Schutz vor geschäftsschädigenden Äußerungen – Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht und Reputationsschutz in Darmstadt

📞 Direkter Rechtschutz bei Rufschädigung

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Der gute Ruf eines Unternehmens bildet die Grundlage für das Vertrauen, das Kunden einem Unternehmen entgegenbringen. Diese Reputation ist oft das Ergebnis jahrelanger Arbeit in verschiedenen unternehmerischen Handlungsfeldern. Doch genau dieser gute Ruf gerät in Gefahr, wenn Wettbewerber, ehemalige Geschäftspartner oder Privatpersonen geschäftsschädigende Äußerungen verbreiten – sei es durch einzelne Kommentare oder koordinierte Hasskampagnen. Besonders in sozialen Netzwerken oder auf Bewertungsportalen kann sich eine einzelne rufschädigende Aussage schnell zur Lawine negativer Reaktionen entwickeln. Mit klassischer Unternehmenskommunikation ist dem oft nicht mehr beizukommen.

Abmahnung und Unterlassungserklärung bei rufschädigenden Behauptungen

In solchen Fällen stehen Ihnen als Betroffene*r verschiedene rechtliche Schritte offen. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Darmstadt setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch – von der Abmahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung einer Unterlassungserklärung. Das Ziel: die Verbreitung geschäftsschädigender Äußerungen sofort zu stoppen und weitere Reputationsschäden zu verhindern.

Die deutsche Rechtsordnung bietet effektive Instrumente, um gegen geschäftsschädigende Behauptungen vorzugehen. Das „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ schützt Ihr Unternehmen vor gezielten Angriffen und Rufschädigung. Dieser Schutz greift immer dann, wenn Dritte rechtswidrig in Ihren wirtschaftlichen Erfolg eingreifen – sei es durch unwahre Tatsachenbehauptungen, üble Nachrede oder gezielte Diffamierung.

Was gilt bei wahren Tatsachenbehauptungen?

Grundsätzlich dürfen wahre Tatsachen mitgeteilt werden – allerdings nicht uneingeschränkt. Insbesondere, wenn Informationen die Privatsphäre oder Intimsphäre betreffen oder aus längst vergangenen Vorgängen stammen, greift der Schutz des Persönlichkeitsrechts. Auch die unbefugte Veröffentlichung von Verurteilungen oder Straftaten aus der Vergangenheit ist in vielen Fällen unzulässig. Der Grundsatz der Resozialisierung nach einer Strafverurteilung wiegt schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Rechtslage bei Diffamierungen durch Wettbewerber

Negative Äußerungen von Mitbewerbern fallen zudem unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). § 4 Nr. 1 UWG schützt Unternehmen explizit vor herabsetzenden oder rufschädigenden Äußerungen von Konkurrenten. Geschäftsschädigende Äußerungen, die bewusst zur Schädigung Ihres Unternehmens veröffentlicht werden, stellen regelmäßig eine unlautere geschäftliche Handlung dar und können mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen abgewehrt werden.

Professionelle Hilfe bei geschäftsschädigenden Äußerungen – Ihre Sofortmaßnahmen

Wenn Sie von rufschädigenden Behauptungen oder Online-Diffamierungen betroffen sind, sollten Sie frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Medienrecht in Darmstadt unterstütze ich Sie von der ersten Beweissicherung bis zur erfolgreichen Rechtsverfolgung. Besonders bei anonym veröffentlichten Äußerungen auf Plattformen wie Google, Facebook oder Bewertungsportalen sind eine gründliche Dokumentation und spezialisiertes Know-how entscheidend.

Checkliste: Erste Schritte bei geschäftsschädigenden Äußerungen

  • Screenshots sichern: Dokumentieren Sie die schädigenden Aussagen vollständig mit Datum, Uhrzeit und URL.
  • Zeugen kontaktieren: Gibt es Dritte, die die Äußerungen gesehen oder darauf reagiert haben? Diese können als Zeugen dienen.
  • Unterlassungserklärung prüfen lassen: Ein voreiliger Widerruf oder eine unbedachte Reaktion kann Ihre Rechtsposition schwächen.

 

Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen

Neben der Abwehr der rufschädigenden Äußerungen haben Betroffene regelmäßig auch Anspruch auf Schadensersatz bei geschäftsschädigenden Äußerungen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich unter anderem nach dem Umfang der Verbreitung und der wirtschaftlichen Schädigung Ihres Unternehmens. Konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung, wie etwa Urteile des OLG Frankfurt zu Schadensersatz bei falschen Google-Bewertungen in Höhe von 15.000 €, zeigen, dass Gerichte den Reputationsschutz ernst nehmen.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • § 823 BGB – Schadensersatz bei unerlaubten Handlungen
  • § 824 BGB – Kreditgefährdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen
  • § 186 StGB – Üble Nachrede
  • § 187 StGB – Verleumdung
  • § 4 Nr. 1 UWG – Herabsetzung von Mitbewerbern

 

Ihr Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Darmstadt – Beratung und Vertretung bei Rufschädigung

Ob Privatpersonen, unzufriedene Kunden oder Wettbewerber: Sie müssen geschäftsschädigende Äußerungen über Ihr Unternehmen nicht hinnehmen. Ich berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen im gesamten Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung bei Ihrem Anwalt für Medienrecht in Darmstadt und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten einer Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadensersatzklage beraten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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