Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Fragen zum Thema? Kostenlose Ersteinschätzung unter 06151-2768225, anfrage@kanzlei-kramarz.de oder Kontakt.

Rechtliche Einordnung von Verkäufern auf Online-Plattformen

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) reguliert die steuerrechtlichen Pflichten bei Verkäufen über Internetplattformen. Entscheidend ist hierbei nicht die Selbstwahrnehmung des Verkäufers als Privatperson oder Unternehmer, sondern die rechtliche Qualifikation nach §§ 13/14 BGB.

  • Verbraucher vs. Unternehmer:
    Als Verbraucher (§13 BGB) gelten Privatpersonen, die gelegentlich Waren verkaufen.
    Unternehmer (§14 BGB) handeln dagegen nachhaltig und gewerbsmäßig – unabhängig von der subjektiven Einschätzung.

 

Weniger als 30 Transaktionen oder 2.000 € Jahresumsatz führen zur Ausnahme von der Transparenzpflicht (§ 4 Abs.5 Nr.4 PStTG).

Folgen unternehmerischen Handelns

Wer als Unternehmer eingestuft wird, muss Fernabsatzregelungen strikt einhalten – etwa Informationspflichten zu Widerrufsrecht und Lieferzeiten. Verstöße können zu:

  • Abmahnungen mit Kostentragungspflichten
  • Steuernachforderungen durch Finanzbehörden
  • Haftungsrisiken bei fehlender Buchführung

Hier setzt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz an: Plattformbetreiber müssen Verkaufsdaten an Steuerbehörden melden, sobald die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten werden.

Praxistipps zur Vermeidung von Risiken

  1. Dokumentation: Halten Sie Transaktionen und Umsätze stets nachvollziehbar fest.
  2. Beratung: Klären Sie frühzeitig ab, ob Ihre Aktivitäten unternehmerisch sind.
  3. Ausnahmen nutzen: Unter 30 Verkäufen und 2.000 € Umsatz/Jahr entfällt die Meldepflicht (§4 PStTG).

Warum das PStTG für Verkäufer relevant ist

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz schafft Rechtssicherheit – sowohl für Privatverkäufer als auch Gewerbetreibende. Durch die automatische Meldung an Finanzämter sinkt das Risiko versehentlicher Steuerhinterziehung, gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an die Compliance.

Wichtig: Auch gelegentliche Verkäufe können bei systematischer Durchführung steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine rechtliche Einzelfallprüfung ist daher unerlässlich.

 

Nach den Regelungen des Plattformen-Steuertransparenzgesetz sind Nutzer von Internetplattformen von den Meldepflichten ausgenommen, die weniger als 30 Transaktionen vorgenommen haben und damit weniger als 2.000 € verdient haben, § 4 Abs.5 Nr.4 PStTG.

Streit um Bewertungen im Internet
Streit um Bewertungen

Bewertungen im Internet sind Auslöser für rechtliche Streitigkeiten. Hier ein paar Gedanken dazu und der Hinweis auf den aktuell vom BGH zu entscheidenden Fall.

Weiterlesen »

Kontakt zum Rechtsanwalt

Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin. Gerne können Sie die Unterlagen zu Ihrem Fall vorab per E-Mail schicken. Ich rufe Sie zurück.