Das Wichtigste in Kürze
Die Bestandsdatenauskunft nach § 21 TDDDG ist das zentrale Werkzeug, um die Identität anonymer Nutzer auf digitalen Plattformen aufzudecken.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass deutsche Gerichte für Auskunftsanträge gegen Anbieter im EU-Ausland (wie Google in Irland) meist international unzuständig sind.
- Allein die Behauptung einer unerlaubten Handlung durch einen Dritten (z. B. Verleumdung) begründet keinen Gerichtsstand gegen die Plattform in Deutschland.
- Der Erfüllungsort für die Dienste von Google liegt nach Ansicht der Gerichte am Firmensitz in Dublin.
- Ein Vorgehen in Deutschland ist oft nur möglich, wenn die Plattform selbst als Störer haftet.
Google im Visier: Welche Daten und Dienste sind betroffen?
Der Versuch, über ein gerichtliches Gestattungsverfahren Informationen zu erlangen, zielt bei Google auf verschiedene Dienste ab, bei denen Nutzer anonym agieren können.
Dienste, bei denen ein Auskunftsanspruch relevant ist:
- Google Maps / Business Profiles: Identifizierung von Verfassern falscher Rezensionen.
- YouTube: Hintermänner von beleidigenden Kommentaren oder Urheberrechtsverletzungen.
- Google Suche / Blogger: Urheber von Blogposts oder Inhalten, die das Persönlichkeitsrecht verletzen.
Welche Daten können (theoretisch) abgefragt werden?
Unter den Begriff der Bestandsdaten fallen Informationen, die zur Begründung oder Änderung des Nutzungsverhältnisses erhoben wurden:
- Vollständiger Name (sofern vom Nutzer korrekt hinterlegt).
- E-Mail-Adresse.
- Anschrift.
- Telefonnummer.
Wichtig: IP-Adressen sind in der Regel Nutzungsdaten und unterliegen im zivilrechtlichen Auskunftsverfahren strengeren Hürden; sie werden oft nicht ohne Weiteres herausgegeben.
Das Drama der Zuständigkeit: Dublin statt Deutschland
Das Hauptproblem bei Google ist der Firmensitz der Google Ireland Limited in Dublin. Der BGH hat in seinem wegweisenden Beschluss klargestellt, dass für die Auskunftserteilung der Ort maßgeblich ist, an dem die Dienstleistung hauptsächlich erbracht wird. Da die technische und geschäftliche Kontrolle in Irland liegt, müssen Klagen oft auch dort erhoben werden.
Diese Rechtsprechung wurde erst kürzlich durch das OLG Köln für Verfahren gegen irische Plattformbetreiber bestätigt. Betroffene werden so gezwungen, den kostspieligen Weg über die irische Justiz zu gehen, obwohl die schädigende Wirkung der Rezension oder des Kommentars in Deutschland eintritt.
Strategische Lösungen der Kanzlei Kramarz
Bedeutet dies, dass Sie Fake-Rezensionen bei Google schlucken müssen? Nein. Es bedeutet jedoch, dass wir die Strategie anpassen müssen. Ein Weg führt über die sogenannte Störerhaftung: Wenn wir Google auf die Rechtswidrigkeit eines Inhalts hinweisen und Google diesen nicht löscht, wird die Plattform selbst zum Angreifer. In solchen Fällen kann sich eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte eher begründen lassen.
Wir bei der Kanzlei Kramarz unterstützen Sie dabei, diese komplexen juristischen Hürden zu nehmen. Für eine unverbindliche telefonische Erstberatung erreichen Sie uns unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://kanzlei-kramarz.de.
Warum kann ich Google nicht einfach in Deutschland auf Auskunft verklagen?
In der Regel fehlt deutschen Gerichten die internationale Zuständigkeit, da Google seinen Sitz in Irland hat und der Erfüllungsort des Dienstleistungsvertrags dort liegt. Der BGH hat entschieden, dass die bloße Rechtsverletzung durch einen Nutzer nicht ausreicht, um einen Gerichtsstand in Deutschland gegen die Plattform zu begründen[cite: 14, 137]. Die Kanzlei Kramarz hilft Ihnen jedoch dabei, alternative Wege über die Störerhaftung zu prüfen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Welche Daten muss Google bei einer berechtigten Anfrage herausgeben?
Bei einem erfolgreichen Auskunftsverfahren muss Google die sogenannten Bestandsdaten übermitteln, wozu Name, E-Mail-Adresse und ggf. die Telefonnummer des Nutzers gehören[cite: 39, 144]. IP-Adressen sind hiervon oft ausgenommen, da sie als Nutzungsdaten gelten, deren Herausgabe im Zivilrecht strenger reglementiert ist. Als Experten für Medienrecht sorgt die Kanzlei Kramarz dafür, dass alle rechtlich verfügbaren Informationen angefordert werden. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Was passiert, wenn Google die Löschung einer Fake-Rezension verweigert?
Verweigert Google die Löschung trotz eines begründeten Hinweises auf eine Rechtsverletzung, kann die Plattform als sogenannte Störerin selbst haftbar gemacht werden. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein gerichtliches Vorgehen in Deutschland doch möglich wird, da nun eine eigene Pflichtverletzung von Google im Raum steht. Wir unterstützen Sie dabei, Google rechtssicher in Verzug zu setzen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.