen ist ein starkes Indiz, da dies nicht mehr mit dem „Ausmisten des eigenen Kleiderschranks“ zu erklären ist.
Verkauf hochwertiger Waren: Bei teuren Artikeln (z.B. über 500 €) können schon deutlich weniger Verkäufe (z.B. 10 Stück) für eine gewerbliche Einstufung ausreichen.
Weitere wichtige Anhaltspunkte
Verkauf für Dritte: Verkaufen Sie regelmäßig im Auftrag von Freunden oder Bekannten, kann dies als unternehmerische Tätigkeit gewertet werden.
Professioneller Auftritt: Eine professionell gestaltete Angebotsseite kann ebenfalls ein Indiz sein.
Status als „Powerseller“: Auch wenn die Registrierung freiwillig ist, wird sie von Gerichten als Anhaltspunkt herangezogen.
Ausnahme: Die Auflösung einer echten, privaten Sammlung kann auch bei einer hohen Stückzahl als privat gewertet werden, wenn alle Artikel auf einmal und nicht über einen langen Zeitraum verkauft werden.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? So sollten Sie jetzt handeln!
Wenn eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten liegt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt.
Bewahren Sie Ruhe: Handeln Sie nicht überstürzt.
Unterschreiben Sie nichts: Leisten Sie auf keinen Fall vorschnell die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist oft zu weit gefasst und bindet Sie ein Leben lang.
Nehmen Sie keinen Kontakt auf: Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Jede unüberlegte Äußerung kann gegen Sie verwendet werden.
Holen Sie sich professionellen Rat: Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmender juristischer Vorgang. Als Laie können Sie die rechtlichen Fallstricke kaum überblicken.
Als Fachanwalt in diesem Bereich analysiere ich Ihre Situation präzise und entwickle die für Sie passende Verteidigungsstrategie. Oftmals sind Abmahnungen fehlerhaft oder die Forderungen überzogen.
Zögern Sie nicht, meine Kanzlei für eine kostenlose strategische Ersteinschätzung zu kontaktieren. Auf meiner Webseite kanzlei-kramarz.de finden Sie weitere Informationen zu unseren Schwerpunkten. Wir helfen Ihnen, sich effektiv zu wehren und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ab wann gelte ich bei eBay als gewerblicher Verkäufer?
Eine genaue Grenze gibt es nicht. Gerichte entscheiden immer im Einzelfall und betrachten die Gesamtumstände Ihrer Verkaufsaktivitäten. Es gibt jedoch klare Anzeichen (sogenannte Indizien), die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen. Dazu gehören vor allem:
- Eine hohe Anzahl an Verkäufen oder Bewertungen in einem bestimmten Zeitraum.
- Der regelmäßige Verkauf von Neuware, insbesondere wenn diese zum Weiterverkauf eingekauft wurde.
- Das Anbieten von gleichartigen Artikeln, oft auch in verschiedenen Größen oder Varianten.
- Verkaufsaktivitäten, die Sie für andere Personen durchführen.
- Ein professionell gestalteter Auftritt Ihrer Angebotsseiten.
- Ihr Status als „Powerseller“ bei eBay.
Gibt es eine feste Verkaufsgrenze, ab der ich gewerblich handle?
Nein, eine solche feste, zahlenmäßige Grenze gibt es nicht. Die Einstufung hängt nicht von einer einzelnen Zahl ab, sondern von der Gesamtschau Ihres Verhaltens. So können beispielsweise schon 10 Verkäufe von sehr teuren Gegenständen als gewerblich eingestuft werden, während der einmalige Verkauf von 100 Postkarten aus einer geerbten Sammlung als privat gelten kann.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Abmahnung?
Der häufigste Grund ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG). Wer als gewerblicher Verkäufer auftritt, sich aber als Privatperson ausgibt, verschafft sich einen unlauteren Vorteil, weil er gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht einhält. Dazu zählen zum Beispiel eine fehlende Widerrufsbelehrung, ein fehlendes Impressum oder ein unzulässiger Gewährleistungsausschluss. Auch Verstöße gegen das Markenrecht, etwa durch den unzulässigen Verkauf von Markenware, sind nur im „geschäftlichen Verkehr“ abmahnfähig.
Welche Pflichten habe ich, wenn ich als gewerblicher Verkäufer gelte?
Sobald Sie als Unternehmer (§ 14 BGB) eingestuft werden, müssen Sie eine Vielzahl von verbraucherschützenden Normen beachten. Die wichtigsten Pflichten sind:
- Die Angabe eines vollständigen Impressums (§ 5 TMG).
- Die Bereitstellung einer korrekten Widerrufsbelehrung und eines Widerrufsformulars (§ 355 BGB).
- Die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsregeln (§ 475 Abs. 1 BGB).
- Korrekte und transparente Preisangaben.
Ich löse meine private Briefmarkensammlung auf. Ist das auch gewerblich?
In der Regel nicht. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die Auflösung einer echten, über Jahre gewachsenen Privatsammlung in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine große Anzahl von Artikeln handelt. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen einmaligen Vorgang handelt und Sie nicht regelmäßig Sammlungen aufkaufen, um diese dann wieder zu verkaufen.
Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist das oberste Gebot: Handeln Sie nicht überstürzt.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Unterschreiben Sie nichts, insbesondere nicht die oft zu weit gefasste, beigefügte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf und leisten Sie keine Zahlungen.
- Holen Sie sich umgehend fachanwaltlichen Rat.
Als Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und erarbeite mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose strategische Ersteinschätzung, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann gilt man bei eBay als gewerblicher Verkäufer?
Eine feste zahlenmäßige Grenze gibt es nicht. Gerichte entscheiden im Einzelfall anhand einer Gesamtschau aller Umstände. Als Indizien für gewerbliches Handeln gelten eine hohe Zahl an Verkäufen oder Bewertungen in kurzer Zeit, regelmäßiger Verkauf von Neuware, gleichartige Artikel in verschiedenen Größen, Verkäufe für Dritte, ein professioneller Auftritt und der Powerseller-Status. Je mehr Indizien zutreffen, desto höher das Risiko.
Wie viele Verkäufe bei eBay sind noch privat?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Gerichte haben aber in konkreten Fällen bereits 39 Transaktionen in fünf Monaten, 60 positive Bewertungen in einem Jahr und 74 Bewertungen in zehn Monaten als Indiz für gewerbliches Handeln gewertet. Bei teuren Artikeln, etwa über 500 Euro, können schon rund 10 Verkäufe ausreichen. Umgekehrt kann der einmalige Verkauf einer großen Privatsammlung privat bleiben.
Warum werden eBay-Privatverkäufer abgemahnt?
Der häufigste Grund ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Wer tatsächlich gewerblich verkauft, aber als Privatperson auftritt, verschafft sich einen unlauteren Vorteil, weil er Verbraucherschutzvorschriften nicht einhält. Dazu zählen fehlendes Impressum, fehlende Widerrufsbelehrung oder ein unzulässiger Gewährleistungsausschluss. Auch Markenrechtsverstöße durch den Verkauf von Markenware sind nur im geschäftlichen Verkehr abmahnfähig.
Welche Pflichten habe ich, wenn ich als Unternehmer eingestuft werde?
Als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB müssen Sie ein vollständiges Impressum angeben, Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht mit korrekter Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular einräumen, die gesetzliche Gewährleistung beachten und dürfen sie nicht einfach ausschließen. Außerdem gelten Vorschriften zu korrekten und transparenten Preisangaben sowie weitere Informationspflichten, etwa zu AGB.
Ist der Verkauf einer großen Sammlung bei eBay gewerblich?
In der Regel nicht. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die Auflösung einer echten, über Jahre gewachsenen Privatsammlung keine gewerbliche Tätigkeit darstellt, auch bei einer großen Zahl von Artikeln. Wichtig ist, dass es sich um einen einmaligen Vorgang handelt und die Artikel nicht über einen langen Zeitraum verkauft werden. Wer regelmäßig Sammlungen aufkauft und weiterverkauft, handelt dagegen gewerblich.
Was soll ich tun, wenn ich als eBay-Verkäufer eine Abmahnung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt. Unterschreiben Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell, sie ist oft zu weit gefasst und bindet Sie dauerhaft. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf und leisten Sie keine Zahlungen. Lassen Sie die Abmahnung fachanwaltlich prüfen, denn Abmahnungen sind häufig fehlerhaft oder die Forderungen überzogen.
