Bewertungen Löschen Lassen: So entfernen Sie unrechtmäßige Bewertungen rechtssicher

Bewertung löschen lassen anwalt

Das Wichtigste in Kürze: Bewertungen löschen lassen

  1. Nicht jede schlechte Bewertung ist löschbar. Einen Anspruch auf Löschung gibt es nur bei rechtswidrigen Inhalten: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik und Bewertungen ohne echten Geschäftskontakt. Reine Sternebewertungen nach tatsächlichem Kontakt sind grundsätzlich hinzunehmen.
  2. Tatsachenbehauptung oder Meinung? Beweisbare Aussagen müssen wahr sein, sonst besteht eine Löschungspflicht. Subjektive Eindrücke sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, es sei denn, sie enthalten Schmähkritik oder Beleidigungen.
  3. Die Plattform muss begründeten Beschwerden nachgehen. Bei einer begründeten Beschwerde muss die Plattform den Verfasser kontaktieren und eine Stellungnahme einholen. Reagiert der Bewertende nicht oder weist er keinen Kundenkontakt nach, muss die Bewertung entfernt werden.
  4. Bei Untätigkeit gerichtlich vorgehen. Bleibt die Reaktion der Plattform aus, kommt ein Eilantrag auf einstweilige Verfügung in Betracht. Zudem kann ein Auskunftsanspruch über die Daten des Bewertenden bestehen.
  5. Geschäftsvorgänge lückenlos dokumentieren. Wer Bestellungen, Termine und Kundenkontakte belegen kann, widerlegt Falschbewertungen schneller und stärkt die eigene Position gegenüber Plattform und Verfasser.

Wir prüfen gern, ob sich die Bewertung Ihres Unternehmens angreifen lässt, und übernehmen Meldung und Durchsetzung. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Negative Bewertungen im Internet können Ihre Reputation nachhaltig schädigen. Doch Sie müssen sich nicht damit abfinden! Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Bewertungen löschen lassen können – rechtssicher und effektiv.

Einführung in das Thema  Bewertungen

Bewertungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Online-Reputation von Unternehmen. Sie können den Ruf eines Unternehmens sowohl positiv als auch negativ beeinflussen und somit die Entscheidung potenzieller Kunden maßgeblich lenken. Eine Vielzahl von positiven Bewertungen kann das Vertrauen neuer Kunden gewinnen, während negative Bewertungen abschreckend wirken können. Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Bewertungen regelmäßig zu überwachen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen, um negative Bewertungen zu löschen oder zu korrigieren. In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung von Bewertungen und zeigen auf, warum und wie Unternehmen diese Bewertungen löschen lassen sollten, um ihre Online-Reputation zu schützen und zu verbessern.

Wann können Sie Bewertungen löschen lassen?

Rechtslage nach DSA/DDG

Eine Löschung ist möglich, wenn Bewertungen rechtswidrige Inhalte enthalten:

  • Falsche Tatsachenbehauptungen (z. B. „Der Liefertermin wurde um 2 Wochen überschritten“)

  • Straftaten wie Beleidigungen (§ 185 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB)

  • Bewertungen ohne Geschäftskontakt zum Unternehmen

Beispiel: Das OLG München entschied, dass technische Produktmängel (z. B. „Gewinde mussten nachgeschnitten werden“) als beweispflichtige Tatsachen gelten und zur Löschung führen, falls unwahr (Az.: 18 U 1022/14).Eine Vielzahl von positiven Bewertungen kann das Vertrauen neuer Kunden gewinnen. Viele Konsumenten empfinden Bewertungen als vertrauenswürdiger als persönliche Empfehlungen.

Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Google Bewertungen regelmäßig zu überwachen. Bewertungen sind eine wesentliche Entscheidungshilfe für Verbraucher.

Beispiel: Das OLG München entschied, dass technische Produktmängel (z. B. „Gewinde mussten nachgeschnitten werden“) als beweispflichtige Tatsachen gelten und zur Löschung führen, falls unwahr (Az.: 18 U 1022/14).

Bewertungen löschen lassen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Prüfung der Rechtswidrigkeit

  • Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?

  • Gibt es einen nachweisbaren Geschäftskontakt?

  • Es ist in wenigen einfachen Schritten möglich, eine negative Bewertung zu entfernen.

  1. Kontakt zur Plattform

  • Melden Sie die Bewertung mit konkreter Begründung (z. B. Google-Formular, Amazon-Support)

  • Plattformen müssen laut DSA binnen 72 Stunden reagieren

  1. Gerichtliches Vorgehen

  • Bei ausbleibender Reaktion: Eilantrag auf einstweilige Verfügung

  • Auskunftsanspruch über Bewertende: IP-Adressen, Registrierungsdaten (Art. 10 DSA)

Schlüsselfaktor: Tatsachenbehauptungen vs. Meinungsäußerungen

Tatsachenbehauptung

Meinungsäußerung

Beweisbare Aussagen (z. B. „Lieferung kam beschädigt an“)

Subjektive Eindrücke (z. B. „Das Essen war fad“)

Muss wahr sein – sonst Löschungspflicht

Geschützt durch Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

Beispiel: Falsche Mängelvorwürfe

Beispiel: Geschmacksurteile

Achtung: Auch Meinungsäußerungen sind strafbar, wenn sie Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten (§ 185 StGB).

Bewertungen ohne Geschäftskontakt: Löschungsanspruch nach DDG

Bewertungsportale wie Google, Amazon oder Kununu müssen Bewertungen entfernen, wenn:

  • Kein Nachweis des Kundenkontakts durch den Verfasser erbracht wird

  • Der Bewertende auf eine Stellungnahmefrist (meist 7–14 Tage) nicht reagiert (BGH, Az.: VI ZR 34/15)

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie Geschäftsvorgänge lückenlos, um Falschbewertungen schneller widerlegen zu können.

Handeln Sie jetzt: Lassen Sie Ihre Löschungsansprüche von Experten prüfen – vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Haben Sie noch Fragen? Stellen Sie Ihre Frage, um sicherzustellen, dass keine Unklarheiten bleiben.

Schlüsselfaktor: Tatsachenbehauptungen vs. Meinungsäußerungen

Tatsachenbehauptung

Meinungsäußerung

Beweisbare Aussagen (z. B. „Lieferung kam beschädigt an“)

Subjektive Eindrücke (z. B. „Das Essen war fad“)

Muss wahr sein – sonst Löschungspflicht

Geschützt durch Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

Beispiel: Falsche Mängelvorwürfe

Beispiel: Geschmacksurteile

Achtung: Auch Meinungsäußerungen sind strafbar, wenn sie Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten (§ 185 StGB).

Bewertungen ohne Geschäftskontakt: Löschungsanspruch nach DDG

Bewertungsportale wie Google, Amazon oder Kununu müssen Bewertungen entfernen, wenn:

  • Kein Nachweis des Kundenkontakts durch den Verfasser erbracht wird
  • Der Bewertende auf eine Stellungnahmefrist (meist 7–14 Tage) nicht reagiert (BGH, Az.: VI ZR 34/15)

 

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie Geschäftsvorgänge lückenlos, um Falschbewertungen schneller widerlegen zu können. 

Handeln Sie jetzt: Lassen Sie Ihre Löschungsansprüche von Experten prüfen – vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Die Frage, ob Sie einem Unternehmen für seine Leistungen einen Stern oder vier, fünf Sterne geben ist klassischer Fall der Meinungsäußerung. Die Zahl der Sterne auf der Bewertungsskala, die der Kunde vergibt, wird regelmäßig nicht angreifbar sein. Solange es einen geschäftlichen Kontakt gab, ist eine Bewertung, die nur aus Sternen besteht hinzunehmen, denn der Kunde hat keine Begründungspflicht zu seiner Meinung.

Eine Klarnamenpflicht im Internet gibt es nicht. Bewertungen werden typischerweise unter einem Alias abgegeben. Lassen sich die Angaben in der Bewertung nicht auf einen Kunden zurückführen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine rechtswidrige Bewertung handelt, mit der dem Unternehmen geschadet werden soll. Ein Vorgehen gegen den Kunden ist dann aber, mangels Bekanntheit, nicht möglich.

Aber: Die jeweilige Internetplattform hat die Pflicht begründeten Beschwerden nachzugehen. D.h. wenn der Betroffene eine begründete Beschwerde einreicht muss die Plattform (z.B. Google) den Autor der Bewertung kontaktieren und nachfragen. Verläuft die Nachfrage ergebnislos, muss die Plattform die Beschwerde löschen. 

Das Telemediengesetz hat neue Rechtsgrundlagen für Auskünfte über Daten von Plattformnutzern geschaffen. Die Kosten eines solchen Verfahrens hat aber zunächst der Antragsteller zu tragen. Wenn aufgrund der Auskunft eine Identifikation des Nutzers, der die Bewertung geschrieben hat, möglich ist, können die Kosten dem Bewertenden weiterberechnet werden, wenn die Bewertung rechtswidrig war.

Es besteht kein Anspruch mit dem per se schlechte Bewertungen gelöscht werden könnten. Eine schlechte Bewertung kann gelöscht werden, wenn Sie unwahr ist, wobei der Bewertende die Beweislast für die Wahrheit seiner Behauptung trägt. Schlechte Bewertungen müssen auch gelöscht werden, wenn der Inhalt sog. Schmähkritik darstellt, also beleidigend ist.

FAQ: Bewertungen löschen lassen

Wie lange dauert eine Löschung?

  • Plattforminterne Verfahren: 3–7 Werktage
  • Gerichtliche Eilverfahren: 1–2 Wochen

Kosten für das Löschen von Bewertungen

  • Anwaltliche Abmahnung: ab 490 €
  • Eilantrag: ca. 1.200–2.500 € (inkl. Gerichtskosten)

Kann ich Schadensersatz fordern?

Ja, bei nachgewiesener Falschbewertung (z.B. Umsatzeinbruch) – hier hilft ein Fachanwalt für IT-Recht.

1-Sterne-Bewertung löschen lassen – Ihr Anwalt für Online-Reputationsschutz

Negative Bewertungen im Internet können Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen – insbesondere, wenn es sich um eine ungerechtfertigte 1-Sterne-Bewertung handelt. Als erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, eine 1-Sterne-Bewertung löschen zu lassen und Ihre Online-Reputation zu schützen.

Wann kann eine 1-Sterne-Rezension gelöscht werden?

Nicht jede negative Bewertung ist zulässig. Sie können eine 1-Sterne-Rezension löschen lassen, wenn:

  • Die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält.
  • Die Bewertung beleidigend oder rufschädigend ist.
  • Die bewertende Person gar keine echte Kundenerfahrung gemacht hat.
  • Es sich um Fake-Bewertungen oder gezielte Kampagnen gegen Ihr Unternehmen handelt.

Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen – mit anwaltlicher Unterstützung

Google löscht Bewertungen nicht automatisch, sondern prüft diese erst nach Meldung. Damit Ihre Google 1-Sterne-Bewertung gelöscht wird, ist eine fundierte Argumentation entscheidend. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie:

  • Die rechtliche Prüfung der Bewertung.
  • Die Kontaktaufnahme mit Google und die Meldung der unzulässigen Rezension.
  • Falls erforderlich, eine rechtliche Durchsetzung gegenüber Google oder dem Verfasser.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im IT- und Medienrecht – wir helfen Ihnen, sich gegen unfaire oder rechtswidrige Bewertungen zu wehren. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung!

Warum professionelle Hilfe wichtig ist

Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde prüft nur Systemverstöße, keine Einzelfälle
Plattform-Blockaden: Oft werden Löschanträge ohne juristische Unterstützung abgelehnt
Langzeitschutz: Präventive Vertragsgestaltung verhindert zukünftige Falschbewertungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

Eine Löschung ist möglich, wenn die Bewertung rechtswidrige Inhalte enthält. Dazu gehören unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder üble Nachrede, Schmähkritik sowie Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren. Auch Fake-Bewertungen und gezielte Kampagnen gegen ein Unternehmen sind angreifbar. Eine bloß schlechte, aber wahre oder als Meinung geschützte Bewertung muss dagegen hingenommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bei Bewertungen?

Eine Tatsachenbehauptung ist beweisbar, etwa „Lieferung kam beschädigt an“. Sie muss wahr sein, sonst besteht ein Löschungsanspruch. Dabei trägt der Bewertende die Beweislast für die Wahrheit seiner Behauptung. Eine Meinungsäußerung ist ein subjektiver Eindruck, etwa „Das Essen war fad“, und durch die Meinungsfreiheit geschützt. Auch Meinungen sind aber unzulässig, wenn sie Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten.

Kann ich eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text löschen lassen?

In der Regel nicht, wenn es einen geschäftlichen Kontakt gab. Die Zahl der vergebenen Sterne ist ein klassischer Fall der Meinungsäußerung, und der Kunde hat keine Pflicht, seine Meinung zu begründen. Anders liegt es, wenn der Bewertende gar kein Kunde war. Dann muss die Plattform auf begründete Beschwerde hin beim Verfasser nachfragen und die Bewertung entfernen, wenn kein Kundenkontakt nachgewiesen wird.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Google-Bewertung löschen lassen will?

Zuerst wird geprüft, ob die Bewertung rechtswidrig ist, also ob eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine Beleidigung oder fehlender Geschäftskontakt vorliegt. Dann wird die Bewertung mit konkreter Begründung bei der Plattform gemeldet, etwa über das Google-Formular. Google löscht nicht automatisch, sondern prüft erst nach Meldung. Bleibt die Reaktion aus, kommt ein Eilantrag auf einstweilige Verfügung in Betracht.

Was passiert, wenn der Verfasser einer Bewertung anonym ist?

Eine Klarnamenpflicht gibt es nicht, Bewertungen werden meist unter einem Alias abgegeben. Ein direktes Vorgehen gegen den Verfasser scheidet dann zunächst aus. Die Plattform muss aber begründeten Beschwerden nachgehen, den Autor kontaktieren und die Bewertung löschen, wenn die Nachfrage ergebnislos bleibt. Daneben kann ein Auskunftsanspruch über Daten des Nutzers bestehen, dessen Kosten zunächst der Antragsteller trägt.

Kann ich bei einer falschen Bewertung Schadensersatz verlangen?

Ja, das ist möglich, wenn die Falschbewertung nachgewiesen ist und ein Schaden entstanden ist, etwa ein Umsatzeinbruch. Voraussetzung ist, dass der Verfasser bekannt ist. Lässt sich der Nutzer über eine Auskunft der Plattform identifizieren, können bei einer rechtswidrigen Bewertung auch die Kosten des Auskunftsverfahrens an ihn weiterberechnet werden.

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht, Darmstadt
Autor

Christian Kramarz, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht, zugelassen seit 2010. Kanzlei in Darmstadt, tätig bundesweit. Schreibt hier seit 2017 über Abmahnungen, Verträge und Plattformrecht – mit Aktenzeichen, ohne Kanzleisprech.

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