Dem Rechtsanwalt Kramarz wurde heute eine Abmahnung der DORNKAMP Rechtsanwälte aus Stuttgart mit dem Vorwurf der Verletzung der Markenrechte der Gewürzland GmbH aus Österreich an der Marke „Drachenfeuer“ vorgelegt.
Wie eine Internetrecherche zeigt, wird die Bezeichnung „Drachenfeuer“ häufig zur Bezeichnung von Gewürzmischungen verwendet. Dies ist für die Gewürzland GmbH aus Österreich Anlass zur Versendung von entsprechenden Abmahnungen wegen einer Marke „Drachenfeuer“. Dem der Abmahnung beigefügten Registerauszug lässt sich entnehmen, dass die Gewürzland GmbH die Marke „Drachenfeuer“ am 12.11.2021 angemeldet hat und die Marke seit dem 25.02.2022 registriert ist. Wenige Wochen nach der Registrierung kursieren nun die ersten Abmahnungen. Gefordert wird die Unterlassung der Nutzung der Marke „Drachenfeuer“, die Zerstörung der rechtsverletzenden Produkte, die mit der Marke „Drachenfeuer“ versehen sind, bzw. die Unkenntlichmachung der Marke „Drachenfeuer“. Mit der Zahlung eines Pauschalbetrags von 3.500 € sollen dann die finanziellen Ansprüche der Gewürzland GmbH abgegolten sein.
Wie in dem ähnlich gelagerten Fall der Marke „Pizza Gonzales“ berücksichtigen die Markeninhaber nicht die Auswirkungen der sog. Novembermann-Rechtsprechung des BGH. Kurz gesagt, ergibt sich aus dieser Rechtsprechung, dass die Anwaltskosten in gleichgelagerten Angelegenheiten von allen Abgemahnten zu tragen sind und die Gebühren nicht in jeder Sache komplett neu entstehen.
Entsprechend fallen die Kosten niedriger aus. Das Problem dabei ist, dass letztlich nur der Abmahner die vollständige Kenntnis über die Zahl der versendeten Abmahnungen hat. Die Rechtsprechung will den Abgemahnten hier durch eine sekundäre Darlegungslast für die Abmahner helfen.
Wie im Fall der „Pizza Gonzales“ steht Rechtsanwalt Kramarz Abgemahnten als Rechtsberater zur Verfügung.
Hilfreich sind auch Informationen von Kollegen, denen auch Abmahnungen „Drachenfeuer“ vorliegen. Gerne gibt der Rechtsanwalt Kollegen Informationen zur Anzahl der Abmahnungen die sich auf diese Weise ermitteln lassen.
Wenn Abmahnungen kurz nach Registrierung der Marke versendet werden und dann festzustellen ist, dass die fragliche Bezeichnung häufig im Verkehr verwendet wird, ist die Frage zu stellen, ob die Klage nicht bösgläubig registriert wurde und deswegen noch die Amtslöschung der Marke beantragt werden sollte.
Die Abmahnung wegen der Marke Drachenfeuer muss ernst genommen werden. Möglichkeiten der Verteidigung bestehen.
Update: Das Nichtigkeitsverfahren für die Marke „Drachenfeuer“ beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum läuft. Die Dornkamp Rechtsanwälte haben für die Gewürzland GmbH bisher zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gerichtet auf Unterlassung der Nutzung der Marke „Drachenfeuer“ in der 1. Instanz verloren. Wie man hört ist in einer Sache die Berufung anhängig.