Verfassungsbeschwerde von Rapper Fler abgelehnt: Publikumsgesang als zurechenbare Handlung
BVerfG lehnt Flers Verfassungsbeschwerde ab: Künstler haften auch bei Rechtsverstößen durch Publikumsgesang. Unterlassungsverfügungen gelten für direkte & indirekte Verbreitung – Ordnungsgelder rechtmäßig.