Das Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was sich für Sie geändert hat

Eine glückliche Person zerreißt einen alten Vertrag, ein Symbol für die neuen Rechte durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge.

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Kennen Sie das? Der Vertrag für das Fitnessstudio oder den Mobilfunk hat sich stillschweigend um ein ganzes Jahr verlängert, weil Sie die Kündigungsfrist verpasst haben. Oder eine Fluggesellschaft weigert sich, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, und Sie wissen nicht, wie Sie zu Ihrem Recht kommen sollen. Diese typischen Verbraucher-Ärgernisse hat der Gesetzgeber erkannt und mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge für Abhilfe gesorgt.

Als Ihr erfahrener Partner im Medien- und Informationstechnologierecht, möchten wir von der Kanzlei Kramarz Ihnen die wichtigsten Änderungen verständlich erläutern. Denn diese neuen Regeln stärken Ihre Position als Verbraucher erheblich.

Die Kündigungsfalle schnappt nicht mehr zu: Neue Regeln für Vertragslaufzeiten

Die wohl wichtigste und verbraucherfreundlichste Neuerung betrifft Laufzeitverträge. Die Zeiten, in denen man bei einer verpassten Frist für ein weiteres Jahr gebunden war, sind für Neuverträge vorbei.

 

Die Regelung im Detail:

  • Automatische Verlängerung: Verträge, die sich nach der anfänglichen Laufzeit (von bis zu zwei Jahren) automatisch verlängern, wandeln sich nun in einen unbefristeten Vertrag um.
     
  • Monatliche Kündigungsfrist: Diesen unbefristeten Vertrag können Sie als Verbraucher jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen. Die frühere, oft übliche Kündigungsfrist von drei Monaten ist damit Geschichte.
     

Diese Änderung trat am 01.03.2022 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden. Ein großer Gewinn für Ihre Flexibilität!

Schluss mit Abtretungsverboten: So setzen Sie Ihre Ansprüche einfacher durch

Eine weitere wichtige Stärkung Ihrer Rechte betrifft den sogenannten Abtretungsausschluss. Klingt kompliziert, hat aber eine einfache und sehr praktische Bedeutung.

 

Was war das Problem? Große Unternehmen, wie etwa Fluggesellschaften bei Flugverspätungen, haben in ihren AGB oft verboten, dass Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche an Dritte „abtreten“ oder verkaufen. Dadurch sollte verhindert werden, dass spezialisierte Rechtsdienstleister (sog. Legal-Tech-Unternehmen) die Ansprüche vieler einzelner Verbraucher bündeln und gesammelt durchsetzen. Für den Einzelnen war der Klageweg oft zu aufwendig.

 

Was ist jetzt neu? Für Verträge, die seit dem 01.10.2021 geschlossen wurden, ist ein solches Abtretungsverbot in AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam. Sie können Ihre Forderungen also wieder problemlos an professionelle Anbieter abtreten, die dann den Kampf für Ihr Recht übernehmen.

 

Wichtiger Hinweis: Was gilt für meine Altverträge?

Die neuen, verbraucherfreundlichen Regelungen gelten leider nicht rückwirkend. Für Verträge, die vor den jeweiligen Stichtagen (01.10.2021 für das Abtretungsverbot, 01.03.2022 für die Vertragsverlängerung) abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die alten Bestimmungen.

 

Ihr gutes Recht – Wir helfen Ihnen dabei!

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge ist ein klares Signal für mehr Verbraucherschutz. Es nimmt Unternehmen in die Pflicht und gibt Ihnen mehr Kontrolle und einfachere Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen.

Sie sind unsicher, welche Regeln für Ihre Verträge gelten oder haben ein konkretes Problem mit einem Anbieter? Als Fachanwaltskanzlei für Informationstechnologierecht beraten wir Sie kompetent und zielgerichtet.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihr Anliegen unverbindlich mit uns zu besprechen. Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder direkt unter der Telefonnummer 06151-2768227.

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