Immer wieder kommt es vor, dass Privatverkäufer auf eBay wegen angeblich gewerblichem Handel abgemahnt werden. Eine solche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen und erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Ein aktuelles Beispiel ist die Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag von Frau Ramona Thalkofer. Betroffene Verkäufer sollten sich mit den möglichen Verteidigungsstrategien auseinandersetzen, um sich gegen solche Vorwürfe zu wehren.
Worum geht es in der Abmahnung?
In der Abmahnung wird der betroffenen Person vorgeworfen, unter dem Deckmantel eines Privatverkäufers gewerblich Kosmetikartikel auf eBay zu verkaufen. Die Kanzlei Schroeder argumentiert, dass die Verkaufsaktivität alle Merkmale eines gewerblichen Handels erfülle, darunter:
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Eine hohe Anzahl an verkauften Artikeln (31 in 90 Tagen, davon 29 Neuwaren)
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Gleichartige Waren (Kosmetikartikel)
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Mehrfachangebote derselben Artikel
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Fehlende Anbieterkennzeichnung und Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer
Aufgrund dieser Indizien fordert die Kanzlei Schroeder die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 €.
Wie kann man sich gegen die Abmahnung wehren?
Betroffene sollten nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben oder die Anwaltskosten begleichen. Stattdessen empfiehlt es sich, die Vorwürfe sorgfältig zu prüfen und rechtliche Beratung einzuholen. Folgende Verteidigungsstrategien sind denkbar:
1. Ist die Verkaufstätigkeit wirklich gewerblich?
Die Rechtsprechung definiert gewerblichen Handel nicht über eine starre Verkaufszahl, sondern anhand einer Gesamtbewertung. Daher sollte geprüft werden, ob die verkauften Artikel tatsächlich den Eindruck eines gewerblichen Handels erwecken:
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Sind die Artikel überwiegend gebraucht oder neu?
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Handelt es sich um Haushaltsauflösungen oder Einzelverkäufe?
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Besteht eine klare Gewinnerzielungsabsicht? Falls sich zeigen lässt, dass es sich um private Verkäufe handelt, kann die Abmahnung als unbegründet zurückgewiesen werden.
2. Keine automatische Gewerblichkeit durch Anzahl der Verkäufe
Die Kanzlei Schroeder verweist auf mehrere Urteile, um die Gewerblichkeit zu begründen. Dabei ist zu beachten, dass die Gerichte je nach Einzelfall entscheiden. Es gibt Urteile, die besagen, dass auch hohe Verkaufszahlen noch nicht zwangsläufig zu einer gewerblichen Einstufung führen. Ein erfahrener Anwalt kann bewerten, ob die Verkaufsaktivitäten tatsächlich als gewerblich einzustufen sind oder ob hier überzogene Maßstäbe angesetzt wurden.
3. Fehlerhafte oder überzogene Forderungen in der Abmahnung
In vielen Abmahnungen finden sich überhöhte Forderungen oder unzulässige Klauseln in der Unterlassungserklärung. Ein Anwalt kann prüfen, ob:
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Die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist
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Die Anwaltskosten in der Höhe gerechtfertigt sind
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Der Streitwert von 15.000 € angemessen ist Sollten hier Fehler oder Unverhältnismäßigkeiten vorliegen, kann dies ein Argument sein, die Abmahnung zurückzuweisen oder zumindest die Forderungen zu reduzieren.
4. Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben
Falls sich eine gewerbliche Tätigkeit nicht vollständig entkräften lässt, kann es sinnvoll sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch wird vermieden, dass sich der Abgemahnte zu mehr verpflichtet als nötig. Die Kanzlei Schroeder kann eine zu weitgehende Erklärung nicht einfach ablehnen, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügt.
5. Prüfung der Wettbewerbssituation
Die Abmahnung basiert darauf, dass Frau Thalkofer in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten steht. Es kann jedoch fraglich sein, ob dies tatsächlich gegeben ist. Falls sich zeigen lässt, dass kein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis besteht, kann dies ein weiteres Argument gegen die Abmahnung sein.
Fazit: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat einholen
Eine Abmahnung wegen gewerblichen Handels auf eBay sollte nicht ignoriert, aber auch nicht überhastet akzeptiert werden. Betroffene sollten folgende Schritte unternehmen:
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Frist beachten – aber nicht vorschnell handeln.
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Abmahnung genau prüfen – Sind die Vorwürfe berechtigt?
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Rechtsbeistand einholen – Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten bewerten.
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Keine unüberlegte Unterlassungserklärung unterschreiben – Eine modifizierte Version kann sinnvoll sein.
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Gegebenenfalls Widerspruch einlegen – Falls die Vorwürfe unberechtigt sind.
Die Kanzlei Schroeder ist bekannt für Abmahnungen wegen gewerblichen Handels auf eBay. Wer betroffen ist, sollte daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich gegen überzogene oder unberechtigte Forderungen zu wehren.
Eine Abmahnung Wettbewerbsrecht kann teuer werden, wenn Sie nicht richtig reagieren. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht beraten.