Das Wichtigste in Kürze: Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen eBay-Handel
- Worum es geht. Die Kanzlei Schroeder mahnt im Auftrag von Frau Ramona Thalkofer eBay-Verkäufer ab, die angeblich unter dem Deckmantel eines Privatverkäufers gewerblich Kosmetikartikel verkaufen. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Anwaltskosten von 953,40 Euro.
- Frist beachten, aber nicht vorschnell handeln. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung aber nicht ungeprüft und zahlen Sie die geforderten Kosten nicht, bevor die Vorwürfe geprüft sind.
- Gewerblichkeit ist keine Frage einer starren Zahl. Ob Sie gewerblich handeln, entscheidet sich nach einer Gesamtbewertung: gebrauchte oder neue Ware, Haushaltsauflösung oder Einzelverkäufe, Gewinnerzielungsabsicht. Auch hohe Verkaufszahlen führen nicht zwangsläufig zur gewerblichen Einstufung.
- Forderungen sind oft angreifbar. Zu prüfen ist, ob die Unterlassungserklärung zu weit gefasst, die Anwaltskosten gerechtfertigt und der Streitwert von 15.000 Euro angemessen sind. Auch das behauptete Wettbewerbsverhältnis kann fraglich sein.
- Modifizierte Unterlassungserklärung als Option. Lässt sich eine gewerbliche Tätigkeit nicht vollständig entkräften, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein. So verpflichten Sie sich nicht zu mehr als nötig.
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Immer wieder kommt es vor, dass Privatverkäufer auf eBay wegen angeblich gewerblichem Handel abgemahnt werden. Eine solche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen und erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Ein aktuelles Beispiel ist die Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag von Frau Ramona Thalkofer. Betroffene Verkäufer sollten sich mit den möglichen Verteidigungsstrategien auseinandersetzen, um sich gegen solche Vorwürfe zu wehren.
Worum geht es in der Abmahnung?
In der Abmahnung wird der betroffenen Person vorgeworfen, unter dem Deckmantel eines Privatverkäufers gewerblich Kosmetikartikel auf eBay zu verkaufen. Die Kanzlei Schroeder argumentiert, dass die Verkaufsaktivität alle Merkmale eines gewerblichen Handels erfülle, darunter:
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Eine hohe Anzahl an verkauften Artikeln (31 in 90 Tagen, davon 29 Neuwaren)
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Gleichartige Waren (Kosmetikartikel)
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Mehrfachangebote derselben Artikel
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Fehlende Anbieterkennzeichnung und Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer
Aufgrund dieser Indizien fordert die Kanzlei Schroeder die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 €.
Wie kann man sich gegen die Abmahnung wehren?
Betroffene sollten nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben oder die Anwaltskosten begleichen. Stattdessen empfiehlt es sich, die Vorwürfe sorgfältig zu prüfen und rechtliche Beratung einzuholen. Folgende Verteidigungsstrategien sind denkbar:
1. Ist die Verkaufstätigkeit wirklich gewerblich?
Die Rechtsprechung definiert gewerblichen Handel nicht über eine starre Verkaufszahl, sondern anhand einer Gesamtbewertung. Daher sollte geprüft werden, ob die verkauften Artikel tatsächlich den Eindruck eines gewerblichen Handels erwecken:
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Sind die Artikel überwiegend gebraucht oder neu?
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Handelt es sich um Haushaltsauflösungen oder Einzelverkäufe?
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Besteht eine klare Gewinnerzielungsabsicht? Falls sich zeigen lässt, dass es sich um private Verkäufe handelt, kann die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen werden.
2. Keine automatische Gewerblichkeit durch Anzahl der Verkäufe
Die Kanzlei Schroeder verweist auf mehrere Urteile, um die Gewerblichkeit zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass die Gerichte je nach Einzelfall entscheiden. Es gibt Urteile, die besagen, dass auch hohe Verkaufszahlen noch nicht zwangsläufig zu einer gewerblichen Einstufung führen. Ein erfahrener Anwalt kann bewerten, ob die Verkaufsaktivitäten tatsächlich als gewerblich einzustufen sind oder ob hier überzogene Maßstäbe angesetzt wurden.
3. Fehlerhafte oder überzogene Forderungen in der Abmahnung
In vielen Abmahnungen finden sich überhöhte Forderungen oder unzulässige Klauseln in der Unterlassungserklärung. Ein Anwalt kann prüfen, ob:
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Die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist
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Die Anwaltskosten in der Höhe gerechtfertigt sind
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Der Streitwert von 15.000 € angemessen ist Sollten hier Fehler oder Unverhältnismäßigkeiten vorliegen, kann dies ein Argument sein, die Abmahnung zurückzuweisen oder zumindest die Forderungen zu reduzieren.
4. Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
Falls sich eine gewerbliche Tätigkeit nicht vollständig entkräften lässt, kann es sinnvoll sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch wird vermieden, dass sich der Abgemahnte zu mehr verpflichtet als nötig. Die Kanzlei Schroeder kann eine zu weitgehende Erklärung nicht einfach ablehnen, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügt.
5. Prüfung der Wettbewerbssituation
Die Abmahnung basiert darauf, dass Frau Thalkofer in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten steht. Es kann jedoch fraglich sein, ob dies tatsächlich gegeben ist. Falls sich zeigen lässt, dass kein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis besteht, kann dies ein weiteres Argument gegen die Abmahnung sein.
Fazit: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat einholen
Eine Abmahnung wegen gewerblichen Handels auf eBay sollte nicht ignoriert, aber auch nicht überhastet akzeptiert werden. Betroffene sollten folgende Schritte unternehmen:
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Frist beachten – aber nicht vorschnell handeln.
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Abmahnung genau prüfen – Sind die Vorwürfe berechtigt?
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Rechtsbeistand einholen – Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten bewerten.
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Keine unüberlegte Unterlassungserklärung unterschreiben – Eine modifizierte Version kann sinnvoll sein.
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Gegebenenfalls Widerspruch einlegen – Falls die Vorwürfe unberechtigt sind.
Die Kanzlei Schroeder ist bekannt für Abmahnungen wegen gewerblichen Handels auf eBay. Wer betroffen ist, sollte daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich gegen überzogene oder unberechtigte Forderungen zu wehren.
Eine Abmahnung Wettbewerbsrecht kann teuer werden, wenn Sie nicht richtig reagieren. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht beraten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen eBay-Verkäufen vorgeworfen?
Die Kanzlei Schroeder wirft dem Abgemahnten im Auftrag von Frau Ramona Thalkofer vor, als vermeintlicher Privatverkäufer gewerblich Kosmetikartikel auf eBay zu verkaufen. Als Indizien werden eine hohe Zahl verkaufter Artikel (31 in 90 Tagen, davon 29 Neuwaren), gleichartige Waren, Mehrfachangebote derselben Artikel und fehlende Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer genannt. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Anwaltskosten von 953,40 Euro.
Muss ich die Unterlassungserklärung der Kanzlei Schroeder unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Die geforderte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit gefasst. Lässt sich eine gewerbliche Tätigkeit nicht vollständig entkräften, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein, mit der Sie sich nicht zu mehr verpflichten als nötig. Genügt diese den gesetzlichen Anforderungen, kann die Gegenseite sie nicht einfach ablehnen. Sind die Vorwürfe unberechtigt, kommt eine Zurückweisung der Abmahnung in Betracht.
Bin ich mit 31 Verkäufen in 90 Tagen automatisch gewerblicher Verkäufer?
Nein. Die Rechtsprechung definiert gewerblichen Handel nicht über eine starre Verkaufszahl, sondern anhand einer Gesamtbewertung. Entscheidend ist etwa, ob die Artikel überwiegend gebraucht oder neu sind, ob es sich um Haushaltsauflösungen oder Einzelverkäufe handelt und ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Gerichte entscheiden im Einzelfall; es gibt Urteile, nach denen auch hohe Verkaufszahlen nicht zwangsläufig zur gewerblichen Einstufung führen.
Sind die Anwaltskosten von 953,40 Euro in der Abmahnung berechtigt?
Das lässt sich prüfen. Die Kosten beruhen auf einem angesetzten Streitwert von 15.000 Euro. Ob dieser Streitwert angemessen und die Kostenforderung in der Höhe gerechtfertigt ist, sollte anwaltlich bewertet werden. Liegen Fehler oder Unverhältnismäßigkeiten vor, kann das ein Argument sein, die Abmahnung zurückzuweisen oder zumindest die Forderungen zu reduzieren. Zahlen Sie daher nicht vorschnell.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es gegen die Abmahnung wegen gewerblichen Handelns auf eBay?
Denkbar sind mehrere Ansätze: der Nachweis, dass die Verkäufe tatsächlich privat waren; der Hinweis, dass die Verkaufszahl allein keine Gewerblichkeit begründet; die Prüfung, ob Unterlassungserklärung, Anwaltskosten und Streitwert überzogen sind; die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung; und die Prüfung, ob zwischen der Abmahnenden und dem Abgemahnten überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht.