BGH-Urteil: DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig – neue Klagebefugnis für Mitbewerber und Verbände
Der BGH erlaubt DSGVO-Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber – auch ohne konkreten Betroffenen. Datenschutzverstöße sind nun wettbewerbsrechtlich angreifbar.