Bewertungen im Internet sind umkämpft. Jeder Anbieter möchte gute Bewertungen. Schlechte Bewertungen müssen unbedingt so schnell wie möglich gelöscht werden.
Nach aktueller Berichterstattung hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20), entschieden, dass es für bewertete Unternehmen ausreicht, die konkrete Kundeneigenschaft eines Bewertenden zu bestreiten. Selbst wenn sich aus der konkreten Bewertung selbst Details zu dem geschäftlichen Kontakt ergeben, ist eine Plattform auf der eine bekämpfte Bewertung zu finden ist, zur Löschung verpflichtet, wenn der Verfasser der Bewertung auf Nachfrage der Plattform zum dem geschäftlichen Kontakt nicht reagiert.
Dem Rechtsstreit lag die Auseinandersetzung zwischen einem Ferienpark und einem Hotel-Bewertungsportal zu Grunde. Fast 12 Bewertungen waren zwischen den Parteien umstritten. Als Ergebnis der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss das Hotel-Bewertungsportal die Bewertungen löschen.
Den Umstand, dass dem Bewertungsportal keine näheren Informationen zu den Verfassern vorlagen, gereichte dem Portal nicht zum Vorteil. Selbst wenn der Bewertung selbst konkrete Informationen zur Kundenbeziehung zu entnehmen sind, sollen Bewertungen angreifbar sein. Die Entscheidung des Bundesgerichthofs ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungsgründe lauten und welche Erkenntnisse sich daraus entnehmen lassen.