Am 21.09.2022 hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt aufgrund meiner besonderen theoretischen wie praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
zu führen.
Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht biete ich meinen Mandanten:
Beratung und Vertretung im Softwarerecht
Erstellung von Lizenzverträgen über Software
Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Beratung zu urheberrechtlichen Fragen des Softwarerechts
Beratung im Datenschutz
Erstellung von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen
Datenschutzerklärungen
Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Verantwortlichkeit für Datenverarbeitungsvorgänge (Joint Controller Agreement)
Kontakt für alle Fragen IT-Rechts im Unternehmen
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung sämtlicher Verträge des Informationstechnologierechts, Datenschutz- und Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzvereinbarungen und Vertriebsverträgen
Rechtliche Beratung bei IT-Projekten
Information und Schulung innerhalb von Unternehmen zu IT- und urheberrechtlichen Belangen
Die Verleihung des Fachanwaltstitels für IT-Recht setzt den Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Die theoretischen Kenntnisse werden in einem Fachanwaltskurs mit der erfolgreichen Absolvierung mehrerer Klausuren nachgewiesen. Die praktischen Erfahrungen werden durch den Nachweis von Mandatierungen und einschlägiger Tätigkeit in den Rechtsgebieten des IT-Rechts nachgewiesen.
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