Marke bösgläubig angemeldet? Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Löschung
Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie bösgläubig angemeldet wurde. Ein BGH-Urteil (Testarossa) bestätigt jedoch die hohen Hürden: Es muss eine klare Schädigungs- oder Behinderungsabsicht vorliegen.