Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken
Der Anwalts Blog von Rechtsanwalt Kramarz

Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Nutzung von sozialen Netzwerken unter Pseudonym möglich sein muss. Aber soziale Netzwerke dürfen bei Registrierung eines Nutzer dessen Klarnamen erfassen. Hier erfahren Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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