In einem aktuellen Urteil (LG Köln, Urteil vom 22.01.2025, Az.: 28 O 252/24) wurde eine einstweilige Verfügung bestätigt, die sich mit der Haftung von Webseitenbetreibern für Inhalte in Google Snippets befasst. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Webseitenbetreibern für die Darstellung ihrer Inhalte in den Suchergebnissen – und zeigt, wie schnell fehlerhafte oder irreführende Google Snippets zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
Was sind Google Snippets?
Google Snippets sind die kleinen Vorschautexte, die Google-Nutzer in den Suchergebnissen sehen. Sie bestehen meist aus einem Titel, der URL der Seite und einem kurzen Textauszug, der die Relevanz der Seite für die Suchanfrage unterstreicht. Diese Snippets spielen eine entscheidende Rolle für die Klickrate (CTR) – und beeinflussen, wie Nutzer eine Seite wahrnehmen.
Der Fall: Google Snippet verletzt Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Im konkreten Fall ging es um eine Franchisekette, die aufgrund von Hygienemängeln in zwei ihrer Filialen ins Visier der Öffentlichkeit geraten war. Ein großer Online-Nachrichtendienst berichtete über die Vorfälle – und der dazugehörige Beitrag wurde auch in Google prominent angezeigt. Besonders brisant: Das Google Snippet suggerierte, dass alle Filialen der Kette betroffen seien, obwohl sich die Hygienemängel nur auf zwei Standorte bezogen.
Die Franchisezentrale sah sich durch diese Darstellung in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt und ging rechtlich gegen den Webseitenbetreiber vor. Zunächst erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die der Webseite untersagte, den irreführenden Google Snippet-Text weiter zu verbreiten. Der Webseitenbetreiber legte Widerspruch ein – doch das Gericht bestätigte die einstweilige Verfügung am 05.11.2024.
Haftung für Google Snippets – wer ist verantwortlich?
Ein zentrales Argument der verteidigenden Webseite war, dass Google Snippets automatisiert von Google erstellt werden. Die Website habe keinen direkten Einfluss darauf, wie genau der Textausschnitt formuliert werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Ausschlaggebend war, dass der strittige Textinhalt 1:1 aus der sogenannten Meta-Description der Webseite übernommen wurde. Die Meta-Description wird von Webseitenbetreibern selbst hinterlegt und von Google häufig (wenn auch nicht immer) für die Snippets verwendet.
Das Gericht stellte klar: Wer eine Meta-Description erstellt, die irreführende oder falsche Informationen enthält, kann für diese Inhalte im Rahmen der Google Snippets haftbar gemacht werden – selbst wenn Google die genaue Darstellung letztlich algorithmisch optimiert.
Warum Google Snippets so wichtig sind
Dieser Fall unterstreicht die immense Bedeutung von Google Snippets für die Außendarstellung von Unternehmen. Die kleinen Textausschnitte sind oft der erste (und manchmal einzige) Berührungspunkt zwischen Nutzern und Unternehmen. Ein unvollständiges, übertriebenes oder irreführendes Google Snippet kann die Reputation massiv schädigen – und rechtliche Risiken mit sich bringen.
Tipps für rechtssichere Google Snippets
Um ähnliche Konflikte zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber ihre Snippets aktiv im Blick behalten:
- Sorgfältige Meta-Descriptions: Achten Sie darauf, dass die hinterlegten Meta-Descriptions präzise, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind.
- Vorsicht bei Clickbait-Formulierungen: Reißerische oder stark vereinfachte Aussagen können sich negativ auswirken, wenn sie den tatsächlichen Inhalt der Seite nicht korrekt widerspiegeln.
- Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie regelmäßig, welche Snippets Google zu Ihren Seiten ausspielt, und passen Sie die Meta-Descriptions bei Bedarf an.
- Dokumentation: Halten Sie fest, welche Meta-Descriptions Sie hinterlegt haben, um im Streitfall nachweisen zu können, dass keine bewusste Irreführung vorlag.
- Zusammenhang wahren: Besonders bei Berichterstattung über Dritte (z. B. Franchise-Partner) muss klar werden, ob ein lokaler Vorfall oder ein systemisches Problem vorliegt.
Fazit: Google Snippets sind mehr als nur SEO
Lange galten Google Snippets vor allem als Instrument zur Steigerung der Klickrate. Dieses Urteil zeigt: Snippets haben eine rechtliche Dimension, die nicht unterschätzt werden darf. Webseitenbetreiber tragen eine Mitverantwortung dafür, wie ihre Inhalte in den Suchergebnissen erscheinen – und müssen sicherstellen, dass ihre Google Snippets die Realität korrekt wiedergeben. Gerade in sensiblen Branchen wie Lebensmittel, Gesundheit oder Finanzen kann ein einziges irreführendes Snippet gravierende Folgen haben.