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Mehr InformationenSeit Jahren sind sie ein wiederkehrendes Ärgernis für Webseitenbetreiber, Gastronomen und Blogger: Abmahnungen im Zusammenhang mit der unerlaubten Nutzung von Fotografien der bekannten Rezept-Webseite „Marions Kochbuch“. Aktuell ist erneut eine Welle solcher Schreiben zu beobachten, die im Auftrag des Betreibers, Herrn Folkert Knieper, bzw. der Knieper Verwaltungs GmbH durch verschiedene Anwaltskanzleien versendet werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe und gibt Ihnen klare, verständliche Handlungsempfehlungen.
Worum geht es bei den Abmahnungen konkret?
Betreiber der Webseite „Marions Kochbuch“ ist der Fotograf Folkert Knieper. Auf der Plattform finden sich tausende Rezepte, die jeweils mit professionell erstellten Fotos der Gerichte bebildert sind. Diese Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.
Der Vorwurf in den Abmahnschreiben lautet in der Regel auf Urheberrechtsverletzung. Konkret wird den Empfängern vorgeworfen, eines oder mehrere dieser Fotos ohne die erforderliche Lizenz auf der eigenen Webseite, in Social-Media-Profilen, auf Speisekarten oder in anderen kommerziellen Kontexten verwendet zu haben.
Die Abmahnungen werden von verschiedenen, oft auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzleien wie Cyfire, Albrecht Legal oder Dr. Lohsin & Partner versendet.
Was wird von den Abgemahnten gefordert?
Eine solche Abmahnung enthält typischerweise mehrere Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Hiermit soll sich der Abgemahnte verpflichten, das betreffende Bild zukünftig nicht mehr zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung wird eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.
- Zahlung von Schadensersatz: Für die unlizenzierte Nutzung der Fotos wird eine Lizenzgebühr als Schadensersatz gefordert. Die Höhe orientiert sich oft an den Tarifen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle), was häufig zu hohen Forderungen führt.
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten: Der Abmahnende verlangt zudem die Übernahme der Kosten für die Einschaltung seiner Anwälte.
Die geforderten Gesamtbeträge können sich schnell auf mehrere hundert oder sogar über tausend Euro summieren.
Die rechtliche Einordnung: Schutz von Fotografien
Fotografien genießen in Deutschland einen umfassenden urheberrechtlichen Schutz. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Lichtbildwerken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), die eine besondere kreative Schöpfungshöhe aufweisen, und einfachen Lichtbildern (§ 72 UrhG), also alltäglichen „Schnappschüssen“. Für den Schutz ist es unerheblich, in welche Kategorie das Bild fällt; praktisch jede Fotografie ist geschützt.
Die Nutzung eines fremden Fotos ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Unwissenheit oder die Annahme, ein im Internet frei verfügbares Bild dürfe einfach kopiert werden, schützen nicht vor den rechtlichen Konsequenzen.
Handlungsempfehlungen: Wie sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung reagieren?
Panik ist ein schlechter Ratgeber. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor.
- Fristen beachten, aber nicht überstürzt handeln: Nehmen Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen ernst. Ein Ignorieren kann zu einem teuren Gerichtsverfahren führen. Handeln Sie jedoch nicht voreilig.
- Keine Unterschrift, keine Zahlung: Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen und unterschreiben Sie unter keinen Umständen die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen. Diese Erklärungen sind oft zu weit gefasst und können als Schuldeingeständnis gewertet werden, das Sie lebenslang bindet.
- Keinen Kontakt aufnehmen: Treten Sie nicht selbst in Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei. Ungewollte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
- Suchen Sie professionellen Rechtsrat: Der beste Schritt ist die umgehende Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann die Berechtigung der Abmahnung, die Inhaberschaft der Rechte und vor allem die Höhe der Forderungen prüfen. Oft sind die geforderten Beträge verhandelbar oder die Unterlassungserklärung muss zu Ihren Gunsten angepasst (modifiziert) werden.
Wir helfen Ihnen weiter
Die Kanzlei Kramarz verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht, kann die Situation für Sie rechtssicher einschätzen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern. Wir prüfen Ihre Abmahnung und erläutern Ihnen die möglichen Handlungsoptionen. Sie erreichen uns über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227. Handeln Sie jetzt, um teure Fehler zu vermeiden.
Was genau wird bei der Abmahnung von "Marions Kochbuch" vorgeworfen?
Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzung. Konkret geht es um die unerlaubte Nutzung von Fotografien der Webseite "Marions Kochbuch" auf anderen Webseiten, in sozialen Medien oder auf Speisekarten. Da die Fotos urheberrechtlich geschützt sind, stellt die Verwendung ohne eine Lizenz des Rechteinhabers, Folkert Knieper, einen Rechtsverstoß dar. Für eine professionelle Einschätzung Ihres Falles kontaktieren Sie die Kanzlei Kramarz.
Darf ich Rezepte und die zugehörigen Bilder einfach so verwenden?
Nein. Während reine Rezeptanleitungen (Zutatenliste, Arbeitsschritte) oft nicht die nötige "Schöpfungshöhe" für Urheberrechtsschutz erreichen, sind die dazugehörigen Fotos als Lichtbilder oder Lichtbildwerke immer geschützt. Ihre Nutzung ohne Erlaubnis ist eine Rechtsverletzung. Auch Rezepttexte können geschützt sein, wenn sie kreativ und individuell formuliert sind. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Warum ist die beigefügte Unterlassungserklärung so gefährlich?
Die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Mit Ihrer Unterschrift binden Sie sich lebenslang und verpflichten sich zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe bei jedem zukünftigen Verstoß. Ein Anwalt kann eine modifizierte Erklärung aufsetzen, die Sie nur zum Nötigsten verpflichtet, ohne die Rechtspflicht anzuerkennen. Wir beraten Sie dazu gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Wie kann die Kanzlei Kramarz bei einer Abmahnung von "Marions Kochbuch" helfen?
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht prüft Herr Kramarz die Abmahnung auf formale und inhaltliche Korrektheit. Wir klären, ob die Forderungen berechtigt und der Höhe nach angemessen sind. Wir erstellen eine sichere modifizierte Unterlassungserklärung und verhandeln mit der Gegenseite, um die finanziellen Forderungen für Sie bestmöglich zu reduzieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten oder möchten Sie Ihre kreativen Werke schützen lassen? Das Urheberrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das zahlreiche Fallstricke birgt. Wir helfen Ihnen, sich rechtlich optimal aufzustellen und unnötige Risiken zu vermeiden.
Informieren Sie sich über unsere Beratung zum Urheberrecht oder lassen Sie sich bei einer Abmahnung professionell vertreten.