
Die Strafbarkeit von Hinweisen auf Sicherheitslücken – Rechtliche Fallstricke in der IT-Praxis
Das Aufdecken von Sicherheitslücken kann strafbar sein. Ein IT-Experte wurde verurteilt, weil er nach § 202a StGB unbefugt auf Daten zugriff.

Das Aufdecken von Sicherheitslücken kann strafbar sein. Ein IT-Experte wurde verurteilt, weil er nach § 202a StGB unbefugt auf Daten zugriff.
Der BGH hat bestätigt, dass Birkenstock-Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke sind.
BGH bestätigt: Foto-URL mit 70+ Zeichen verstößt nicht gegen abgegebene Unterlassungserklärung. Entscheidung relevant für IT-Recht & Vertragsstrafen bei Link-Veröffentlichungen.
LG Köln vs. Frankfurt: ‚Dubai-Schokolade‘ nur im Kontext irreführend (UWG/MarkenG). Alleinige Bezeichnung reicht nicht – entscheidend: Gestaltung + Herkunftshinweise.
Die Teppichbranche wird von einer Abmahnwelle erschüttert.
USA: Thomson Reuters gewinnt Urheberrechtsstreit gegen ROSS Intelligence. Gericht lehnt Fair-Use-Argument ab und stärkt Schutz juristischer Daten in der KI-Nutzung.
Ein Blick in die USA. Ein McDowells Pop-up Restaurant hat Ärger mit Paramount Pictures, Hat die „Heimat des BigMick“ eine Zukunft? Muss der Prinz aus Zamunda eingreifen?
Die Wettbewerbszentrale mahnt Fahrschulen ab, die unvollständige Preisangaben machen. § 32 Fahrlehrergesetz fordert Transparenz und vollständige Angaben.
„KI trifft Urheberrecht“: Der Artikel beleuchtet, wie KI urheberrechtliche Herausforderungen schafft und Lösungen für kreative und rechtliche Konflikte bietet.
Das LG Hamburg entschied, dass Forschungsorganisationen KI-Trainingsdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen nutzen dürfen, wenn sie nicht-kommerziell sind.
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