Kategorie: Der Anwalts Blog von Rechtsanwalt Kramarz

App-Zentrum III: Können Wettbewerber jetzt leichter DSGVO-Verstöße abmahnen? (BGH I ZR 186/17)

Das BGH-Urteil "App-Zentrum III" bestätigt: Wettbewerber dürfen mangelhafte DSGVO-Informationspflichten als Wettbewerbsverstoß (§ 5a UWG) abmahnen. Unternehmen müssen handeln.
Elegante Interface-Darstellung mit dem Schriftzug „Nachweis Datenschutzverletzung“ und einem Button „Data Breach Found“ – visuelle Unterstützung für DSGVO-Artikel über HIBP-Nachweise

Datenschutzverletzungen nachweisen mit haveibeenpwned – Gericht erkennt Belegkraft bei DSGVO-Verstößen an

Das OLG Dresden erkennt Auszüge von haveibeenpwned als Nachweis für Datenschutzverletzungen an. Betroffene können so Kontrollverlust und DSGVO-Schäden besser geltend machen.
Gerichtsszene mit einer Person, die ein großes Schild mit der Aufschrift ‚Abgemahnt wegen Aprilscherz!‘ hochhält

Abmahnung wegen Aprilscherz – darf man am 1. April noch lachen?

Aprilscherze mit juristischem Biss: Wann Werbung, Datenschutz oder interne Mails zur Abmahnfalle werden – mit echten Beispielen und Tipps für rechtssicheren Humor im Unternehmen.
Filmproduktion am Set – Regisseur und Kamerateam bei der Arbeit

Filmverträge rechtssicher gestalten – Rechtsanwalt für Verträge in der Filmproduktion

Professionelle Vertragsgestaltung für Filmprojekte: Als Anwalt sichere ich Ihre Produktion rechtlich ab – von der Stoffentwicklung bis zur Auswertung. Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!
Eine Willenserklärung steckt halb in einer Haustür – Symbolbild für den rechtlichen Zugangsnachweis bei Einschreiben.

Nachweis Zugang Einwurf-Einschreiben: Was wirklich zählt – und was nicht

Einwurf-Einschreiben gilt nur mit Auslieferungsbeleg als Zugangs­nachweis. Sicherer sind Rückschein, Zeugen oder die gerichtsvollzieherliche Zustellung.
Titelgrafik mit dem Schriftzug 'Abmahnung DSGVO' und stilisiertem Datenschutz-Symbol

BGH-Urteil: DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig – neue Klagebefugnis für Mitbewerber und Verbände

Der BGH erlaubt DSGVO-Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber – auch ohne konkreten Betroffenen. Datenschutzverstöße sind nun wettbewerbsrechtlich angreifbar.